Abfallentsorgungsanlagen

Entsorgung von Abfällen

Der Begriff "Entsorgung" umfasst die Wege "Verwertung" und "Beseitigung". Für beide Möglichkeiten der Abfallentsorgung existieren eine Vielzahl von Verfahren auf dem Markt, die zu unterschiedlichen Entsorgungsergebnissen führen. Das Landesamt für Umwelt führt Einzelfallbewertungen von Entsorgungswegen durch, z. B. bei der:

Entsorgungstechniken/-anlagen

Rheinland-Pfalz verfügt neben zahlreichen Zwischenlagern über ein Netz von Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle. Dieses umfasst z. B. chemisch-physikalische Behandlung, biologische Bodenbehandlung oder Demontage von E-Schrott und Kühlgeräten. Daneben bestehen Spezialanlagen für bestimmte Abfallarten wie z. B. Bleiakkumulatoren, Transformatoren, Lösemittel oder Fotochemikalien. Ein Anlagenverzeichnis findet sich auf der Homepage der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM).

Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle benötigen i. d. R. eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG). Diese wird in Rheinland-Pfalz von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD Nord, SGD Süd) erteilt. Im Genehmigungsverfahren gibt das Landesamt eine fachliche Stellungnahme ab, bei der der Stand der Technik anhand der geltenden rechtlichen Vorgaben bewertet und gegebenenfalls konkretisiert wird.
Für Problemabfälle aus Haushaltungen und Sonderabfall-Kleinmengen aus Gewerbebetrieben bieten die Kreis- und Stadtverwaltungen des Landes Annahmemöglichkeiten über stationäre oder mobile Sammeleinrichtungen

Symbolbild für Elektroschrott
Computer-Elektroschrott