Radonmessungen

Die Durchführung einer Radonmessung in der konkreten Gebäudesituation ist oft der einzige Weg, verlässliche Auskunft über eine mögliche Radonexposition zu erhalten. Damit die Messung die gewünschte Aussagekraft besitzt, sollten einige grundsätzliche Gegebenheiten möglichst in die Entscheidungsfindung einfließen:

  • Der Jahresmittelwert der Radonkonzentration in der Raumluft ist ein geeigneter Bewertungsmaßstab für die Radon-Situation in einem Gebäude.
    Die Messdauer sollte zur Vermeidung kurzzeitiger Einflüsse mindestens drei Monate im Frühjahr oder Herbst, besser jedoch ein Jahr, betragen.
     
  • Kurzzeitmessungen (Messzeiten von wenigen Stunden bis zu einigen Tagen) haben lediglich orientierenden Charakter und sollten nicht als Entscheidungsgrundlage für weitere Maßnahmen verwendet werden.
    Zur Ermittlung von Eintrittspfaden für Radon in das Gebäude sind Kurzzeitmessungen geeignet.
     
  • In der Regel nimmt die Radonkonzentration in einem Gebäude von unten nach oben ab. Messgeräte sollten daher vor allem in häufig genutzten Aufenthaltsräumen in unteren Etagen liegen.
    Eine orientierende Langzeitmessung in einem Kellerraum kann unter Umständen zur grundsätzlichen Abklärung, ob im vorliegenden Gebäude überhaupt eine Radonbelastung vorliegt, eingesetzt werden.

Einzelheiten zur konkreten Gebäudesituation und den Aufstellungsorten sollten mit der Messstelle abgesprochen werden.

Radon-Messstellen

An dieser Stelle informieren wir Sie darüber, wer Radonmessungen in Rheinland-Pfalz durchführt:
Liste der Messstellen

Für Radonmessungen an Arbeitsplätzen müssen Messgeräte von einer anerkannten Stelle verwendet werden (§ 155 der Strahlenschutzverordnung). Eine Liste von Anbietern finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Radon-Informationsstelle im Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 6033-1263
Telefax: 06131 674920
E-Mail: Radon(at)lfu.rlp.de