Kormoran-Bericht
© M. Schäf

Der Kormoran ist – wie auch alle anderen wildlebenden europäischen Vogelarten – besonders geschützt. Da er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL, 2009/147/EG) gelistet ist, ist eine Bejagung nach dem Jagdrecht nicht zulässig. Jedoch können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 9 VSRL Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen.
Mit Einführung der rheinland-pfälzischen „Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände“ (KormoranV RP) im Februar 2009 ist ein Abschuss von Kormoranen ohne zahlenmäßige Vorwegbeschränkung an bestimmte Voraussetzungen für die Erteilung von Abschussgenehmigungen gebunden. Als Voraussetzungen gelten:
- die Gefährdung einer vom Aussterben bedrohten Fischart, für die ein staatliches Schutzprogramm durchgeführt wird, oder
- der befürchtete Verlust von Fischen in kommerziellen Fischereibetrieben durch den Kormoran.
Im September 2024 präzisierte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die Voraussetzungen für Abschussberechtigungen in einem Rundschreiben (s. Kormoran-Bericht 2025, Brief 1).
Das Monitoring der europäischen Vogelarten nach § 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird im Falle des Kormorans dazu genutzt, die Zulässigkeit der Abschüsse im Rahmen der KormoranV RP zu überprüfen, da nach der KormoranV RP „Abschüsse […] nur zulässig [sind], soweit sich die Kormoranpopulationen im Land in einem günstigen Erhaltungszustand befinden“. Darüber hinaus kann „die oberste Naturschutzbehörde […] bei erheblichen Veränderungen des günstigen Erhaltungszustands der Kormoranpopulationen im Land oder in Landesteilen Abschusszahlen für das Land oder einzelne Landesteile vorgeben oder den Abschuss befristet aussetzen.“
In Rheinland-Pfalz werden seit 2010 jährliche Kormoranberichte erarbeitet. Ziel der Berichte ist die Prüfung der Zulässigkeit der Abschüsse im Rahmen der KormoranV RP. Hierzu wird unter Zuhilfenahme der Ergebnisse aus der Schlafplatz-Synchronzählung sowie der Brutkolonie-Kontrolle der Erhaltungszustand der Kormoranpopulationen im Land betrachtet. Dabei werden chronologische und nach Regionen getrennte Entwicklungen bzw. spezifische Fragen erörtert, um den aktuellen Erhaltungszustand des Kormorans in Rheinland-Pfalz aufzuzeigen.
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