Schutzgebietsbeschilderung

Vielgestaltige und unverwechselbare Landschaften und Natur sind prägend für Rheinland-Pfalz. Sie sind wesentliche Voraussetzung für die Vielfalt an Arten und Lebensräumen, für die Lebensqualität und die naturbezogene Erholung der Bevölkerung, wie auch für den Tourismus und die Identifikation in den Regionen.

Diese Vielfalt und Eigenart gilt es zu erhalten und zu entwickeln. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Besonders hier gilt es, Beeinträchtigungen fern zu halten und Besucher der Gebiete zu einem die Natur schonenden Verhalten anzuhalten.

Dazu hat das Umweltministerium die nachstehende Serie von Piktogrammen entwickeln lassen, die von den zuständigen Naturschutzbehörden und Trägern der Schutzgebiete bei der Erstellung von Schildern und Informationstafeln, wie auch bei sonstigen gebietsbezogenen Informationen verwendet werden können. Zur Erstellung von Informationstafeln und -materialien über Schutzgebiete und -objekte wurde die anliegende Gestaltungsrichtlinie erarbeitet und kann ebenfalls von den zuständigen Naturschutzbehörden und Trägern der Schutzgebiete verwendet werden.

Hunde anleinen (01a)
Hunde anleinen (01a)
Hunde verboten (01b)
Hunde verboten (01b)
Hunde baden verboten (01c)
Hunde baden verboten (01c)
Hunde anleinen wegen Brut (01d)
Hunde anleinen wegen Brut (01d)
Hundehaufen verboten (01e)
Hundehaufen verboten (01e)
Wege nicht verlassen (02a)
Wege nicht verlassen (02a)
Fuß- und Radwege nicht verlassen (02b)
Fuß- und Radwege nicht verlassen (02b)
Pflanzen nicht abreißen (03)
Pflanzen nicht abreißen (03)
Keine Abfälle wegwerfen (04)
Keine Abfälle wegwerfen (04)
Nicht fotografieren (05)
Nicht fotografieren (05)
Tiere nicht stören (06)
Tiere nicht stören (06)
Lärmen verboten (07)
Lärmen verboten (07)
Modelle verboten (08)
Modelle verboten (08)
Kein Drohnenflug (09)
Kein Drohnenflug (09)
Keine Drachen (10)
Keine Drachen (10)
Keine Gleitschirme (11)
Keine Gleitschirme (11)
Kein Feuer (12)
Kein Feuer (12)
Lagern verboten (13)
Lagern verboten (13)
Zelten verboten (14)
Zelten verboten (14)
Grillen verboten (15)
Grillen verboten (15)
Angeln verboten (16)
Angeln verboten (16)
Baden verboten (17)
Baden verboten (17)
Eissport verboten (18)
Eissport verboten (18)
Wassersport verboten (19)
Wassersport verboten (19)
Stehpaddler verboten (20)
Stehpaddler verboten (20)
Bootfahren verboten (21)
Bootfahren verboten (21)
Schwimmhilfen verboten (22)
Schwimmhilfen verboten (22)
Kein Radweg (23b)
Kein Radweg (23b)
Kein Reitweg (24b)
Kein Reitweg (24b)
abseits des Weges reiten verboten (24c)
abseits des Weges reiten verboten (24c)
auf MTB-Pfad bleiben (25)
auf MTB-Pfad bleiben (25)
Mit MTB befahren verboten (26)
Mit MTB befahren verboten (26)
Klettern verboten (27a)
Klettern verboten (27a)
Klettern Teilverbot (27b)
Klettern Teilverbot (27b)
Kiesfläche nicht betreten (28)
Kiesfläche nicht betreten (28)
Wohnmobile abstellen verboten (29)
Wohnmobile abstellen verboten (29)

Hunde anleinen (01a)
Hunde anleinen (01a)
Hunde verboten (01b)
Hunde verboten (01b)
Hunde baden verboten (01c)
Hunde baden verboten (01c)
Hunde anleinen wegen Brut (01d)
Hunde anleinen wegen Brut (01d)
Hundehaufen verboten (01e)
Hundehaufen verboten (01e)
Wege nicht verlassen (02a)
Wege nicht verlassen (02a)
Fuß- und Radwege nicht verlassen (02b)
Fuß- und Radwege nicht verlassen (02b)
Pflanzen nicht abreißen (03)
Pflanzen nicht abreißen (03)
Keine Abfälle wegwerfen (04)
Keine Abfälle wegwerfen (04)
Nicht fotografieren (05)
Nicht fotografieren (05)
Tiere nicht stören (06)
Tiere nicht stören (06)
Lärmen verboten (07)
Lärmen verboten (07)
Modelle verboten (08)
Modelle verboten (08)
Kein Drohnenflug (09)
Kein Drohnenflug (09)
Keine Drachen (10)
Keine Drachen (10)
Keine Gleitschirme (11)
Keine Gleitschirme (11)
Kein Feuer (12)
Kein Feuer (12)
Lagern verboten (13)
Lagern verboten (13)
Zelten verboten (14)
Zelten verboten (14)
Grillen verboten (15)
Grillen verboten (15)
Angeln verboten (16)
Angeln verboten (16)
Baden verboten (17)
Baden verboten (17)
Eissport verboten (18)
Eissport verboten (18)
Wassersport verboten (19)
Wassersport verboten (19)
Stehpaddler verboten (20)
Stehpaddler verboten (20)
Bootfahren verboten (21)
Bootfahren verboten (21)
Schwimmhilfen verboten (22)
Schwimmhilfen verboten (22)
Kein Radweg (23b)
Kein Radweg (23b)
Kein Reitweg (24b)
Kein Reitweg (24b)
abseits des Weges reiten verboten (24c)
abseits des Weges reiten verboten (24c)
auf MTB-Pfad bleiben (25)
auf MTB-Pfad bleiben (25)
Mit MTB befahren verboten (26)
Mit MTB befahren verboten (26)
Klettern verboten (27a)
Klettern verboten (27a)
Klettern Teilverbot (27b)
Klettern Teilverbot (27b)
Kiesfläche nicht betreten (28)
Kiesfläche nicht betreten (28)
Wohnmobile abstellen verboten (29)
Wohnmobile abstellen verboten (29)

 

Die Piktogramme und das Corporate-Design-Manual zur Schutzgebietsbeschilderung finden Sie im zugangsgeschützten Downloadbereich auf der rechten Seite. Das hierfür benötigte Passwort können Sie unter Angabe des Nutzungszwecks unter it.naturschutz(at)lfu.rlp.de erhalten, wenn Sie im Auftrag oder in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung mit der Beschilderung der Schutzgebiete befasst sind.

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Vervielfältigung und Verbreitung, ob in analogen oder digitalen Medien, auch nur auszugsweise, ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers zulässig.
Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (bis 18. Mai 2021: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten) des Landes Rheinland-Pfalz.

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