Artenhilfsprogramm "Gefährdete Bodenbrüter"

Kornweihe im Flug (Circus cyaneus)

Maßnahmen zur Rettung der vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdeten Brutvögel.

Ausgangssituation

Diejenigen Vogelarten, die in der offenen Kulturlandschaft am Boden nisten, mit geringen Bestandszahlen brüten und/oder sehr spezielle Ansprüche an den Lebensraum stellen, zählen in der Regel zu den "vom Aussterben bedrohten" oder "stark gefährdeten" Brutvögeln. Sie sind dadurch bedroht, dass ihre Lebensräume verloren gehen (z. B. durch Entwässerung und Wiesenumbruch), die Lebensraumstruktur verändert wird (Verschwinden von Kleinstrukturen zugunsten von wirtschaftlich rentableren Großflächen; Veränderung der Vegetationsdichte und -höhe, z. B. durch Düngung) oder aufgrund der Änderung der Nutzungsform (maschinelle Bearbeitung, Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln, intensive, jahreszeitlich oft frühe Nutzung). Die oben genannten Faktoren treten oft in Kombination auf oder bedingen sich gegenseitig, bzw. verstärken ihre negativen Einflüsse auf die Tierwelt.

Zweck des Artenhilfsprogramms

Aus den oben genannten Gründen sind die bodenbrütenden Vogelarten, die extensiv genutztes Feuchtgrünland bzw. Ackerland nutzen, in den letzten Jahrzehnten stark in ihrem Bestand zurückgegangen. Durch Unterschutzstellung ihrer Lebensräume sind unter bundesweiten Gesichtspunkten nur geringe Teile der jeweiligen Brutareale zu sichern. Effektive Ansatzpunkte bilden u. a. die Biotopsicherungsprogramme und, zur Zeit bislang nur punktuell, die ökologische Ackerflächenstillegung sowie die Flächensicherung durch Pacht und Kauf. Das vorliegende Artenhilfsprogramm soll ergänzend zu den o. g. Programmen die Möglichkeit eines gezielten und kurzfristig wirksamen Zugriffs einräumen, um besonders gefährdete Bodenbrüter in ihrem aktuellen Bestand zu sichern.

Zielgruppen / Zielflächen

Durch das skizzierte Artenhilfsprogramm sollen die besonders gefährdeten Vogelarten geschützt werden, die in Rheinland-Pfalz in nur sehr geringen Beständen nisten, bzw. solche Arten, die ausgestorben waren und denen beim Wiederauftreten ein besonderer Schutz zuteil werden muss (z. B. Ortolan). Als potentielle Zielgruppe bieten sich auch seltene Brutvögel an, die bislang noch nicht nachweislich in Rheinland-Pfalz gebrütet haben, deren Auftreten jedoch möglich ist (z. B. Triel). Die aktuell brütenden Arten sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Zielflächen sind generell alle landwirtschaftlich genutzten Flächen, bei denen Mahd, Ernte oder sonstige Behandlung zur Gefährdung der Bruten der festgestellten Arten führen.

Im Rahmen dieses Artenhilfsprogrammes wurden im Sommer 2007 die Bestände der drei Weihenarten im südlichen Rheinland-Pfalz erfasst. Wichtige Gebiete für Korn- und Wiesenweihe finden Sie hier.

Ablauf des Artenhilfsprogramms

Wenn das Brutvorkommen insbesondere einer der in der Tabelle erwähnten Arten festgestellt wird, können sich Interessierte an die zuständige Fachinstitution wenden, die dem Flächennutzer einen vertraglich formulierten Erschwernisausgleich für den zu erwartenden Ertragsausfall durch artenschutzgerechte Nutzung (z. B. jahreszeitlich späte Mahd/Ernte) anbietet.

Vorschläge zur freiwilligen vertraglichen Sicherung von landwirtschaftlichen Nutzflächen können von allen interessierten Personen (z. B. Landwirte, Jäger, Mitarbeiter von Naturschutzverbänden, Beiräte für Naturschutz u. a.) unterbreitet werden, wenn das dortige Brutvorkommen einer dieser Arten nachgewiesen ist. Die Mitteilung sollte möglichst genaue Angaben enthalten (z. B. Telefonnummer und Anschrift des Melders, Adresse des Eigentümers bzw. Pächters der Fläche, Lage der Fläche mit Kartenkopie oder Skizze).

Die Mitteilungen sind zu richten an:

  • Landesamt für Umwelt, z. Hd. Thomas Isselbächer
  • die zuständige Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung oder SGD)
  • die Biotopbetreuung

Von dort aus wird die Flächensicherung nach vereinbarter Flächenbegutachtung mit dem Melder und/oder dem Nutzer durch vertragliche Übereinkunft betrieben. Die Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Erschwernisausgleichszahlung

Die Höhe des zu zahlenden Erschwernisausgleichs richtet sich nach dem Umfang des aktuellen Ertragsausfalls und nach dem zu erwartenden Mehraufwand. Die Summe wird ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Landwirtschaftlichen Beratungsstelle festgelegt. Die Vertragslaufzeit ist beschränkt auf die Fortpflanzungszeit der jeweils brütenden Vogelart. Sie dauert maximal sechs Monate und beschränkt sich auf eine Vegetationsperiode. Begründete Vertragsverlängerungen in späteren Jahren sind neu zu beantragen, da die Brutplätze der oben angegebenen Vogelarten nur zufällig mehrmals einige Jahre in Folge die gleiche Parzelle betreffen.