Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten

Mehlinger Heide

Das gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie zu den Berichtspflichten zählende Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten soll zukünftig auch in Rheinland-Pfalz ausgebaut werden. Deshalb hat die neue VSW im Auftrag des MKUEM ein Fachkonzept für ein standardisiertes Vogelmonitoring in den 57 rheinland-pfälzischen EU-Vogelschutzgebieten entwickelt.

Im Fokus dieses Monitorings stehen neben allen wertgebenden Brut- und Rastvogelarten auch deren vogelspezifische Habitate. Hierzu sind gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie einmal in sechs Jahren die Gesamtbestände sowie jährlich die Bestandstrends der Brut- und Rastvogelarten auf Gebietsebene zu ermitteln und im Hinblick auf die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (siehe Bewirtschaftungspläne) zu bewerten. Letzteres erfordert daher auch Referenzdaten zu den wertgebenden Arten außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete, die beispielsweise über das DDA-Vogelmonitoring ermittelt werden sollen.

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