Radiologischer Notfallschutz

LfU-Mitarbeiter im Vollschutz

„Radiologischer Notfallschutz“ ist ein Überbegriff für den „nuklearen Notfallschutz“, d. h. den Notfallschutz für kerntechnische Anlagen, sowie den sonstigen Notfallschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (z. B. Transportunfälle, Handhabungsunfälle, ungewollte Kontaminationen).

An den Grenzen von Rheinland-Pfalz befinden sich die Kernkraftwerke Biblis (Hessen; stillgelegt) bzw. das Zwischenlager Biblis (Hessen/Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung) und Philippsburg (Baden-Württemberg; stillgelegt) sowie in etwa 20 km Entfernung zur Landesgrenze das französische Kernkraftwerk Cattenom.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Zwischenfälle im Betrieb von kerntechnischen Anlagen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden muss.

In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz für den Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen zuständig.

Dort wird bei Störfällen ein Katastrophenschutzstab gebildet, der die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreift.

Eine große Bedeutung für die Entscheidungen des Stabes hat die Zusammenarbeit der zuständigen Fachabteilung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) in RLP und dem Radiologischen Lagezentrum des Bundes (RLZ).wahrgenommen wird.

Das LfU leitet in nuklearen Notfallszenarien die Messzentrale, die speziell ausgebildete Messdienste der Feuerwehr und des Landesamtes selbst koordiniert, sowie Probennahmen und radiologische Analysen veranlasst. Die eingehenden Mess- und Analysenwerte werden als wichtige Entscheidungshilfen dem RLZ zur Verfügung gestellt.