Mutterschutz
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Aktuelles
Studie zur psychischen Gesundheit von schwangeren Frauen in Beruf, Studium oder Ausbildung mit Teilnahmemöglichkeit
Weitere Informationen im Flyer "Psychische Gesundheit und Wohlbefinden von schwangeren Frauen in Beruf, Ausbildung oder Studium".
Es gibt in Deutschland bislang nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse zur psychischen Belastung schwangerer Frauen im Berufs- und Studienalltag. Diese sind jedoch essenziell, um praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Mutterschutz zu entwickeln.
Am 15.05. ist eine Studie zu den arbeitsbedingten psychischen Belastungen von berufstätigen und studierenden Schwangeren gestartet. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW GmbH) durchgeführt.
Hier geht es über den Link https://www.schwanger-arbeiten.de/ zur Befragung.
Für Rückfragen oder zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte:
Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH (FFAW)
Dr. Hans-Joachim Lincke
Bertoldstr.63; D-79098 Freiburg
Tel. +49 761 319 642 0
Mail: lincke@ffaw.de
Die vorliegende Befragung wurde vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) initiiert.
Allgemeines
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte sowie für Auszubildende und Praktikantinnen. Ebenso gelten die Regelungen des Gesetzes unmittelbar für Beamtinnen, arbeitnehmerähnliche Personen und Schülerinnen und Studentinnen.
Auf den zeitlichen Umfang der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit kommt es nicht an. Auch sogenannte "geringfügig Beschäftigte" sind geschützt. Für Selbstständige, Arbeitslose und Soldatinnen gelten diese Vorschriften dagegen nicht.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
Ausschuss für Mutterschutz
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat die Aufgabe Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine größere Transparenz schaffen für
- schwangere und stillende Frauen,
- für Arbeitgeber und
- für Aufsichtsbehörden.
Auf der Homepage des AfMu in der Rubrik Arbeitsergebnisse finden Sie weiterführende Informationen wie erarbeitete Regeln und Empfehlungen.
Ansprechpersonen / Zuständige Behörden
Bei weiteren Fragen können Sie bzw. ihr Arbeitgeber sich gerne an die für Ihren Arbeitsort regional zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)
Zentralreferat Gewerbeaufsicht
Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt
Telefon: 06321 99-0
Referat21(at)sgdsued.rlp.de
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Zentralreferat
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
Tel. 0261 120-0
Poststelle21(at)sgdnord.rlp.de