Biotopkartierung

Als Biotop werden räumlich abgrenzbare Lebensräume mit ähnlichen Umweltbedingungen für die Lebensgemeinschaften von Pilzen, Pflanzen und Tieren bezeichnet, wie z.B. ein Gewässer, ein Buchenwald, eine Feuchtwiese, usw. Biotope können überwiegend auf natürlichem Weg oder infolge der Nutzung und Prägung durch den Menschen entstanden sein. Besonders wertvolle, seltene und gefährdete Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 15 Landesnaturschutzgesetz des Landes (LNatSchG) Rheinland-Pfalz sowie nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geschützt. Hierzu gehören z. B. die Stromtalwiesen der Rheinebene (FFH-Lebensraumtyp 6440 – Brenndolden-Auenwiesen) oder die Borstgrasrasen in den Mittelgebirgslagen von Rheinland-Pfalz (6230 – Artenreiche montane Borstgrasrasen).

Biotope werden im Rahmen von Biotopkartierungen systematisch nach methodisch einheitlichen Regelwerken (Kartiergrundlagen RLP) als Biotoptypen erfasst. Die Unterscheidung einzelner Biotoptypen basiert auf der Ermittlung der charakteristischen Pflanzenarten und der kennzeichnenden Pflanzengesellschaft.

Ziel der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz ist der landesweite Überblick über die Verteilung und den Zustand von Biotopen zum Erhebungszeitpunkt. Die erhobenen Daten sind ein entscheidendes Planungswerkzeug für den Naturschutz und die Landschaftsplanung.

Grünlandkartierung

Blumenwiese

Rheinland-Pfalz trägt durch seine ausgeprägten Mittelgebirgslagen und die feuchten bis wechselfeuchten Grünlandstandorte in der Oberrhein-Ebene eine besondere Verantwortung für den Erhalt von geschütztem Grünland. Rund ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes ist Dauergrünland. Der Anteil des naturschutzfachlich wertvollen und daher schützenswerten Extensivgrünlands an diesen Dauergrünlandflächen ist dabei vielerorts noch beachtlich. Die Kenntnis über diese im Land vorhandenen wertvollen Flächen unterstützt die gemeinsamen Bemühungen von Naturschutz und Landwirtschaft um eine umweltfreundliche Landbewirtschaftung.

Was ist die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz?

Seit 2020 findet daher in Rheinland-Pfalz eine landesweite, selektive Biotopkartierung zur Erfassung der artenreichen, geschützten Grünlandbiotope statt. Die Grünlandkartierung erfasst neben den mageren Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen, Streuobstwiesen und Magerweiden auch Feucht- und Nassgrünland sowie Heiden, Trocken- und Halbtrockenrasen. Sie wird sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise erfasst werden. Startpunkt der Kartierung im Jahr 2020 war der Landkreis Vulkaneifel (Ergebnisse im LANIS; LANIS Wegweiser).

Warum ist der Schutz von Grünland so wichtig?

Artenreiche Grünlandstandorte sind Hotspots der Biodiversität. Über ein Viertel aller heimischen Pflanzenarten, ca. 1.000 Arten, (Dierschke und Briemle, 2002) kommen hauptsächlich im Grünland vor. In enger Wechselbeziehung zwischen Flora und Fauna bilden diese Pflanzenarten die Lebensgrundlage für bis zu 3.500 Tierarten. Darunter sind viele hochspezialisierte Arten aus den Gruppen der Amphibien, Vögel, Spinnen, Heuschrecken, Schmetterlinge und weiterer Insekten. Grünlandbiotope zählen daher zu den artenreichsten Biotopen in Mitteleuropa. Darüber hinaus erfüllen sie viele weitere wichtige Funktionen, z. B. als Kohlenstoffspeicher im von ihnen durchwurzelten Boden.

Dieser Struktur- und Artenreichtum entsteht in der Regel, wenn Grünland ein- bis zweimal im Jahr gemäht, bzw. mit geringem Viehbesatz beweidet wird und dabei keine oder nur eine moderate Düngung erfolgt (extensive Nutzung). Die hohe ökologische Qualität der artenreichen Grünlandbiotope entwickelt sich erst über längere Zeiträume von mehreren Jahren bis Jahrzehnten. Dagegen führt eine Intensivierung der Nutzung oder eine Umwandlung in eine andere Nutzungsform in kurzer Zeit bzw. unmittelbar zu einer Abnahme des Artenreichtums.

Im Zuge eines vielschichtigen Wandels der Landnutzung wird artenreiches Grünland seit vielen Jahren immer seltener. Mit diesen Lebensräumen verschwinden auch ihre Lebensgemeinschaften. 40% der in Deutschland gefährdeten Pflanzarten sind Arten des Grünlands. Deshalb ist der Schutz dieser besonderen Grünlandbiotope so wichtig.

Was sind die Rechtsgrundlagen für den Grünlandschutz?

Mit der Erfassung des artenreichen Grünlands ändert sich die Rechtslage nicht. Die Bewirtschaftung, die zum Entstehen des artenreichen Grünlandes geführt hat, kann ohne Einschränkung fortgeführt werden.

Verankert ist der gesetzliche Schutz besonderer Biotope in § 30 BNatSchG sowie in § 15 LNatSchG RLP. Viele dieser Grünlandbiotope sind gleichzeitig auch Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen nach Anhang I der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Der Schutz dieser Lebensräume besteht unmittelbar von Gesetzes wegen, unabhängig von der Erfassung und Dokumentation im Rahmen einer Kartierung.

Wann wird eine Grünlandfläche erfasst?

Naturschutzfachlich wertvolles und daher schützenswertes Extensivgrünland wird systematisch anhand von Regelwerken („Kartieranleitung gesetzlich geschützter Biotope RLP“) erfasst. Bei der Erfassung werden die Kriterien der ökologischen Qualität der Fläche nach methodisch einheitlichen Vorgaben überprüft. Eine Fläche wird erst erfasst, wenn z. B. die typischen Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften mit entsprechenden Häufigkeiten auf den Flächen vorhanden sind. Das einheitliche methodische Vorgehen nach den Regelwerken gewährleistet die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kartierergebnisse (FAQ Grünlandkartierung).

Urkartierung 1980 bis 1984

Von 1980 bis 1984 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals eine Biotopkartierung durchgeführt. Diese sogenannte "Urkartierung", bei der nach floristischen und faunistischen Gesichtspunkten getrennt aufgenommen wurde, lieferte einen ersten Überblick über bedeutsame Biotope in Rheinland-Pfalz.

Aktualisierung 1986 bis 1991

Die erste Aktualisierung erfolgte von 1986 bis 1991. In diesem Durchgang wurden erneut floristische und faunistische Gesichtspunkte erfasst. Darüber hinaus wurde die räumliche und zeitliche Abfolge der Erfassung systematisiert und die Kartierung intensiv begleitet. Daher wurde insgesamt eine sehr gute Vergleichbarkeit der Ergebnisse erreicht.

Aktualisierung 1992 bis 1997

In der anschließenden Aktualisierungsphase von 1992 bis 1997 wurde die Erfassung gesetzlich geschützter Biotope in die Kartierung Rheinland-Pfalz integriert. Für die Erfassung dieser pauschal geschützten Flächen außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete wurde die Erhebung auf eine landesweite Kartierung ausgedehnt.

Im Rahmen punktueller Kartierungen (zum Beispiel auf militärischen Liegenschaften) wurden die Daten ab 1997 weiter ergänzt sowie neue Artmeldungen in die Biotopbeschreibungen aufgenommen.

Biotopkartierung 2006 bis 2011

Im Zeitraum von 2006 bis 2011 wurden Biotope im Rahmen einer allgemeinen Biotopkartierung landkreisweise (24 Kreise und 12 kreisfreie Städte) innerhalb vorgegebener Suchräume erfasst. Darüber hinaus wurde die Biotopkartierung im Zuge von anlassbezogenen Einzelkartierungen wie der Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung ergänzt und aktualisiert.

Die Daten wurden lagegenau auf hochauflösenden Luftbildern erfasst und digitalisiert und mit den Flurstückgrenzen referenziert („ALK-konform“). Nach einer Qualitätssicherung wurden die Daten in ein zentrales Datenkataster eingestellt und damit gemäß § 30 Absatz 7 BNatschG registriert und deren Registrierung in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht. Die amtlichen gesetzlich geschützten Biotope werden im zentralen Datenkataster von OSIRIS-RLP geführt und im Landschaftsinformationssystem (LANIS) dargestellt und bereitgestellt.