Weiterführende Links, Formulare und Gesetzestexte
Wir haben für Sie diverse Formulare und weiterführende Informationen zu den Themen Mutter- und Kündigungsschutz zusammengestellt.
Anträge/Formulare
- Mitteilung nach § 27 Mutterschutzgesetz über die Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen einschließlich Gefährdungsbeurteilung sowie das entsprechende Infoblatt
- Antrag auf Zulässigkeitserklärung einer Kündigung (Mutterschutzgesetz/ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
- Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz
Merkblätter und Informationen
- Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz (Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Stand: Januar 2024)
- Information zur Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen zwischen 20 und 22 Uhr gemäß § 28 Mutterschutzgesetz
- Das Formular "Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung" ist auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht "Baden Württemberg" im Bereich Formulare Mutterschutz eingestellt.
- Infoblatt zur Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen zwischen 20 und 22 Uhr
- Infoflyer "Das neue Mutterschutzgesetz"
- Merkblätter zu einzelnen Berufsgruppen finden Sie auf der Internetseite der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
- Kostenübernahme bei Beschäftigungsverboten (U2-Verfahren)
Hinweis:- Nach § 1 Abs. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) vom 22.12.2005 (BGBl. Nr. 76 S. 3686 vom 30.12.2005), erstatten die Krankenkassen (mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen) auf Antrag den am Umlageverfahren U2 beteiligten Arbeitgebern alle durch Beschäftigungsverbote werdender und stillender Mütter entstehenden Aufwendungen (Arbeitsentgelt inklusive Sozialabgaben) sowie den während der Schutzfristen zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
- Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Krankenkasse, bei der die betreffende Frau versichert ist.
- die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 MuSchG)
- die Stillzeiten (§ 7 MuSchG)
- den Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG)
- Zahlung von Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen
- Zahlung von Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen (§ 19 MuSchG)
- Urlaubsanspruch gemäß § 24 MuSchG
Weiterführende Links und Adressen
- Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Leitfaden zum Mutterschutz als Broschüre
- Familienportal (Informationen zu den Themengebieten Kinderzuschlag, Elterngeld, Kinderbetreuung sowie Jugend und Medien vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Fragen und Antworten zum Thema Mutterschutz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Erfolgsfaktor Familie
- Infobroschüre "Neue Familienzeit" (Informationen zu Leistungen für Familien)
- Infobroschüre zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung
- Kindergeld/Kinderzuschlag
- Teilzeit - alles, was Recht ist
- Arbeitsgerichte Rheinland-Pfalz
- Jugendämter in Rheinland-Pfalz