Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen

Rastvogelgebiete und Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Hinweise für die Planung von Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Freiflächen-PPV-Anlage auf der Wiese

Für die Planung von Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf der Ebene der Regional- bzw. Flächennutzungsplanung wurden vom Landesamt für Umwelt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) landesweit bedeutende Rastvogelgebiete bestimmt, welche sich aus artenschutzfachlicher Sicht nicht für die Ausweisung von Gebieten für die Planung von PV-FFA eignen (Karte (PDF) / Geofachdaten). 

Die Datengrundlage ist hier identisch zu der des Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (LfU 2023), jedoch wurden die Abstandsempfehlungen zu PV-FFA artspezifisch angepasst. Neben der Methodik der Rastgebietsabgrenzung lassen sich im zugehörigen Textbeitrag naturschutzfachliche Einschätzungen sowie Hinweise für die Planung finden. Die Flächenausweisungen stehen als Kartendienst im FiNaL zur Verfügung.