Überwachung

Gerät zur Bestimmung des Gesamten Organischen Kohlenstoffs (TOC)
TOC für flüssige Proben

Die sichere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Einleitung von Abwässern in Gewässer bedingt einen einwandfreien Betrieb der Kläranlagen ebenso wie die Überwachung der Abwasser­beschaffenheit.

Die systematische Überwachung der kommunalen Kläranlagen wird dabei in zwei sich ergänzenden Formen durchgeführt:

  • Überwachung durch die Behörde (staatliche Überwachung) 
  • Überwachung durch den Einleiter selbst (Selbstüberwachung)

Staatliche Überwachung

Die staatliche Überwachung erfolgt in Rheinland-Pfalz stichprobenartig nach der seit 1998 geltenden Konzeption einer „einfachen und effizienten Einleiterüberwachung“. Die Konzeption beinhaltet insbesondere

  • ein differenziertes Vorgehen, orientiert am Gefährdungspotential der Anlage, der Art der Abwasserbehandlung und den charakteristischen Merkmalen des Gewässers, 
  • eine Konzentration der Überwachungstätigkeit auf das Wesentliche,
  • eine Optimierung der Eigenüberwachung durch Kontrolle und Beratung.

Selbstüberwachung

Die Selbstüberwachung ist die laufende Kontrolle einer Abwasseranlage durch den Betreiber. Sie ist in Rheinland-Pfalz in der Selbstüberwachungsverordnung (SÜVOA) geregelt. Erst dadurch wir ein effizienter Anlagenbetrieb möglich, der eine hohe Reinigungsleistung und ressourcenschonende Betriebsweise gewährleistet.

Der Leitfaden Eigenüberwachung von Abwasseranlagen gibt Hilfestellung zur Durchführung der umfangreichen Überwachungsaufgaben. Die Ergebnisse der Selbstüberwachung sind der der zuständigen Wasserbehörde jährlich bis zum 10. März des folgenden Kalenderjahres vorzulegen.

In einem gemeinsamen Projekt des Gemeinde- und Städtebundes und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wurde die Internet-Anwendung Eigenüberwachung online kommunal - EÜVOA online kommunal - geschaffen, die es ermöglicht, die Eigenüberwachungsberichte der kommunalen Kläranlagen und der Anlagen mit Anforderungen ausschließlich gemäß Anhang 1 AbwVO in digitaler Form zu übermitteln.