Erschütterungen, Elektromagnetische Wellen und Mobilfunk
Erschütterungen
Schwingungen in Gebäuden können für die Bewohner erheblich belästigend sein und Gebäude schädigen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Schutz vor Erschütterungen ausdrücklich erwähnt. Die Messung und Beurteilung erfolgt üblicherweise nach der DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“. Diese gibt im Teil 2 „Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ und im Teil 3 „Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ Anhaltswerte an, welche als Beurteilungsmaßstäbe herangezogen werden.
Das Landesamt führt diese Messungen im Auftrag anderer Behörden durch. Begleitende Messungen finden insbesondere bei Sprengungen in Steinbruchbetrieben und weiteren starke Schwingungen erzeugenden Industrieanlagen wie z. B. Papiermaschinen und Schmiedebetriebe statt.
Außerdem findet eine Beratung von Verwaltungen, Gerichtsbarkeit, Öffentlichkeit und anderen Stellen auf den genannten Gebieten statt.
Elektromagnetische Wellen, Mobilfunk
Mobilfunkanlagen stehen im Fokus der Öffentlichkeit und werden kontrovers diskutiert. Dabei ist das Spektrum der Meinungen so weit gefasst wie man dem Begriff "Elektrosmog" Bedeutungen zuweist.
Als neutrale Instanz wird unser Messinstitut, z. B. durch die rheinland-pfälzischen Regionalstellen Gewerbeaufsicht, mit EMV-U-Messungen beauftragt.
Im Fall von ortsfesten Mobilfunkanlagen werden hochfrequente elektromagnetische Wellen gemessen. Bei den Messungen im Immissionsschutz, also dem direkten Umfeld des Bürgers [Wohnung, Straße, Spielplatz, Schule], lagen die Messergebnisse bislang unterhalb der gesetzesgültigen Grenzwerte (26. BImSchV).
Interessanter Weise dreht sich die Diskussion meist um die ortsfeste Basisstation auf dem Dach eines Wohnhochhauses, nicht jedoch um das Handy.