Radiologischer Notfallschutz
„Radiologischer Notfallschutz“ ist ein Überbegriff für den „nuklearen Notfallschutz“, d. h. den Notfallschutz für kerntechnische Anlagen, sowie den sonstigen Notfallschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (z. B. Transportunfälle, Handhabungsunfälle, ungewollte Kontaminationen).
An den Grenzen von Rheinland-Pfalz befinden sich die Kernkraftwerke Biblis (Hessen; stillgelegt) bzw. das Zwischenlager Biblis (Hessen/Bundesgesellschaft für Zwischenlage-rung) und Philippsburg (Baden-Württemberg; stillgelegt) sowie in etwa 20 km Entfernung zur Landesgrenze das französische Kernkraftwerk Cattenom.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Zwischenfälle im Betrieb von kerntechnischen Anlagen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden muss.
In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier für den Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen zuständig.
Dort wird bei Störfällen ein Katastrophenschutzstab gebildet, der die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreift.
Eine große Bedeutung für die Entscheidungen des Stabes hat die Zusammenarbeit der zuständigen Fachabteilung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) in RLP und dem Radiologischen Lagezentrum des Bundes (RLZ).wahrgenommen wird.
Das Landesamt leitet in nuklearen Notfallszenarien die Messzentrale, die speziell ausgebildete Messdienste der Feuerwehr und des Landesamts selbst koordiniert, sowie Probennahmen und radiologische Analysen veranlasst. Die eingehenden Mess- und Analy-senwerte werden als wichtige Entscheidungshilfen dem RLZ zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 werden regelmäßig Mess- und Funkübungen von Gefahrstoffzügen der Feuerwehr, die bei kerntechnischen Anlagen zum Einsatz kommen, zusammen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz durchgeführt.