Emissionsüberwachung
Die Gesetzliche Grundlage für die Emissionsüberwachung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG und die zugehörigen Rechtsverordnungen BImSchV
Das Landesamt wird hierbei in folgenden Bereichen tätig:
- Durchführung von Emissionsmessungen in besonderen Fällen im Auftrag der SGDen bzw. MKUEM
- Bekanntgabe von Messstellen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Überwachung der Qualität und Zuverlässigkeit bekannt gegebener Messstellen, die in Rheinland-Pfalz tätig werden durch stichprobenartige Überprüfungen