Messprogramme, Daten und Karten

Im Bereich Messprogramme, Daten und Karten finden Sie eine strukturierte Datenübersicht zu den Themen Grundwasser, Oberflächengewässer/Abwasser und Böden.

Grundwasser

In den Jahren 2007/08, 2011/12, 2015/16 und 2023/24 wurden landesweit PFAS im Grundwasser untersucht. In den ersten drei der genannten Messprogramme wurden die beiden als prioritär angesehenen PFAS Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) untersucht. Im Messprogramm 2023/24 wurden 17 verschiedene Perfluorcarbon- und -sulfonsäuren an insgesamt 171 Messstellen im ganzen Land untersucht.

Die Monitoring-Ergebnisse für PFAS werden hier kurz zusammengefasst:

Vorkommen von Perfluor-Carbon- und -Sulfonsäuren sind im rheinland-pfälzischen Grundwasser nicht flächenhaft verteilt, sondern sehr lokal zu finden. In der Regel handelt es sich um die bekannten Belastungsquellen wie Löschschäume, die für die Einträge verantwortlich sind.

An 26 Messstellen wurde einer oder mehrere Stoffe (PFBA, PFBS, PFPeA, PFPeS, PFHxA, PFHxS, PFHpA, PFHpS, PFOA, PFOS, PFDoA) oberhalb der Bestimmungsgrenze (kleinste Konzentration eines Analyten, die quantitativ mit einer festgelegten Präzision bestimmt werden kann) gemessen. Messstellen, an denen im Monitoring 2023/24 Konzentrationen oberhalb der Bestimmungsgrenze gemessen wurden, werden zukünftig engmaschiger beprobt.

Tabelle 1: Die Messstellen mit den höchsten PFAS-Summenkonzentrationen im Grundwasser (Datenerhebung 2023/24)

Messstellennummer

Messstellenbezeichnung

Summe PFAS in µg/L

2391183000

1486 Dirmstein

0,93

2665231500

Bitburg, Quelle Albach

0,26

2391157000

1469 Lambsheim

0,23

2522200300

Freimersheim, Aufspringquelle

0,08

2391180000

2218 Worms, B 1

0,06

2714128500

Kruft, Brunnen I

0,05

Des Weiteren wurde auch Trifluoressigsäure (TFA) an gut 180 Grundwassermessstellen untersucht. Dieses Molekül ist im Vergleich zu den oben genannten Substanzen wesentlich kleiner und sehr gut wasserlöslich, verteilt sich daher sehr weit im Wasserkreislauf und reichert sich u. a. im Grundwasser an. Auch deswegen wird TFA an rund 90 % der bisher untersuchten Grundwassermessstellen im Land nachgewiesen. An einer dieser Messstellen wird der vom UBA empfohlene Leitwert von 10 µg/l überschritten.

Listen der untersuchten Messstellen finden Sie unter dem Menüpunkt – Tabellen, Grafiken und Karten. Die Daten aller Monitoring-Programme im Grundwasser können über das Internet eingesehen und heruntergeladen werden. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Karte aller Grundwassermessstellen mit Möglichkeit zum Datendownload: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/grundwasserstaende-und-beschaffenheit/karte-grundwassermessstellen

    Anleitung: Dargestellt sind alle Quellen (blaue Punkte) und Grundwassermessstellen (grüne Dreiecke), die den verschiedenen Messnetzen des Landesamts für Umwelt angehören. Nicht alle werden auf PFAS untersucht. Um Messdaten einzusehen oder herunterzuladen, navigieren Sie über die Karte oder über das Suchfeld oben zu der entsprechenden Messstelle. Fahren Sie mit dem Maus-Pfeil auf die Messstelle (nicht klicken) und es erscheint ein Kasten mit Übersichtsinformationen. Klicken Sie auf den Kasten und ein Fenster öffnet sich. Dort finden Sie die Stammdaten der Messstelle. Wenn für die Messstelle Messwerte vorhanden sind, können Sie sich unter den Tabs „Analysen“ und „Zeitreihen“ ansehen. Unter dem Tab „Download“ können Sie die Daten herunterladen.

     

  • Datendownload über das Auskunftssystem Analysen und Messwerte: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/analysen-und-messwerte

    Anleitung: Auf der Startseite des Auskunftssystems wählen Sie als Datenherkunft „Grundwasser (Chemie)“ aus und klicken auf „weiter“. Im nächsten Schritt können Sie die Lage der gesuchten Messstelle einschränken oder die Daten z. B. für eine Verbandsgemeinde, eine Stadt oder einen Landkreis abfragen. Wenn Sie nicht wissen, wo genau sich die gesuchte Messstelle befindet oder sie sämtliche Daten abfragen möchten, wählen Sie „ganz RLP“. Im nächsten Schritt können Sie eine bestimmte Messstelle suchen und auswählen. Alternativ können Sie die Daten aller Messstellen abfragen, indem Sie das Kästchen in der Kopfzeile der Liste anklicken. Damit werden die Häkchen bei allen Messstellen aktiviert. Nun können Sie noch den Zeitraum und einen oder mehrere Parameter auswählen, die abgefragt werden sollen. Im letzten Schritt können Sie sich per E-Mail einen Download-Link zuschicken lassen, über den Sie die Daten schließlich herunterladen können.

  • Liste von Messstellen mit Untersuchungen von Perfluorcarbon- und -sulfonsäuren 2007 bis 2024 (Stand Juni 2025): 
  • Liste von Messstellen mit Untersuchungen von Trifluoressigsäure (TFA) 2022 bis 2025 (Stand Dezember 2025):
  • Graphik Messpunkte Monitoring 2023/24
  • Liste untersuchter PFAS im Monitoring-Programm 2023/24:
    • Trifluoressigsäure (TFA)
    • Perfluorcarbon- und -sulfonsäuren:
 

Stoffbezeichnung

               
 

PFBA (Perfluor-n-butansäure)

               
 

PFPeA (Perfluorpentansäure=Perfluorbutancarbons.)

              
 

PFHxA (Perfluor-n-hexansäure)

               
 

PFHpA(Perfluor-n-heptansäure)

               
 

PFOA (Perfluor-n-octansäure)

               
 

PFNA (Perfluor-n-nonansäure)

               
 

PFDA (Perfluor-n-decansäure)

               
 

PFUdA (Perfluor-n-undecansäure)

               
 

PFDoA (Perfluor-n-dodecansäure)

               
 

PFBS (Perfluorbutansulfonsäure)

               
 

PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure)

               
 

PFHpS(Perfluorheptansulfonsäure)

               
 

PFOS(Perfluoroctansulfonsäure)

               
 

PFOSA (Perfluoroctansulfonamid)

               
 

4:2 FTS (1H, 1H, 2H, 2H-Perfluorhexansulfonsäure)

              
 

6:2 FTS (1H, 1H, 2H, 2H-Perfluoroctansulfonsäure)

              
 

8:2 FTS (1H, 1H, 2H, 2H-Perfluordecansulfonsäure)

              

  • Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
    • In der Wasserrahmenrichtlinie gab es bisher keine Regulierung von PFAS im Grundwasser. In der Neufassung der Wasserrahmenrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie (Water Package), die am 20.04.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, werden PFAS als Summenwerte reguliert. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Neuregelungen bis Ende 2027 in nationales Gesetz zu überführen. Im konkreten Fall bedeutet das, die Grundwasserverordnung anzupassen.
  • Grundwasserverordnung (GrwV)
    • In der Grundwasserverordnung sind PFAS bisher nicht reguliert. Aufgrund der Neufassung der Wasserrahmen- und der Grundwasserrichtlinie auf EU-Ebene wird die Grundwasserverordnung bis Ende 2027 an die neuen PFAS betreffenden Vorgaben angepasst werden.
  • Gesundheitliche Orientierungswerte:
    • Des Weiteren sind einige PFAS im Grundwasser über gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) reguliert. Diese wurden 2022 für insgesamt 13 PFAS festgelegt, die für das Grundwasser als prioritär erkannt wurden (BMUV 2022). Da mittlerweile jedoch ein Großteil der Stoffe über das Water Package reguliert ist, bestehen nur noch folgende GOW:
GOW für PFAS im Grundwasser nach BMUV 2022

Stoff

GOW in μg/l

6:2-Fluortelomersulfonsäure, 6:2 FTSA (H4PFOS)

0,1

Perfluoroctansulfonamid, PFOSA

0,1

Weitere PFAS mit R1-(CF2)n-R2, mit n>3

0,1

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG – Bund): 
    • Enthält aktuell keine Regelung zu PFAS im Grundwasser
  • Landeswassergesetz (LWG – Rheinland-Pfalz): 
    • Enthält aktuell keine Regelung zu PFAS im Grundwasser

Oberflächengewässer und Abwasser

Zur Bestandsaufnahme der PFAS-Belastung in Oberflächengewässern werden an unterschiedlichen Messstationen und Messstellen in ganz Rheinland-Pfalz Wasserproben entnommen und analysiert. Die Routineprogramme umfassen dabei Gewässer erster (1.), zweiter (2.) und dritter (3.) Ordnung.

  • Gewässer 1. Ordnung (bspw. Rhein, Lahn, Nahe, Glan)
  • Gewässer 2. Ordnung (bspw. Queich, Speyerbach, Selz, Mühlbach, Nette, Pfrimm)
  • Gewässer 3. Ordnung (bspw. Eisbach)

Darüber hinaus finden auch Messprogramme in Biota (Fische und Muscheln) sowie in Schwebstoffen statt.

Im Bereich Abwasser ist ein Sondermessprogramm von industriell / gewerblichen Abwassereinleitungen geplant.

Zwischen den Jahren 2013-2020 wurden vereinzelt und anlassbezogen verschiedene gewerbliche/industrielle Abwassereinleiter beprobt.

Unter https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/analysen-und-messwerte und https://wasserportal.rlp-umwelt.de/geoexplorer sind für zahlreiche Fließgewässer Daten zu PFAS (und anderen Parametern bzw. anderen Spurenstoffen) öffentlich abrufbar.

Im Auskunftssystem muss dafür die Datenherkunft Oberflächengewässer (Chemie) ausgewählt werden.

Im Geoexplorer müssen dafür die Messstellen Fließgewässer (Chemie) und die Immissionsmessstellen (Chemie) sichtbar geschaltet werden.

An dieser Stelle finden Sie demnächst Hintergrundinformationen zum Thema PFAS in Oberflächengewässern und Abwasser in Rheinland-Pfalz.

Boden

In Rheinland-Pfalz werden Daten zu PFAS in Böden erfasst, um zum einen die Grundlast (ubiquitäre Hintergrundbelastung) zu ermitteln und zum anderen Belastungsschwerpunkte (punktuelle Schadstoffquellen) festzustellen.

Die atmosphärische Deposition von PFAS führt flächendeckend zu diffusen Einträgen und Anreicherungen in Böden. Um erste Informationen zur ubiquitären Hintergrundbelastung mit PFAS in Böden in Rheinland-Pfalz zu ermitteln, wurden die 16 forstlichen Bodendauerbeobachtungsflächen im Zeitraum 2023-2025 erstmalig auf PFAS beprobt. Der Projektbericht mit den Untersuchungsergebnissen zu PFAS sowie weiteren organischen und anorganischen Schadstoffen wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) unter Beteiligung des Landesamts für Umwelt (LfU) erstellt und ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://lfu.rlp.de/umwelt/bodenschutz/bodendaten.

Weiterhin wurden im Rahmen eines Projektes des Umweltbundesamtes (UBA) zur Bestimmung von bundesweiten Hintergrundwerten für PFAS in landwirtschaftlich genutzten Böden insgesamt 24 Flächen in Rheinland-Pfalz untersucht, davon 14 Acker- und 10 Grünlandflächen. Die Ergebnisse werden aktuell vom UBA ausgewertet. Der Projektbericht wird demnächst auf der Website des UBA online abrufbar sein.

Belastungsschwerpunkte mit PFAS im Böden sind in Rheinland-Pfalz vorwiegend im Umfeld von Flugplätzen, speziell im Bereich von Feuerlöschübungsplätzen, bekannt und sind hauptsächlich auf den Einsatz von fluorhaltigen Löschschaummitteln (den sogenannten „Aqueous Film Forming Foams“, kurz AFFF oder A3F) bei Feuerlöschübungen und Brandereignissen zurückzuführen. Weiterhin bekannt sind Umwelteinträge durch Löschmitteleinsätze, den Umgang mit PFAS-Verbindungen auf Industrie-, Gewerbe- und Altstandorten (z. B. Galvaniken, Textilverarbeitung, Papierindustrie) sowie Altablagerungen, aus Deponien oder das Einbringen von PFAS-haltigen Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Gemäß der Systematik der Altlastenbearbeitung in Rheinland-Pfalz werden die Flächen, wofür eine PFAS-Belastung aufgrund der früheren Nutzung bzw. durch sonstige Einträge in Verdacht steht oder durch Bodenuntersuchungen belegt ist, im Bodenschutzkataster geführt. Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer oder bevollmächtigte Dritte können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde über das Serviceportal Rheinland-Pfalz eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster beantragen: https://service.rlp.de. 

Im Rahmen der Wiederholungsinventur der Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) im Zeitraum 2023-2025 wurden in Proben der organischen Auflage und des mineralischen Oberbodens in der Tiefenstufe 0-5 cm und 5-10 cm insgesamt 13 PFAS-Verbindungen untersucht. PFAS wurden an allen BDF-Standorten nachgewiesen, was auf ihre ubiquitäre Verbreitung hindeutet.

  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV):
    • Für sieben PFAS-Einzelverbindungen stehen in der BBodSchV Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser in Höhe der Geringfügigkeitsschwelle zur Verfügung.
    • Für die ebenso relevanten Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze liegen bisher keine Prüfwerte für PFAS im Regelungskreis der BBodSchV vor. Im Rahmen eines UBA-Eigenforschungsprojektes wurden jedoch auf Basis der Ableitungssystematik der BBodSchV Prüfwertvorschläge für beide Wirkungspfade erarbeitet und in folgendem Fachbericht veröffentlicht: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ableitung-von-bodenwerten-fur-pfas.
  • Bundes-Leitfaden zur PFAS-Bewertung:
    • Der Bundes-Leitfaden umfasst Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials. Für die Verwertung von PFAS-haltigem Boden in bodenähnlichen Anwendungen und technischen Bauwerken sind Verwertungskriterien als VK-Werte vorhanden, daneben gibt es auch Grenzwerte für die Deponierung (siehe hier).
  • ALEX-Informationsblatt 29 zu PFAS:
    • Im ALEX-Informationsblatt sind ergänzende landesspezifische Regelungen zum Umgang mit PFAS vorhanden, darunter Werte für die Abgrenzung zwischen nicht-gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie für die Ablagerung auf Deponien in Rheinland-Pfalz (siehe hier).