Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste

Europa mit den Ländern der Europäischen Union

Das Bewusstsein für  invasive Arten als einer der Treiber für den Verlust der Biodiversität ist in den letzten Jahrzehnten in der Öffentlichkeit stark angestiegen. Dies zeigt sich darin, dass ein entschiedenes Vorgehen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von invasiven, gebietsfremden Arten in der internationalen Konvention über den Erhalt der Biodiversität (Convention on Biological Diversity, CBD, Inkrafttreten: 1993) verankert wurde.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (EU-VO Nr. 1143/2014), welche am 01.01.2015 ihre Gültigkeit erlangte. Herzstück dieser EU-Verordnung ist eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung, die sogenannte Unionsliste, die erstmals 2016 erstellt und bisher dreimal fortgeschrieben wurde, zuletzt 2022. Seit der letzten Fortschreibung sind nun 88 Pflanzen- und Tierarten auf der Unionsliste aufgeführt. Für diese Arten bestehen strikte Verbote bezüglich der Einführung, der Freisetzung in die Umwelt, der Haltung bzw. Anpflanzung, der Zucht, des Handels, des Transports und Tausches mit ihnen. Ein abgestuftes System aus Prävention, Früherkennung sowie das Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten soll die Einführung und Ausbreitung von diesen Arten minimieren. Unionsarten, die sich in der frühen Phase der Invasion befinden, unterliegen der Früherkennung und sofortigen Beseitigung (Art. 16) und Arten, die schon weit verbreitet sind, unterliegen dem Management (Art. 19). Für Deutschland übernimmt das Bundesamt für Naturschutz diese Differenzierung, welche in den regelmäßig aktualisierten Schriften zu den Arten der Unionsliste zu finden ist.

Kontakt

Referat für Biologische Vielfalt und Artenschutz
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

E-Mail: InvasiveArten[at]lfu.rlp.de