Allgemeine Informationen zum Thema Radon

Die radioaktive Strahleneinwirkung auf den Menschen gibt es keineswegs erst seit der Entdeckung der Radioaktivität durch Antoine Henri Becquerel im Jahre 1896. Natürliche radioaktive Strahlung begleitet uns schon seit Anbeginn der Menschheitsgeschichte; der Mensch lebt also schon immer mit ihr. Hauptstrahlungsquelle hierfür ist in Deutschland das gasförmige Radon.

Radon ist überall in geringen Konzentrationen in der Luft vorhanden. In einigen Regionen – bedingt durch deren besondere Geologie oder den Bergbau – kann die Radonkonzentration in Innenräumen von Gebäuden so hoch werden, dass Gesundheitsschäden auf Dauer nicht ausgeschlossen werden können. Ob es überhaupt zu Gesundheitsschäden kommen kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • der Konzentration des Radons in der eingeatmeten Luft,
  • der Aufenthaltsdauer in der radonhaltigen Luft und dem Rauchverhalten

Denn das Risiko einer Erkrankung durch Radon ist bei einem Raucher um ein Vielfaches größer als bei einem Nichtraucher!

Zu Gunsten der allgemeinen Verständlichkeit haben wir möglichst auf Fachbegriffe verzichtet. Für diejenigen, die tiefer in diese Materie einsteigen möchten, sind in einem Glossar weitergehende Informationen bereitgestellt. Die entsprechenden Begriffe sind im Text gekennzeichnet.

Radon-Informationsstelle im Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 6033-1263
Telefax: 06131 674920
E-Mail: Radon(at)lfu.rlp.de

FAQ

Radon ist ein Edelgas wie zum Beispiel Helium oder Argon. Da Radon farb-, geruch- und geschmacklos ist – wir Menschen also kein Sinnesorgan hierfür besitzen – kann es ohne technische Hilfsmittel nicht von uns wahrgenommen werden. Radon gehört zu den wenigen Elementen, die von Natur aus radioaktiv sind. Es entweicht aus dem Boden in die Atmosphäre, in der es durch die hohe Verdünnung in der Luft keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hat.

Die Konzentration des Radons in der Luft misst man in Becquerel pro Kubikmeter, abgekürzt Bq/m³.

Im Jahre 1899 wurde Radon durch den neuseeländischen Physiker Ernest Rutherford entdeckt. Es dauerte etwa weitere 50 Jahre, bis man erkannte, dass eine sehr hohe Radonkonzentration bei Bergleuten im Uranbergbau Lungenkrebs verursachen kann. Mittlerweile ist bewiesen, dass Radon mit seinen Folgeprodukten auch bei relativ niedrigen Konzentrationen, wie sie im häuslichen Bereich vorkommen können, Lungenkrebs auslösen kann.

Radon oder genauer gesagt, Radon-222 ist eines der Zerfallsprodukte des natürlich vor-kommenden, radioaktiven Schwermetalls Radium-226, das wiederum durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Radon-222 ist also überall dort zu finden, wo auch Uran-238 oder Radium-226 vorkommt. Da Uran, wenn auch nur in geringen Konzentrationen, fast überall in der Erdkruste vorhanden ist, kann auch Radon überall im Erdreich nachgewiesen werden.

Über verschiedene Transportwege wie Risse, Spalten oder auch durchlässigen Boden kann das gasförmige Radon dann in die Umgebungsluft gelangen. Je mehr von diesen offenen Transportwegen im Boden vorliegen, desto leichter kann das Radon in die Atmosphäre gelangen. Eine Konsequenz aus diesen physikalischen Zusammenhängen ist, dass Radon überall auf der Welt vorkommt. Man kann es im Erdreich, in Häusern und auch im Freien finden.

Beim radioaktiven Zerfall des Radons in der Atmosphäre entstehen weitere radioaktive Stoffe (Nuklide). Diese so genannten Radon-Folgeprodukte haben nicht mehr die chemischen Eigenschaften eines Edelgases , sondern die von Schwermetallen. Die Radon-Folgeprodukte lagern sich in der Atmosphäre an feinste Teilchen (Aerosole) an, die über einen langen Zeitraum in der Luft in der Schwebe gehalten werden.

Radon und seine Folgeprodukte sind Teil der natürlichen Strahlenbelastung, die seit jeher auf den Menschen einwirkt. Radioaktive Stoffe wie Radon senden ionisierende Strahlen (Alpha-, Beta- und Gammastrahlung) aus, die die Zellen eines lebenden Organismus schädigen können. Beim Atmen werden die luftgetragenen Aerosole mit den anhaftenden Radon-Folgeprodukten hauptsächlich in den Bronchien der Lunge abgelagert. Die radioaktiven Radon-Folgeprodukte zerfallen dort in der direkten Nähe der Zellen und schädigen dadurch das empfindliche Lungengewebe.

Es existiert eine gewisse Wahrscheinlichkeit, mit der Radon Lungenkrebs auslösen kann. Mit Wahrscheinlichkeiten können jedoch nur statistische Aussagen über eine größere Gruppe von Menschen gemacht werden. Für den Einzelnen, der einem krebserregenden Stoff ausgesetzt war, kann niemand vorhersagen, ob er auch tatsächlich an Krebs erkranken wird. Auch über den möglichen Zeitpunkt einer Erkrankung können keine konkreten Vorhersagen getroffen werden. Bei Lungenkrebs lässt sich auch nicht unterscheiden, ob Radon oder eine andere Ursache diese Erkrankung ausgelöst hat.

Für Radon wurden keine anderen Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Unwohlsein oder Schlaflosigkeit nachgewiesen. Radon schädigt bei den Konzentrationen, die in Häusern auftreten, das Erbgut nicht.

Balkendiagramm, das den Vergleich verschiedener Risiken als Ursache von Todesfällen veranschaulicht
Vergleich verschiedener Risiken als Ursache von Todesfällen

Die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung durch Radon hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Je höher die Konzentration des Radons in der eingeatmeten Luft ist, desto stärker ist die schädliche Wirkung auf das Lungengewebe. Verdoppelt sich die Konzentration des Radons, so verdoppelt sich auch die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung durch Radon. Es gibt möglicherweise keine Grenze für die Radonkonzentration, unterhalb der Radon nicht mehr gesundheitsschädlich wirken könnte.
  2. Je länger man sich in der radonhaltigen Luft aufhält, desto mehr Radon-Folgeprodukte werden in den Bronchien abgelagert. Auch hier führt eine Verdopplung der Aufenthaltsdauer zu einer verdoppelten Erkrankungswahrscheinlichkeit durch Radon.
  3. Den weitaus größten Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer durch Radon verursachten Lungenkrebserkrankung hat das Rauchverhalten. Das Risiko einer Erkrankung durch Radon ist bei einem Raucher etwa 25 Mal höher als bei einem Nichtraucher. Die Wirkung des Rauchens und des Radons verstärken sich in besonderem Maße gegenseitig.

Aus den drei Faktoren Radonkonzentration, Aufenthaltsdauer und Rauchen lassen sich die folgenden wichtigen Konsequenzen für die Verminderung des Gesundheitsrisikos ziehen:

  1. Je geringer die Radonkonzentration ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung. Allerdings sind der Reduzierung der Radonkonzentration natürliche Grenzen gesetzt, denn schon die Luft im Freien hat eine Radonkonzentration von 8 bis 30 Bq/m³.
  2. Die Radonkonzentration sollte besonders in den Räumen reduziert werden, in denen man sich lange aufhält. Dazu gehören beispielsweise Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer. Die Konzentrationen im Keller oder in Lagerräumen sind hingegen in der Regel von nachgeordneter Bedeutung.
  3. Hören Sie mit dem Rauchen auf! Ein Raucher hat in einer Wohnung mit einer niedrigen Radonkonzentration von 100 Bq/m³ etwa das gleiche Lungenkrebsrisiko wie ein Nichtraucher bei einer sehr hohen Konzentration von mehreren 1000 Bq/m³!

Die folgende Tabelle zeigt das Risiko einer Erkrankung an Lungenkrebs für verschiedene Radonkonzentrationen nach S. Darby et al: „Radon in homes and risk of lung cancer: collaborative analysis of individual data from 13 European case-control studies“, BMJ 2005;330:223.

Tabelle 1: Risiko einer Erkrankung an Lungenkrebs für verschiedene Radonkonzentrationen

Radonkonzentration (Bq/m³)Erkrankungen je 1000 NichtraucherErkrankungen je 1000 Raucher
04,1101
1004,7116
2005,4130
4006,7160
8009,3216

Man sieht, dass auch ohne die Risikofaktoren Radon und Rauchen eine natürliche Wahrscheinlichkeit von 0,41 Prozent besteht, an Lungenkrebs zu erkranken. Bei einer Radonkonzentration von 800 Bq/m³ ist das Risiko für Raucher und Nichtraucher jeweils etwa doppelt so hoch wie in einer radonarmen Atmosphäre. Man schätzt, dass in Deutschland jährlich etwa 1900 Menschen durch die Wirkung des Radons an Lungenkrebs erkranken. Die weitaus meisten dieser Menschen würden nicht erkranken, wenn sie nicht gleichzeitig rauchen würden. Die Folgen eines Lungenkrebses sind gravierend, in über 80 % der Fälle verläuft diese Erkrankung tödlich.

Das Risiko durch Radon lässt sich besser bewerten, wenn man es mit anderen Lebensrisiken vergleicht. Die Abbildung nimmt einen entsprechenden Vergleich vor.

Beispielhafte Radonkonzentrationen in der Raumluft eines Gebäudes und in der Bodenluft des umgebenden Erdreichs

Im Durchschnitt liegt die Radonkonzentration in Gebäuden bei etwa 50 Bq/m³, es wurden aber in seltenen, extremen Fällen in Deutschland auch Konzentrationen über 10 000 Bq/m³ gemessen. Die Konzentration ist im Erdgeschoss meist schon bedeutend geringer als im Keller, sie nimmt für die höher liegenden Stockwerte weiter ab. Die Abbildung verdeutlicht die Ausbreitungspfade und zeigt die sich daraus ergebenden Radonkonzentrationen.

Die Höhe der Radonkonzentration in einem Gebäude ist unter anderem von den folgenden Umständen abhängig:

  • Je höher die Uran- oder Radiumkonzentration und/oder die Durchlässigkeit des Erdreichs desto höher ist dasRadonpotenzial. Somit kann auch verstärkt Radon an die Oberfläche gelangen.
  • Risse und Klüfte in der Erdkruste begünstigen das Austreten des Radons aus tiefen Schichten an die Oberfläche. Auch andere geologische Größen wie Bodenfeuchtigkeit, Körnigkeit und Porosität des Gesteins haben Einfluss auf den Radontransport.
  • In den Kellern älterer Häuser findet man oft gepflasterte oder unbedeckte Böden. Solch ein undichter Kellerboden begünstigt das Eintreten des Radons in das Gebäude.
  • Radon kann aber auch durch andere kleine Undichtigkeiten wie Fugen, Risse und undichte Rohrdurchführungen eindringen.
  • Dichtschließende Fenster und Türen verhindern den Luftaustausch, so dass das eingedrungene Radon nicht wieder aus dem Gebäude entweichen kann.
  • Geringe Lüftung, wie sie im Winter oft vorkommt, begünstigt ebenfalls hohe Radonkonzentrationen.

Um sich die Größenordnung der Radonatome zu verdeutlichen ist folgendes Beispiel hilfreich: In einer Öffnung, einem Riss oder einer sonstigen Undichtigkeit von 1 mm Breite, passen ca. 2,4 Millionen Radonatome nebeneinander.

Mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wurde am 31.12.2018 erstmals ein Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen eingeführt. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert. Vielmehr stellt er einen Orientierungsmaßstab dafür dar, welche bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, um den Referenzwert zu unterschreiten. Maßgebend für die Festlegung war eine Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz einerseits und der praktischen Machbarkeit sowie der Kosten der Radonschutzmaßnahmen andererseits.

Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen beträgt 300 Bq/m³ (§ 124 StrlSchG). Ein Aufenthaltsraum ist ein Innenraum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist, zum Beispiel in einem Wohnhaus, einer Schule, einem Krankenhaus oder einem Kindergarten (§ 5 Nr. 5 StrlSchG).

Der Referenzwert für die Radonkonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen beträgt ebenfalls 300 Bq/m3 (§ 126 StrlSchG). Ein Arbeitsplatz ist jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält (§ 5 Nr. 4 StrlSchG).

Die Unterscheidung von Aufenthaltsraum und Arbeitsplatz ist wichtig für das Verständnis der weiteren gesetzlichen Regelungen. So ist beispielsweise ein Klassenzimmer für den Lehrer ein Arbeitsplatz und für die Schüler ein Aufenthaltsraum.

Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, für die erwartet wird, dass der Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ in einer beträchtlichen Zahl von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschritten wird (§ 121 Abs. 1 StrlSchG). Da für Neubauten und Arbeitsplätze in solchen Gebieten besondere Auflagen gelten, werden sie behördlich ausgewiesen und veröffentlicht.

Das Kriterium für die Gebietsausweisung ist, dass in mindestens 75 Prozent des auszuweisenden Gebiets der Referenzwert in mindestens zehn Prozent der Anzahl der Gebäude überschritten wird (§ 153 Abs. 2 StrlSchV). Dies bedeutet eine etwa dreimal häufigere Überschreitung als im restlichen Bundesgebiet.

Geologische Untersuchungen des Bundesamts für Strahlenschutz sowie eigene, vom MKUEM (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz) beauftragte Messungen im Boden haben gezeigt, dass in keinem Landkreis von Rheinland-Pfalz ein Vorsorgegebiet ausgewiesen werden muss. Dies wird durch die Radonmessungen in der Raumluft von Häusern belegt, die seit 2003 im Auftrag des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (zu diesem Zeitpunkt noch als Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bezeichnet) durchgeführt wurden. Ob möglicherweise in kleineren Verwaltungseinheiten Vorsorgegebiete ausgewiesen werden sollten, soll mit zukünftigen, weitergehenden Messungen geprüft werden.

Screenshot der Geologischen Radonkarte

Die geologische Radonkarte Rheinland-Pfalz stellt die drei Größen „Radonkonzentration“, „Permeabilität“ und „Radonpotenzial“ georefenziert mit aktuellen Stand dar.

Einen ausführlichen Erläuterungsbericht zur Karte im PDF-Format finden Sie hier:
Detaillierter Bericht zur Radonpotenzial-Karte Rheinland-Pfalz mit Erläuterungen zur Methodik".

Durch Anklicken des Kartenminiaturbilds auf der rechten Seite gelangen Sie direkt zur interaktiven Kartenanwendung „Geologische Radonkarte Rheinland-Pfalz“.

Diese wissenschaftlichen Vorhersagen können im Einzelfall jedoch keine eigenen Messungen ersetzen.

 

Außerhalb von Radonvorsorgegebieten gilt: Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren (§ 123 Abs. 1 StrlSchG).

Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. Diese sind insbesondere erfüllt, wenn die Vorgaben der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ beachtet wurden. Die DIN 18195 ist eine Planungs- und Ausführungsnorm für die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen, die für den Neubau konzipiert wurde. Unter anderem werden in dieser Norm Anforderungen für Durchdringungen, Übergänge sowie An- und Abschlüsse aufgestellt. In Radonvorsorgegebieten gelten zusätzliche Regelungen.

1. Äußere Abdichtung der Kellerwand 2. Abdichtung der Rohr- und Leitungsdurchführungen 3. mit Eisenmatten bewehrte Betonplatte 4. Drainage mit luftdurchlässigem Material
Einfache Vermeidungsmaßnahmen bei einem Neubau

Die gesetzlich zusätzlich geforderten Maßnahmen für neu zu errichtende Gebäude in Radonvorsorgegebieten sind in der Strahlenschutzverordnung geregelt (§ 154 StrSchV). Danach ist mindestens eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Verringerung der Radonkonzentration unter dem Gebäude, z. B. durch eine besondere Drainage,
  2. gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Bodenluft an der Außenseite von Wänden und Böden mit Erdkontakt, sofern der diffusive Radoneintritt auf Grund des Standorts oder der Konstruktion begrenzt ist,
  3. Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden mit Erdkontakt und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten mit der erforderlichen Dicke der Bauteile,
  4. Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen,
  5. Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen (z. B. radondichte Folien in der Bodenplatte).

Im Einzelfall empfiehlt es sich, hierzu bei der Bauplanung einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Wer in einem Radonvorsorgegebiet für einen Arbeitsplatz in einem Innenraum verantwortlich ist, hat bis zum 30.06.2021 Messungen der Radonkonzentration zu veranlassen, wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet (§ 127 Abs. 1 StrlSchG).

Bei einer Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ hat er geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen (§ 128 Abs. 1 StrlSchG). Details hierzu werden im Leitfaden des BfS beschrieben.

Für Bestandsbauten gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen, sondern nur ein Gebot.

Wer im Rahmen der baulichen Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind (§ 123 Abs. 4 StrlSchG). Ein typisches Bespiel für eine solche bauliche Veränderung ist der Einbau neuer, dicht schließender Fenster. Eine mögliche Schutzmaßnahme könnte hier der Einbau einer Ventilationsanlage sein.

Eine Übersicht über die regionale Verteilung der Radonkonzentration in der Bodenluft in Deutschland bietet die Bodenluftkarte vom BfS (Bundesamt für Strahlenschutz). Die Karte beruht nur auf wenigen Messungen und bildet lediglich eine flächendeckende Abschätzung ab.

Die Wahrscheinlichkeit einer erhöhten Radonkonzentration in Gebäuden hängt jedoch nicht nur von der Radonkonzentration in der Bodenluft ab, sondern auch von der Durchlässigkeit des Bodens. Beide Größen zusammengefasst ergeben das sogenannte Radonpotenzial. Niedrige Bodenradonkonzentrationen in einem sehr durchlässigen Boden ergeben unter Umständen ein deutlich höheres Radonpotenzial als hohe Bodenradonkonzentrationen in einem festen undurchlässigen Boden. Eine Darstellung über die Abschätzung des Radonpotenzials in Deutschland bietet die Radonpotenzialkarte des BfS.

Eine zuverlässige Aussage zu einzelnen Grundstücken kann hieraus nicht abgeleitet werden, weil die Beschaffenheit einzelner Grundstücke stark variieren kann.

Wer genau wissen möchte, wie hoch das Radonpotenzial auf einem bestimmten Grundstück ist, kann dies durch Messungen ermitteln lassen.

Screenshot der Geologischen Radonkarte

Seit 2007 wurden im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums Messungen des Radons in der Bodenluft durchgeführt. Bisher wurden hierbei an über 1700 Stellen sowohl die Radonkonzentration in der Bodenluft als auch die Permeabilität (Luftdurchlässigkeit) des Bodens bestimmt. Weitere etwa 1700 Messergebnisse aus Baugrunduntersuchungen flossen in die Auswertung ein.

Die Auswertung zeigt, dass in keinem Landkreis das Kriterium für die Ausweisung eines Vorsorgegebietes (Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ in Häusern auf mindestens 75 % der Fläche) überschritten wird.

Die kleinräumige Vielfalt der 124 verschiedenen, in Rheinland-Pfalz vorkommenden geologischen Formationen bedingt jedoch, dass lokal hohe Radonpotenziale erwartet werden können. Die interaktive „Geologische Radonkarte Rheinland-Pfalz“ (aufrufbar durch Anklicken der Grafik) soll Bürgerinnen und Bürgern eine Einschätzung ihrer persönlichen Radonsituation erleichtern. Diese wissenschaftlichen Vorhersagen können im Einzelfall jedoch keine eigenen Messungen ersetzen.

Die in Deutschland ermittelte durchschnittliche Radonkonzentration in Innenräumen beträgt 50 Bq/m³. Je nach Region und Ausführung des Gebäudes kann die Radonzentration stark schwanken. So wurden in Einzelfällen Radonkonzentrationen in Innenräumen von über 10000 Bq/m³ gemessen.

Eine Voraussage über die Höhe der Radonkonzentration in einem Gebäude oder einer Wohnung ist nicht möglich. Eine sichere Aussage kann nur über eine Messung gemacht werden. Eine Messung ist einfach und kostengünstig.

Eine Übersicht der in Deutschland gemessenen Radonkonzentrationen in Innenräumen bietet folgende Karte des BfS.

Säulendiagramm der prozentualen Verteilung der Radonkonzentration in den gemessenen Häusern
Prozentuale Verteilung der Radonkonzentration in den gemessenen Häusern

Seit dem Jahr 2002 wurden auf Initiative des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz Messkampagnen in acht Landkreisen durchgeführt. Bei vier Prozent der insgesamt 1358 gemessenen Häusern gab es Aufenthaltsräume mit einer Radonkonzentration von über 300 Bq/m³. Für die Berechnung des Anteils wurde für jedes Haus die jeweils höchste gemessene Radonkonzentration verwendet. Die Wohnungsbesitzer wurden in diesen Fällen auf wirksame Gegenmaßnahmen wie regelmäßiges Lüften hingewiesen. Die Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der Radonkonzentration in den gemessenen Häusern.

Eine detaillierte Auswertung nach Landkreisen zeigt die folgende Tabelle. Der Medianwert (Zentralwert) ist diejenige Radonkonzentration, die in 50 Prozent der Häuser überschritten wird. Bezogen auf alle in Rheinland-Pfalz gemessenen Häuser beträgt der Medianwert 60 Bq/m³ in Deutschland liegt er gemittelt über alle Bundesländer bei etwa 50 Bq/m³. Die Maximalwerte sind die höchsten, in einem Aufenthaltsraum gemessenen Werte je Landkreis.

LandkreisAnzahl HäuserAnteil Häuser über 300 Bq/m³Medianwert
(Bq/m³)
Maximalwert
(Bq/m³)
Bad Kreuznach1955,6 %6113.568
Bitburg-Prüm1956,2 %601.055
Cochem-Zell512,0 %79331
Donnersbergkreis1362,2 %62557
Kusel896,7 %851.050
Mayen-Koblenz2146,5 %732.319
Trier-Saarburg3901,5 %47466
Westerwaldkreis881,1 %60352

Bei den Messungen wurde festgestellt, dass die Radonkonzentration vom Keller zu den oberen Stockwerken hin abnimmt. Ältere Häuser haben zudem höhere Radonkonzentrationen als Neubauten. Die Berichte zu den einzelnen Messkampagnen finden Sie hier.

Radon als unsichtbares, radioaktives Gas kann nicht wahrgenommen werden. Wir Menschen verfügen über kein Sinnesorgan, welches Radon erfassen kann. Wenn Radon aber über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet wird, kann Radon Lungenkrebs verursachen. Wenn Sie sich mit einer Messung Gewissheit über die Radonkonzentration in Ihrer Wohnung verschaffen, können Sie rechtzeitig einfache und wirksame Maßnahmen gegen dieses Gesundheitsrisiko ergreifen. In den meisten Fällen wird die Radonkonzentration so niedrig sein, dass Sie gar keine Maßnahmen ergreifen müssen.

Jedes Haus, jedes Grundstück verhält sich bezüglich des Radons etwas anders. Wenn in Ihrem Nachbarhaus niedrige Konzentrationen gemessen wurden, bedeutet dies nicht, dass die Konzentration in Ihrem Haus ebenfalls niedrig sein muss. Wenn Ihr Grundstück in einem Gebiet mit einem niedrigen Radonpotenzial liegt, können Sie trotzdem nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Radonkonzentration in Ihrem Haus erhöht ist. Gewissheit können Sie sich nur mit einer Radonmessung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung verschaffen. Die Kosten einer Messung sind nicht hoch. Für Ihre Gesundheit ist es in jedem Fall gut angelegtes Geld.

Ausgestreckte Hand mit Dosimeter. Der Dosimeter bedeckt die Fläche mit den Fingern.
Dosimeter zur Radonmessung in Innenräumen

Die Radonkonzentration in Innenräumen wird üblicherweise mit kleinen Radon-Dosimetern gemessen. Die Durchführung dieser Messung ist ausgesprochen einfach. Die Dosimeter und die Gebrauchsanweisung werden Ihnen von einer Messstelle Ihrer Wahl zugesandt. Die Dosimeter sind sehr klein und stören daher kaum. Nach einem Jahr senden Sie die Dosimeter an die Messstelle zurück. Sie erhalten anschließend einen Messbericht mit den gemessenen Radonkonzentrationen. Der Preis für eine Messung liegt bei etwa 30 €.

Eine Jahresmessung ist deshalb erforderlich, weil Radon jahreszeitlich starken Schwankungen unterliegt. Deshalb bezieht sich der gesetzliche Referenzwert von 300 Bq/m³ auf einen Jahresmittelwert.

Wenn Sie kein Jahr auf ein Ergebnis warten wollen bzw. können, kann eine Messung über drei Monate in den Übergangsmonaten (Frühjahr oder Herbst) einen ersten schnellen Überblick über die Radonsituation verschaffen.

Empfehlenswert ist es, mindestens im Schlafzimmer und im Wohnzimmer des Erdgeschosses je ein Dosimeter auszulegen. Wenn auch im Kellergeschoss Räume liegen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, sollte auch dort gemessen werden. (z. B. Hobbyraum).

Einzelheiten zur konkreten Gebäudesituation und den Aufstellungsorten sollten mit der entsprechenden Messstelle abgesprochen werden.

Für Radon wurde eine krebserregende Wirkung zweifelsfrei nachgewiesen. Sie sollten die Radonkonzentration in Ihren Aufenthaltsräumen niedrig halten. Als Richtschnur für mögliche Maßnahmen mögen Ihnen die folgenden Empfehlungen dienen:

Oberhalb einer Radonkonzentration von 300 Bq/m³ in Ihren Aufenthaltsräumen empfehlen wir Ihnen, Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration durchzuführen.

Auch unterhalb einer Raumluftkonzentration von 300 Bq/m³ kann ein Gesundheitsschaden durch Radon nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. In vielen Fällen können Sie die Radonkonzentration durch einfache und preiswerte Maßnahmen weiter senken.

Sollten Sie ein neues Haus bauen wollen, empfehlen wir Ihnen, ab einer Radonkonzentration in der Bodenluft von mehr als 100 000 Bq/m³ oder einem Radonpotenzial über 44 besondere Maßnahmen beim Bau zu erwägen. Dies können beispielsweise eine geologische Untersuchung des Baugrunds oder zusätzliche abdichtende Maßnahmen des Bauwerks sein.

Maßnahmen zur Sanierung eines radonbelasteten Gebäudes anhand einer Darstellung am Gebäude
Maßnahmen zur Sanierung eines radonbelasteten Gebäudes

Die einfachste und oft sehr wirksame Methode stellt regelmäßiges Lüften der Aufenthaltsräume dar. Stoßlüftungen vergeuden keine Energie und sind auch im Hinblick auf ein gesundes Raumklima zu empfehlen.

Verbessern Sie die Lüftung der Kellerräume. Da Radon meist durch den Keller in die oberen Stockwerke eindringt, führt eine Senkung der Radonkonzentration im Keller auch zu einer niedrigeren Konzentration in den oberen Stockwerken.

Das Abdichten von Rissen, Fugen und Rohrdurchführungen im Keller (Bodenplatte und Wände, die Kontakt mit dem Erdreich haben) mit einer Dichtmasse verhindert das Eindringen von Radon aus dem Erdreich. Auch durch kleine Spalte, die beispielsweise um einen Bodensiphon liegen, können erhebliche Mengen Radon in den Keller gelangen.

Das Abdichten des Ausbreitungswegs vom Keller in die Wohnräume senkt die Radonkonzentration in den Wohnräumen. Eine dicht schließende Kellertür kann hier Abhilfe schaffen. Hier haben sich auch Rauchschutztüren nach DIN 18095 bewährt. Achten Sie aber auch auf mögliche Ausbreitungswege durch Installationsschächte und Kamine.

Reichen einfache Maßnahmen nicht aus, sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden wie z. B.:

  • Das Versiegeln von durchlässigen Naturkellerböden mit Beton erschwert das Eindringen des Radons. Hier sollte vor allem auf einen guten Anschluss des Betonbodens an die Kellerwände geachtet werden.
  • Mit einem Ventilator kann im Kellerraum ein kleiner Überdruck gegenüber der Außenluft erzeugt werden. Durch diesen Überdruck kann das Eindringen des Radons aus dem Erdreich in den Keller vermieden werden.
  • Bei einer anderen Methode wird unter dem Keller ein Brunnen gebohrt, aus dem mit einem Ventilator die Luft abgesaugt und direkt ins Freie abgeführt wird. Dadurch wird das Radonpotenzial unter dem Keller verringert und die Radonkonzentration in der Kellerluft gesenkt.

Diese besonderen Sanierungsmaßnahmen sollte man am besten einem Fachmann überlassen. Nach der Umsetzung von technischen Maßnahmen sollte deren Wirksamkeit in jedem Fall durch eine weitere Messung der Radonkonzentration überprüft werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Sanierung können Sie dem Radon-Handbuch des Bundesamts für Strahlenschutzentnehmen.

In fast allen Steinen und Erden kommen Spuren von Uran oder Radium vor. Radon als Zerfallsprodukt von Radium entsteht deshalb in den mineralischen Baustoffen laufend neu, wird aus den Oberflächen freigesetzt und trägt zur Radonkonzentration in Räumen bei. Allerdings ist die Menge des freigesetzten Radons in der Regel klein. Unter normalen Bedingungen tragen die Raum umschließenden aktuellen Baustoffe mit maximal 15 Bq/m³ zur Radonkonzentration in der Raumluft bei. Oftmals ist der Anteil deutlich geringer.

In einigen Ländern haben sich einzelne Baustoffe als wesentliche Radonquelle erwiesen. So wurde etwa in Schweden ein Porenbeton aus Alaunschiefer eingesetzt, der ein Vielfaches mehr als übliche Baustoffe an Radon freigesetzt hat. Die Produktion wurde wegen der hohen Radioaktivität untersagt. In Großbritannien wurde ein spezieller Chemiegips (Rückstand der Phosphorsäureherstellung aus Phosphoriterzen) verwendet, der zu erhöhten Radonkonzentrationen in Häusern führte. In Deutschland wurden bisher lediglich in einigen Häusern in Bergbaugebieten Baumaterialien vorgefunden, die maßgeblich zur dortigen Radonbelastung beitrugen.

Untersuchungen des BfS haben gezeigt, dass marktübliche Baumaterialien selten die Ursache einer erhöhten Radonkonzentration ist. Seit 2019 ist der Radioaktivitätsgehalt von Baustoffen gesetzlich begrenzt worden. Damit wird indirekt auch eine Freisetzung von Radon aus dem Baumaterial begrenzt. Im Zweifelsfall, z. B. bei alten, unbekannten Baustoffen, schafft auch hier eine Radonmessung in der Raumluft Klarheit.

An besonderen Arbeitsplätzen, beispielsweise in Bergwerken, Radon-Heilbädern und Wasserwerken, wird die Belastung durch Radon bereits überwacht. Die Radonkonzentrationen können an diesen Arbeitsstätten Werte von einigen 10 000 Bq/m³ erreichen. Die Strahlenschutzverordnung und das Strahlenschutzgesetz regeln die Überwachung dieser Arbeitsplätze und die Einhaltung der Dosisgrenzwerte.

In Radonvorsorgegebieten sind Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes verpflichtend durchzuführen. Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten, so sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration zu ergreifen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden des BfS.

Das Trinkwasser enthält ebenfalls Radon, das aus dem Erdreich stammt. Es löst sich im Erdreich ähnlich wie Kohlensäuregas im Grundwasser. Wird das Wasser erwärmt oder durchmischt, gast das Radon aus und gelangt so in die Raumluft. Eine Radonkonzentration von weniger als 100 Becquerel pro Liter Trinkwasser wird dabei als unbedenklich angesehen. Nach § 14a Trinkwasserverordnung sind große Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Radonkonzentration im Trinkwasser zu untersuchen.

Von Ihrem Wasserversorger können Sie hierzu weitere Informationen erhalten. Weitere Informationen zu „Radon im Trinkwasser“ finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/vorkommen/trinkwasser.html.

Seit etwa 100 Jahren wird Radon als Heilmittel in Kuren verwendet. Es soll bei rheumatischen Erkrankungen und Lungenkrankheiten einen positiven Gesundheitseffekt haben. Dazu wird das Radon entweder mit der Luft inhaliert, mit radonhaltigem Wasser getrunken oder es gelangt in radonhaltigen Wannenbädern über die Haut in den Körper.

Die Radonkonzentration in der Luft kann hierbei sehr hohe Werte von bis zu 100 000 Bq/m³ erreichen. Wir haben aber schon gezeigt, dass die Aufenthaltsdauer einen wesentlichen Einfluss auf die schädliche Wirkung des Radons hat. Die Aufenthaltsdauer während den Anwendungen bei einer Kur ist vergleichsweise kurz. Daher ergibt sich durch die Kur eine Strahlenbelastung, die etwa der durchschnittlichen jährlichen Strahlenbelastung durch Radon im häuslichen Bereich entspricht.

Indikationen einer Radontherapie sind klinisch manifeste, behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und neurologische Erkrankungen und chronisch entzündliche Erkrankungen der Haut. Solche Radontherapien sind in jedem Fall verschreibungspflichtig.