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Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen
Rastgebiete und Photovoltaik-Freiflächenanlagen – Hinweise für die Planung von Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Für die Planung von Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf der Ebene der Regional- bzw. Flächennutzungsplanung wurden vom Landesamt für Umwelt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) landesweit bedeutende Rastvogelgebiete bestimmt, welche sich aus artenschutzfachlicher Sicht nicht für die Ausweisung von Planungsgebieten für PV-FFA eignen (Karte (PDF) / Geofachdaten).