Häufig gestellte Fragen zur VBS
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Zielsetzung und Zielgruppe
Die Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) stellt die regionalen und überregionalen Ziele des Arten- und Biotopschutzes (mit Ausnahme der Siedlungsbereiche) landesweit und flächendeckend in Text und Karten dar. Sie ist die flächendeckende Zielplanung des Arten- und Biotopschutzes und bildet zugleich die Basis für das Fachkonzept zum Biotopverbund nach § 21 BNatSchG.
Die VBS wird für die 24 rheinland-pfälzischen Landkreise und die daran angrenzenden kreisfreien Städte im Maßstab 1:25.000 erstellt. Die VBS wertet vorhandenes Datenmaterial zu Arten und Biotopen aus und entwickelt darauf aufbauend naturschutzfachliche, gebietsspezifische Zielvorstellungen. Die VBS soll dazu beitragen, den Artenreichtum bzw. die natürliche Vielfalt und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und wieder herzustellen.
Die VBS richtet sich insbesondere an Behörden/Verwaltungen, die nach § 2 Landesnaturschutzgesetz RLP vom 6. Oktober 2015 (in Verbindung mit der Landesverordnung vom 01.09.1988 i. d. Fass. vom 01.10.2001) im Rahmen ihrer Zuständigkeit dem Arten- und Biotopschutz verpflichtet sind. Ferner richtet sie sich an alle Behörden, Institutionen, Planer, Naturschutzinitiativen und Verbände, die sich im Rahmen ihrer speziellen Aufgabenstellungen mit Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege befassen.
Die VBS ist das programmatische Planwerk, in dem die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendige oder zumindest sinnvolle Landschaftsentwicklung zum Erhalt der Lebensräume und ihrer typischen Pflanzen- und Tierarten dokumentiert ist. Ausgehend von den naturräumlichen Gegebenheiten werden Konzepte zu naturverträglichen Nutzungen entwickelt und die notwendigen Flächen zum Erhalt und zur Entwicklung von (naturnahen) Lebensräumen entsprechend den Anforderungen ihrer Leitarten in Karten dargestellt und in Texten erläutert.
Die VBS erlaubt die Beurteilung von vorhandenen und geplanten Nutzungen (von Planungen, Eingriffen sowie von Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen), indem sie u. a. fachliche Hinweise auf vorhandene und fachlich sinnhaft zu entwickelnde räumliche Biotop-Verbundsysteme auf regionaler und lokaler Ebene liefert.
Die Zielekarten der VBS können der überörtlichen Orientierung dienen und werden deswegen in der Regionalplanung berücksichtigt. Gleichzeitig dienen sie zur Einordnung von Einzelflächen und können herangezogen werden, um Pläne und Projekte konzeptionell zu unterstützen. Beeinträchtigungen des Biotopverbunds können auf der Ebene der Flächennutzungsplanung beurteilt werden und Eingang in die Landschaftsplanung finden. Ebenso kann die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit konkreten Plänen und Projekten (Ebene Genehmigungsplanung) anhand der VBS konzeptionell vorbereitet werden, z. B. indem der VBS Suchräume und mögliche kompensatorische Maßnahmen in den Suchräumen entnommen werden.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Frage, wo geeignete Ausgleichsflächen zu suchen sind, auf Basis der Zielekarten fachlich qualifiziert, für alle Beteiligten transparent und objektiv beantwortet wird. Z. B. ist es im Einzelfall aus populationsökologischen Gründen fachlich sinnvoll, eingriffsfern in einem für Maßnahmen des Naturschutzes vorgesehenen größeren Raum Ausgleichsmaßnahmen zu konzentrieren, anstatt eingriffsnah einen Flickenteppich von Einzelmaßnahmen ohne funktionalen Verbund zu realisieren.
Die VBS ist eine Fachplanung des Naturschutzes. Die VBS wird im Rahmen der fachplanerischen Auseinandersetzung intern und mit Dritten von den Naturschutzbehörden berücksichtigt. Die VBS stellt keine rechtlich verbindliche Planung für andere Behörden oder die Bürger dar. Sie liefert auf Basis des aktuellen Wissens über die raumbezogen bestehenden Ziele Empfehlungen zur nachhaltigen Sicherung von Biotoptypen und von Populationen der Leitarten für die Naturschutzbehörden und für weitere an Planungen Beteiligte.
Aufbau und Darstellung
Die VBS besteht für jeden Landkreis aus einem Textband und einem Satz Zielekarten im Maßstab 1:25.000.
In der Phase der ersten Bearbeitung (1991 – 1999) wurde jeweils auch ein Satz Bestandskarten und eine Prioritäten-Karte erstellt. Im Rahmen der Aktualisierung der VBS (ab 2015) wird ein Bestandsdatensatz als Basis für die Fertigung der Zielekarten erstellt, es erfolgt aber keine kartografische Darstellung in allgemein verfügbaren Plänen. Für spezielle Zwecke steht der Datensatz beim LfU bereit (siehe auch Kap. 3.2).
Die Zielekarten enthalten für jeden Landkreis eine ausführliche Darstellung von Bereichen (Flächen, linienhaften (z. B. Fließgewässer) und punkthaften Elementen (z. B. Höhlen, Ruinen, Felsen o. ä.), die erhalten werden sollen und solchen, die aus naturschutzfachlicher Sicht entwickelt werden sollten, um die Arten und Biotope dauerhaft zu erhalten.
Die aktualisierten Zielekarten enthalten über die Unterscheidung der Flächen in Erhalt, Entwicklung oder „Biotoptypverträgliche Nutzung“ hinaus auch zum Kartenverständnis erforderliche oder für die Anwendung relevante Zusatzinformationen, u. a. die Abgrenzungen von Natura 2000-Gebieten und nationalen Schutzgebieten. Diese Zusatzinformationen können mithilfe der Ebenen-Steuerung im PDF ein- bzw. ausgeblendet werden.
Die Textbände sind eine Ergänzung zu den Zielekarten.
Die Textbände der ersten Bearbeitungsphase (VBS Phase I) enthalten detaillierte Angaben zur naturräumlichen Ausstattung der Landkreise und schildern auch detailliert die historische Nutzung/Genese der zumeist infolge bestimmter Nutzungen, oft alter landwirtschaftlicher oder forstlicher Nutzungsformen, entstandenen Biotope. In Form von Biotopsteckbriefen werden die typischen Ausbildungen beschrieben und Sollwerte für deren Größe, Entfernung zueinander oder zu Vernetzungsbeziehungen zu anderen Biotopen benannt. Diese ergeben dann die (quantitativen) Zielgrößen und (qualitativen) Orientierungswerte für die Zielekarten.
Die zentralen textlichen Aussagen der Textbände der VBS Phase I behalten auch bei Vorliegen der aktualisierten Zielekarten ihre Gültigkeit. Solange keine aktualisierten Texte vorliegen, sind diese Textbände weiterhin zu verwenden. Der Prototyp eines Textbandes zur VBS Phase II wird in Kürze auf der Website des LfU zu finden sein (Landkreis Südliche Weinstraße). Im Textband zur VBS Phase II liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung hinzugekommener Informationen über den Landkreis und seinen Biotopverbund: Die für einen Landkreis nach neuesten Erkenntnissen charakteristischen Tierarten werden herausgestellt. Auf naturschutzfachlich besonders bedeutende Bereiche, Bereiche hoher Artenvielfalt, Biotop-Diversität oder -Größe (Prioritäten) wird hingewiesen. Der Textband erläutert, wie die Vorgaben/Vorstellungen unter Berücksichtigung der festgestellten Bestandsentwicklungen im Landkreis in die Zielekarten umgesetzt wurden.
In den PDF-Zielekarten sind die Informationen auf verschiedenen Inhaltsebenen enthalten. Die „Ebenensteuerung“ ermöglicht das gezielte Ein- oder Ausblenden von Informationen.
Die Vorgehensweise und Möglichkeiten werden nachfolgend am Beispiel der Anwendung des Programms Adobe Reader (© Adobe) erläutert. Je nachdem, welche Software für die Darstellung von PDF auf dem Rechner installiert ist, ist das Erscheinungsbild etwas abweichend.
Durch Anklicken des Augensymbols (siehe Abbildung) kann eine Ebene ausgeblendet oder eingeblendet werden: Eine Ebene ist sichtbar, wenn das Augensymbol angezeigt wird; sie ist unsichtbar, wenn das Augensymbol nicht angezeigt wird.
Wählen Sie „Anzeige“ > „Ein-/Ausblenden“ > „Navigationsfenster“ > „Ebenen“.
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Die spitze Klammer (>) vor einem Element deutet an, dass weitere Unterebenen ausgeklappt und einzeln angesteuert werden können. Wenn die übergeordnete Ebene einer verschachtelten Ebenengruppe ausgeblendet ist, werden die verschachtelten Ebenen ebenfalls automatisch ausgeblendet. Ist die übergeordnete Ebene sichtbar, können verschachtelte Ebenen ein- oder ausgeblendet werden.
Die Darstellung von zwei oder mehr Biotoptypen auf derselben Fläche (Mischsignatur) wird für verschiedene Zwecke eingesetzt, z. B.
Zur Darstellung von kleinflächigen, mosaikartig ineinander greifenden Bestandsflächen, die aufgrund ihrer geringen Flächengröße dem Maßstab 1:25.000 nicht gerecht werden: z. B. Mischsignatur „Laubwälder / Trockenrasen, Felsen, Gesteinshalden, Trockengebüsche“ für einen Laubwald der mehrere kleine Felseinsprengungen aufweist (A in Abbildung).
Wenn ein Mosaik aus verschiedenen Biotopen den Ansprüchen der Leitarten am besten gerecht werden kann: Z. B. ermöglicht das Nebeneinander von (blütenarmen) Mooren und (blütenreichen) Wiesen erst das Vorkommen charakteristischer Falterarten. Das Nebeneinander von Laubwäldern und Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden (B in Abbildung) ermöglicht das Vorkommen von Tierarten, die auf lichte beerstrauchreiche Wälder angewiesen sind.
Zur Darstellung mehrerer möglicher Entwicklungsrichtungen: Z. B. würde eine Mischsignatur „Magere Wiesen und Weiden mittlerer Standorte / Nass- und Feuchtwiesen einschl. Kleinseggenriede“(C in Abbildung) dargestellt, wenn nach dem natürlichen Standortpotenzial (HpnV: Endzustand der Vegetation, die sich ohne weitere menschliche Eingriffe auf der jeweiligen Fläche entwickeln würde) sowohl die Entwicklung von „Mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte“ möglich ist, als auch die Entwicklung von „Nass- und Feuchtwiesen“ und auch aus der Bestandssituation und den Leitarten-Nachweisen die eine Entwicklung genauso wünschenswert wie möglich ist wie die andere.
Einen Sonderfall stellt die Signatur bei Steinbrüchen/Tagebauflächen dar. Hier wird die Mischsignatur „Pioniervegetation/Siedlung“ (D in Abbildung) eingesetzt, wenn auf dem Luftbild innerhalb der Abbauflächen Vegetationsstrukturen, stehende Gewässer o. ä. Biotopstrukturen erkennbar sind, welche eine Eignung für naturschutzfachlich bedeutsame Tier- und Pflanzenarten indizieren. In Betrieb befindliche Tagebauflächen ohne Vegetationsstrukturen werden dagegen mit der Signatur „Siedlungsfläche“ dargestellt.
Inhalte und Anwendung der aktuellen VBS
Die Zielekarten der ersten Bearbeitungsphase wurden ohne GIS-Werkzeuge konzipiert und von Hand gezeichnet. Dies hatte zahlreiche kartografische Anpassungen von Flächen an den Darstellungsmaßstab 1:25.000 zur Folge. Aufgrund der analogen Herstellung sind viele Darstellungen „geglättet“ oder „überzeichnet“. Für die Aktualisierung der Zielekarten (Phase II) werden die Flächengeometrien der Eingangsdaten dagegen weitgehend beibehalten und nur ausnahmsweise und ohne Veränderung der Grunddatenbasis an den Darstellungsmaßstab 1:25.000 angepasst. Insoweit besitzt die VBS der Phase II eine höhere Trennschärfe und Flächenauflösung. Diese Veränderungen zeigen sich besonders bei der Darstellung von Fließgewässern und bei der Flächendarstellung kleiner Biotope:
Fließgewässer wurden in Phase I aufgrund der analogen Bearbeitung künstlich auf pauschal 30 m verbreitert dargestellt. Fließgewässer werden nun als Liniendatensatz vorgehalten und allenfalls geringfügig zur Sicherstellung der Kartenlesbarkeit überzeichnet.
Die tatsächlich sehr heterogenen Grenzen von Biotopen/Nutzungen, insbesondere auch die Grenzen der Biotoptypen gegeneinander, wurden in der Vergangenheit aus Gründen der Kartenlesbarkeit sehr stark vereinfacht/generalisierend dargestellt.
Naturschutzfachlich wichtige Entwicklungsflächen werden aktuell nicht mehr deutlich größer dargestellt als tatsächlich ausgeprägt.
Die Biotope „Tümpel, Weiher, Teiche“ und „Seen und Abgrabungsgewässer“ wurden in die neue Kategorie „Stillgewässer“ zusammengefasst.
Auf eine Aktualisierung der „Prioritätenkarte“ wurde verzichtet. Die ehemalige Prioritätenkarte mit den (zum Zeitpunkt der Erstellung der Karte) besonders bedeutsamen Flächen und Teilräumen soll ersetzt werden durch ein auf Basis der aktualisierten VBS entwickeltes naturschutzfachliches Biotopverbund-Konzept. Die Priorisierung in Bezug auf das Handeln / die Umsetzung ergibt sich künftig infolge Differenzierung der Flächen nach ihrer Bedeutung für den Biotopverbund (national, überregional, regional), welche vorgesehen ist.
Das Verbundkonzept bildet den Rahmen auch für regional-lokale Konzepte, Programme und Fachplanungen der Naturschutz- und weiterer Fachbehörden.
Jedem Biotoptyp werden Leitarten zugeordnet, die den Lebensraum am besten beschreiben. Umgekehrt orientieren sich die Planungsziele räumlich an der Zielsetzung, die Raumansprüche der Zielarten insgesamt bestmöglich zu erhalten oder durch Entwicklung sicher zu stellen. Entsprechend den veränderten Erkenntnissen zu den Zielarten seit Aufstellung der VBS Phase I wurden für die Phase II Anpassungen und Aktualisierungen der Liste der Leitarten vorgenommen. Die Liste der Leitarten orientiert sich dabei stark an den „Bundesweit bedeutsamen Zielarten für den Biotopverbund“ von Burkhardt et al. 2010, erschienen in Natur und Landschaft 85 (11).
- Erhalt: Mit der Zielkategorie „Erhalt“ werden solche Bestände belegt, die hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes, der vorkommenden Pflanzengesellschaften, der Struktur und des Arteninventars nach den vorliegenden Daten schutzwürdig sind: natürliche, naturnahe und durch extensive Nutzung geprägte Bereiche. Dazu gehören auch kleinflächige Restbestände und gestörte Bestände. Diese Bestände sind Kernflächen des Biotopsystems, die für den Arten- und Biotopschutz unverzichtbar sind. Der Erhalt dieser Flächen ist eine Voraussetzung für alle weitergehenden Entwicklungsmaßnahmen.
Entwicklung: Die Zielkategorie 'Entwicklung' wird für die Umsetzung der über den Erhalt hinausgehenden Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes in der Zielekarte eingesetzt. Es werden die Möglichkeiten für die Entwicklung von Lebensraumkomplexen und Vernetzungsstrukturen aufgezeigt. Die Zielkategorie 'Entwicklung' wird vorrangig eingesetzt:
zur Erweiterung von Beständen und Komplexen sicherungsbedürftiger Biotoptypen, um die Flächenanforderungen der vorkommenden Leitarten zu erfüllen,
zur Entwicklung von den Habitatansprüchen genügenden Lebensräumen für Populationen biotoptypischer Arten, die sich auch als Ausgangspunkte für Wiederbesiedlungsprozesse eignen,
zur Einbindung in /Entwicklung von Komplexe(n) aus verschiedenartigen Lebensräumen, um die funktionalen Beziehungen zwischen den Lebensgemeinschaften zu fördern,
zur Entwicklung von Pufferzonen im Umfeld schutzwürdiger Lebensräume und Lebensraumkomplexe,
zur Kennzeichnung der besonderen Empfindlichkeit/Schutzbedürftigkeit bereits bestehender Ausprägungen von Biotopen (z. B. Quellen),
zur Sicherung von Standorten mit besonderen abiotischen Bedingungen (z. B. Feuchte‑, Nährstoffverhältnisse) und der darauf angewiesenen Lebensgemeinschaften,
zur Entwicklung von überregionalen Vernetzungsachsen bzw. Wanderkorridoren (z. B. in Bachtälern und Flussauen),
zur Entwicklung von Fließgewässern, die aufgrund ihres in der Gewässerstrukturgüte dokumentierten Veränderungsgrades einen Verbesserungsbedarf indizieren. Für Gewässer ohne entsprechende Informationen aus der Gewässerstrukturgüte wird vorsorglich die Entwicklungssignatur vergeben.
Schwerpunktraum Biotopstrukturen im Agrarraum: Mit dieser Zielkategorie werden flächig acker- oder weinbaulich genutzte Landschaftsausschnitte gekennzeichnet, in denen die ackerbauliche Bewirtschaftung Vorrang behält, wo jedoch ein besonderer Bedarf und gute Möglichkeiten bestehen, Vernetzungsstrukturen aufzubauen, Flächen zu extensivieren und gegebenenfalls die Bewirtschaftung auf die Ziele des Arten und Biotopschutzes abzustimmen.
In den betreffenden Bereichen gibt es Vorkommen von Leitarten, gewachsene Kleinstrukturen wie z. B. Weinbergsmauern, alte Bewirtschaftungsterrassen und (Löss-)Hohlwege sowie damit verzahnte extensiv genutzte bzw. ungenutzte weitere Kleinbiotope. Flächen dieser Entwicklungskategorie dienen auch der Schaffung von Wanderkorridoren für waldbewohnende Arten (Wildkatze).Schwerpunktraum Extensivierung intensiv genutzter Flächen, Erhöhung des Grünlandanteils: Diese Zielkategorie wird zur Sicherung von Vorkommen wie von Feldhamster oder Wiesenvögeln mit hohen Raumansprüchen (z. B. Weißstorch) verwendet. In größeren intensiv genutzten Landschaften sollten extensive Grünlandstrukturen eingestreut werden. Die Entwicklung kann in bestimmten Landschaften auch Komplexe mit Strauchbeständen einschließen, sofern keine Offenlandvögel, die hohe und dichte Gehölzstrukturen meiden, vorkommen bzw. gefördert werden sollen. Diese Zielkategorie wurde im Zuge der Aktualisierung der VBS neu eingeführt, um die Lesbarkeit der Karte zu erhöhen bzw. das angestrebte Planungsziel eindeutiger als in der Vergangenheit formulieren zu können: Entgegen der Darstellung in verschiedenen Bänden der VBS Phase I, werden keine Mischsignaturen aus mageren Wiesen und Weiden und Ackerbiotopen verwendet. Stattdessen wird im Fall von Vorkommen entsprechender Leitarten (z. B. des Feldhamsters, von Wiesenvögeln mit hohen Raumansprüchen), für die Mosaike aus Grünlandbiotoptypen von mehr als 10 – 20 ha Größe erhalten bzw. entwickelt werden sollen, diese neue Signatur verwendet.
großflächige Waldbiotope mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz: Die Zielkategorie wird verwendet, um Waldflächen mit besonderem Artinventar oder besonderer Eignung für Vorkommen großräumig agierender Waldarten (Wildkatze, Luchs) hervorzuheben.
Unbeeinflusste Entwicklung urwaldähnlicher Bestände: Diese Zielkategorie wird in der VBS Phase II für Flächen verwendet, die aufgrund ihres aktuellen Schutzstatus (z. B. Kernzone Naturpark, Nationalpark) unter Prozessschutz stehen und somit der natürlichen Entwicklungsdynamik überlassen werden sollen.
Biotoptypenverträgliche Nutzung: Diese Zielkategorie betrifft alle übrigen Flächen, z. B. in vorwiegend intensiv acker- und weinbaulich genutzten Landschaftsausschnitten, die keine besonderen Standortbedingungen aufweisen oder für die aufgrund bisher nicht vorhandener oder unbekannter Besiedlung durch Leitarten eine Entwicklung besonderer Biotope nicht vordringlich erscheint.
Aus den Darstellungen der Zielekarten kann – in Grenzen – auch auf den derzeitigen Biotoptypenbestand geschlossen werden. Biotope, die in der Zielekarte mit der „Erhalt“-Signatur dargestellt sind, zeigen den aktuellen Bestand (entsprechend dem Stand und der Auflösung der verwendeten Eingangsdaten). Die Darstellung geht i. d. R. auf die Objektklasse BT (homogen abgrenzbare geschützte und schützenswerte Biotoptypen) des Biotopkatasters zurück. Die Darstellung wird dabei an den Darstellungsmaßstab von 1:25.000 angepasst, d. h. vereinfacht.
Auch unter der Signatur „biotoptypenverträgliche Nutzung“ kann der aktuelle Bestand, so wie er aus den verfügbaren Datenquellen hervorgeht, entnommen werden. Die Einstufung in Acker- und Grünlandflächen entspricht jedoch nicht immer dem aktuellen Stand (aufgrund Nutzungswechsel, Grünlandumbrüchen etc.).
Deckende Darstellungen der Zielkategorien überlagern den aktuellen Bestand generell; ein Rückschluss auf den derzeitigen Bestand auf der jeweiligen Fläche ist nur insoweit möglich, als davon ausgegangen werden kann, dass die Fläche eine geringere Wertigkeit für den Naturschutz aufweist als der Zielbiotoptyp, jedoch Entwicklungspotenzial aufweist.
Generell stellt die Karte Ziele dar. Die Abgrenzungen der Flächen sind an den Darstellungsmaßstab 1:25.000 angepasst und somit nicht flächenscharf und diesbezüglich auch nicht als Ziel oder für die Umsetzung verbindlich. Entwicklungsflächen sollen einen Bereich kennzeichnen, in dem die Entwicklung des Zielbiotops sinnvoll ist bzw. möglich erscheint. Bei der genaueren Analyse eines konkreten Standorts, z. B. vor Ort, kann sich jedoch auch ergeben, dass benachbarte Flächen ebenso gute oder aufgrund örtlicher Faktoren oder mit Blick auf Nachbarschaftseffekte eine größeren Erfolg versprechende Eignung für die Biotopentwicklung aufweisen.
Die Festlegung von Entwicklungsflächen orientiert sich an der festgestellten Ausstattung der Teilräume mit Biotopen und an den Vorkommen von Leitarten. Entwicklungsflächen zeigen die Notwendigkeit zur Flächenvergrößerung von Biotopen und Biotopkomplexen auf, ohne die die Populationen der Leitarten nicht dauerhaft überleben können. Zudem benötigen Biotope bzw. deren Pflanzen- und Tierarten Trittsteine und Korridore für die (Wieder-)Vernetzung zwischen Biotopen und räumlich isolierten Vorkommen.
Wo entsprechende fachlich sinnvolle Ausbreitungswege zwischen Teilpopulationen ungenügend ausgeprägt sind, werden Entwicklungsflächen in Achsen, z. B. entlang von Bachtälern, dargestellt. Für die Aufrechterhaltung des aktuellen Zustands des Biotopsystems sind mindestens die Erhaltsflächen erforderlich. Entwicklungsflächen dienen zur Aufwertung bzw. zur Verbesserung des Ist-Zustands, dort wo Defizite nach naturschutzfachlich-gutachterlicher Einschätzung bestehen. Die Erweiterung der Erhaltsflächen um Entwicklungsflächen ist mittel- bis langfristig erforderlich, um den hinsichtlich ihrer Raumansprüche anspruchsvollsten und damit auch gegenüber Habitatverlust, Zerschneidung und Störungen empfindlichsten Vertretern unter den Leitarten des Biotoptyps Überlebensperspektiven zu geben.
Für das Konzept der Ableitung von Zielen ist es von Bedeutung, auf einen möglichst großen und aktuellen Datenbestand bezüglich Biotop- und Artvorkommen zugreifen zu können. Wenn Ihnen Daten zu Vorkommen der relevanten Leitarten bekannt sind, trägt ein Eintrag in die Portale Artenfinder oder naturgucker.de dazu bei, dass diese Daten den Naturschutzbehörden bekannt werden und die Angaben können für die VBS genutzt werden. Zusätzliche Daten tragen wesentlich zur Qualität der VBS bei, zum einen, wenn sie als Ergänzung im Rahmen der konkreten Anwendung Berücksichtigung finden, zum anderen, wenn sie für künftige Aktualisierungen der VBS herangezogen werden können.
Die VBS ist bemüht, auch bereits bestehende naturschutzfachliche Planungen und Initiativen (Streuobstinitiative, Beweidungsprojekte usw.) bei der Analyse und der Darstellung der Zielekarten zu integrieren. Damit dies gelingen kann und förderwürdige Entwicklungen ausreichend Berücksichtigung finden, ist es wichtig, dass die Informationen über solche Projekte bzw. über Art und Lage von Maßnahmenflächen mit den zuständigen Naturschutzbehörden geteilt werden.
Die VBS basiert als Fachplanung auf zentral erhobenen Daten(-banken) wie z. B. dem Biotopkataster, den Daten der Forsteinrichtung, Daten über Artvorkommen aus Artenschutzprojekten etc. Hinzu kommen weitere Informationen aus Datenquellen, welche Daten über begrenzte Gebiete oder Sachverhalte darstellen oder die im Ehrenamt von Experten und interessierten Bürgern eingegeben werden (z. B. die Datenbanken Artenfinder und naturgucker.de). Diese werden wiederum mit den o. g. Datenerhebungen zusammengeführt (Naturschutz-Informationssystem des Landes RLP LANIS, Artdatenportal des LfU bzw. ARTeFAKT).
Die letztlich der VBS zur Verfügung stehende Datenbasis verbleibt entsprechend heterogen und unterschiedlich vollständig. Wichtige Datenquellen können bislang nicht vollständig aufgenommen werden: Nachweise von Leitarten unter den Vogelvorkommen werden überwiegend in das webbasierte Datenbanksystem ornitho.de eingespeist. Diese grundsätzlich qualitativ hochwertigen Daten können aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen jedoch nicht routinemäßig in die herkömmlichen Landesdatenbanken übernommen werden und stehen den Naturschutzbehörden und damit auch der VBS i. d. R. nicht zur Verfügung. Auch die im Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, z. B. im Rahmen der Zulassung von Windenergieanlagen, in jüngerer Zeit an vielen Stellen im Lande erhobenen Daten stehen aus rechtlichen und organisatorischen Gründen bislang für die VBS nicht zur Verfügung.
Bemühungen von lokalen Akteuren zur Entwicklung oder Reaktivierung z. B. von Streuobstwiesen sind ein entscheidendes Element für die Umsetzung von Zielen der VBS. Aus den zentralen, landesweit verfügbaren Datenquellen gehen diese Informationen jedoch bislang überwiegend nicht hervor. Bei der Aktualisierung der Zielekarten werden diese Aktivitäten berücksichtigt soweit sie bekannt sind (z. B. durch Internetauftritte der lokalen Akteure).
Fragen zur Methodik
Die Darstellungen der VBS (Phase 1) beruhten ausschließlich auf Expertenentscheidungen; Bestands- und Zielekarten wurden von Hand entworfen und gezeichnet.
Für die Aktualisierung der Zielekarten in Phase II der VBS werden vorhandene Datenbestände zu Biotopen und Arten genutzt. Die Abgrenzungen der Zielekarten werden auf zwei Ebenen entwickelt. Hauptsächlich beruhen sie auf regelbasierten Verschneidungen der Eingangsdatensätze. Darstellungen haben deswegen einen strengeren Bezug zu den Grunddaten und sind flächenschärfer. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt eine Ergänzung und Korrektur durch die Experten. Nach Abschluss der regelbasierten Zuweisung von Zielen schließt sich eine Überprüfung der Biotoptypen hinsichtlich ihrer Mindestgrößen nach Biotopsteckbrief (insbesondere unter dem Aspekt der Berücksichtigung der Ansprüche der Leitarten) an und eine daran orientierte Zuweisung weitergehender Ziele. Basierend auf dem Leitartenkonzept wird die regelbasierte Zielekarte in dieser zweiten Bearbeitungsphase durch Flächenzuweisungen ergänzt, die auf fachgutachterlichen Einschätzungen/Bewertungen beruhen. Dies erfolgt zur Vermeidung von Artefakten und weil bestimmte Entwicklungsentscheidungen, die in der Regel tierökologisch begründet sind, sehr komplexe Abwägungen erfordern, welche mittels GIS-Algorithmen unverhältnismäßig aufwendig wären oder fehleranfälliger (Näheres zur Methode: Arbeitshilfe VBS).
Neu ist außerdem die komplexe und heterogene Zusammensetzung der Grunddaten, welche erst aufgrund der GIS-Bearbeitung möglich wurde. Neben Daten, die aus landesweiten behördlichen Kartierungen stammen, werden Satellitenbildauswertungen herangezogen, ebenso wie Daten aus Citizen-Science Projekten (Artenfinder). Im Gegensatz zur Bearbeitung in Phase I stehen für die zweite Bearbeitungsphase der VBS keine eigens erarbeiteten Kartierungen zur Verfügung. Für die VBS Phase I wurden alle Offenlandflächen zur Feststellung der Biotopverteilung erfasst und Vorkommen ausgewählter Leitarten wurden in Übersichtskartierungen und mittels Erfassung auf repräsentativen Probeflächen erhoben.
In den Biotopsteckbriefen der Textbände (aus Phase I) sind Zielgrößen für Biotope vorgegeben, die mit der aktuellen Ist-Situation abgeglichen werden. Zeigt sich dabei ein Defizit an vorhandenen Flächen, wird entsprechend dem Potenzial für Entwicklungsflächen nach HpnV (Heutige potenzielle natürliche Vegetation) das Erreichen der Zielgrößen angestrebt. Den Nachweisen der biotoptypischen Leitarten kommt die Funktion zu, Handlungsschwerpunkte aufzuzeigen, entweder weil aktuell besetzte Areale geschützt bzw. erhalten werden sollen oder Biotopkorridore für eine Vernetzung von Populationen als schutzwürdig aufgezeigt oder entsprechend dem noch vorhandenen Potenzial entwickelt werden sollen. Jeder Leitart wird der Biotoptyp (ggf. auch mehrere) zugeordnet, der den Lebensraum bzw. die Ansprüche der Art am besten beschreibt. In Bereichen mit einer relevanten Nachweisintensität werden vorrangig Entwicklungsflächen zur Erreichung der Zielgrößen der Biotope geplant. Bei Vorkommen von anspruchsloseren, für einen Biotoptyp charakteristischen Arten und gleichzeitigem Fehlen von anspruchsvolleren Arten kann daraus ebenfalls ein Entwicklungsbedarf abgeleitet werden.
Für die Ableitung der Entwicklungsflächen im Wald werden Flächen (aus der Forsteinrichtung) selektiert, die ein naturschutzfachliches Entwicklungspotenzial aufweisen, u. a. einen Mindestanteil an alten Bäumen (Buchen mind. 80 Jahre, Eichen mind. 100 Jahre). Als Entwicklungsflächen werden ca. 40 – 45 % der Forsteinrichtungsflächen ausgewählt.
Neben diesen Konzentrationsflächen für Altholzbestände können sich Entwicklungsflächen in Wäldern auch aufgrund besonderer Leitartendichte, der Erfordernis der Schaffung eines Umgebungsschutzes (Puffer) um wertvolle Biotope, durch Berücksichtigung des Konzeptes der Wildtierkorridore oder durch die Integration bestehender Fachplanungen ergeben.
Insbesondere im südlichen Rheinland-Pfalz sind Vorkommen und Potenzial von lichten Wäldern, in denen bis Mitte/Ende des 20. Jahrhunderts das Auerhuhn vorkam und die heute noch geeignete Lebensräume für z. B. Ziegenmelker und Heidelerche darstellen, von Bedeutung. Oft handelt es sich dabei um Flächen die einen hohen Anteil alter Kiefern enthalten. Sie werden in der Zielekarte durch Mischsignaturen von Laubwäldern oder Trockenwäldern mit Borst-grasrasen und Zwergstrauchheiden oder übrigen Wäldern und Forsten dargestellt. Zusätzlich wurde die neue Aufsignatur „L – Lichte Wälder“ eingeführt.
Die Artnachweise basieren auf ehrenamtlich und/oder freiwillig erhobenen Daten sowie auf behördlichen Datensätzen. Eigene Erhebungen wurden im Rahmen der Aktualisierung nicht durchgeführt. Berücksichtigt wurden insbesondere Daten aus dem Artdatenpool des LfU mit ARTeFAKT und der Artdatenbank der SGD Nord: LANIS mit Artenfinder und naturgucker.
Das Alter der Eingangsdaten wurde in einem ersten Schritt nur nachrangig berücksichtigt. Die Aktualität und Relevanz der Artnachweise wurde nachfolgend landkreisweise mittels aktueller Erkenntnisse beurteilt und entsprechend ihrer Bedeutung (z. B. hinsichtlich der aktuellen Vorkommens-Wahrscheinlichkeit) berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt wurden Daten zu potenziellen Vorkommen und Vorkommens-Schwerpunkten (z. B. Haselhuhn-Potenzialräume). Auch ältere Nachweisdaten wurden in die Ausarbeitung der Zielekarten einbezogen, da sie wichtige Hinweise auf grundsätzlich zu berücksichtigende Schwerpunkte der natürlichen Verbreitung und natürliche Biotopsystemschwerpunkte liefern.
Für die VBS haben Artnachweise aus den letzten 10 bis 15 Jahren die höchste Relevanz. Daten aus diesem Zeitraum repräsentieren die Landschaftsentwicklung der jüngeren Vergangenheit gut und geben ein relevantes Abbild des Biotopsystem-Zustands. Jahrweise Zu- und Abnahmen, die das Ergebnis kurzfristiger, z. B. witterungsbedingter Populationsschwankungen sein können und die Analyse verfälschen könnten, können so entsprechend eingeordnet werden. Da die Datenbasis aktueller Artnachweise häufig nicht ausreicht, wird auch auf ältere Daten zurückgegriffen (wann dies der Fall ist: siehe Kap. 4.6).
Bezüglich neueren und qualitativ hochwertigen Daten bestehen erhebliche Defizite: aktuelle systematische Kartierungen sind im Allgemeinen nicht verfügbar. Entsprechend weisen die rheinland-pfälzischen Landkreise eine sehr unterschiedlich hohe und unterschiedlich aktuelle Nachweisdichte der Leitarten auf, welche nicht nur die unterschiedliche Biotopverteilung wiedergibt, sondern auch die Lücken in den Erfassungen spiegelt.
Reicht die Zahl der Leitartennachweise nicht für eine Bewertung und Zielableitung einzelner Biotoptypen aus, müssen zum einen Nachweise von weiteren Zeigerarten herangezogen werden, die die Biotopeigenschaften u. U. weniger streng charakterisieren. Außerdem geben auch ältere Daten über Artvorkommen Planungshinweise, wenn ihre (ehemalige) Vorkommens-Verteilung verglichen wird mit den früher und heute ausgeprägten Biotopeigenschaften an den ehemaligen Nachweisorten. Kamen z. B. ehemals eine Reihe von Falterarten des feuchten Offenlandes in einem Landschaftsbereich vor, sollen die noch vorhandenen Reste von Feucht- und Nasswiesen arrondiert werden, wenn
die Arten aktuell noch im Landkreis vertreten sind und am betreffenden Ort fehlen, oder
wenn nur noch wenige Arten dieser Gruppe vertreten sind und gerade die anspruchsvollen Arten dieses Lebensraums fehlen.
Wenn aktuelle Daten der Leitarten fehlen und ggf. nicht ausreichend durch anderweitige Daten substituiert werden können, leidet auch die planerische Trennschärfe der VBS bezüglich Erhalts- oder Entwicklungserfordernissen.
Zur Vermeidung von gegensätzlich formulierten Zielvorstellungen werden beispielsweise Fachplanungen zu Natur- und Artenschutzprojekten, Bewirtschaftungspläne, Projekte zum Biotopverbund oder zur Auenrenaturierung mit den Zielen der VBS abgeglichen. Dies beinhaltet z. B. Wildtierkorridore, das BAT-Konzept (Landesforsten), die Vereinbarung zur Umsetzung der eigendynamischen Entwicklung des Auwalds, Projekte zum Hochwasserschutz am rheinland-pfälzischen Oberrhein sowie Rechtsverordnungen zur Ausweisung von Naturwaldreservaten.
Die PDF-Karten der aktuellen VBS (Phase II) enthalten nachrichtlich die Abgrenzungen der im Kontext der VBS relevanten Schutzgebiete nach dem Landesnaturschutzgesetz. Dargestellt werden neben den Abgrenzungen der Natura 2000-Gebiete die Naturschutzgebiete sowie die Grenzen weiterer flächenhafter Schutzgebietskategorien wie des Nationalparks Hunsrück-Hochwald.
Bei der Ableitung der aktuellen Zielekarten werden die Bewirtschaftungspläne von Natura 2000-Flächen (sofern bereits vorhanden) berücksichtigt. Die Anforderungen der Arten, die Erhaltungsziel der Natura 2000-Gebiete sind, werden darüber hinaus genutzt, um im Umfeld der für sie ausgewiesenen Schutzgebiete weitere günstige Lebensräume zu identifizieren und ggf. zu entwickeln, sofern es sich um Arten mit großräumigen Flächenansprüchen handelt und die Arten regelmäßig auch außerhalb der geschützten Gebiete Lebensräume aufsuchen.
In der Planungssystematik der Ableitung der VBS-Ziele erfolgt ansonsten keine spezielle Berücksichtigung der Schutzgebiete. Naturschutzgebiete sind i. d. R. durch einen hohen Anteil biotopkartierter, naturschutzfachlich schutzwürdiger Flächen gekennzeichnet. Entsprechend werden diese Flächen mit Erhalt dargestellt. Sofern die Naturschutzgebiete weitergehend potenzielle Sonderstandorte (nach HpnV - Heutige potenzielle natürliche Vegetation) enthalten, werden diese Flächen entsprechend den Anforderungen der vorkommenden Leitarten VBS entwickelt.
Die Bewirtschaftungspläne der FFH- und Vogelschutzgebiete enthalten Daten zu den Lebensraumtypen und Artnachweisen der FFH-Arten. Die Lebensraumtypen finden durch die Integration des Biotopkatasters Eingang in die VBS. Artnachweise, die nicht ohnehin aus dem Artdatenpool des LfU hervorgehen, werden integriert und bei der Zielableitung berücksichtigt.
Die im Planungsprozess regelhaft resultierenden Ziele der VBS werden mit den Maßnahmen der jeweiligen Bewirtschaftungspläne abgeglichen und entsprechend angepasst.
Sonderfälle, die der Planungssystematik der VBS nicht entsprechen und mit den zur Verfügung stehenden Darstellungen der Zielkarten VBS nicht transportiert werden können, werden mit der Aufsignatur „Artenschutzrechtlich bedeutende Fläche“ gekennzeichnet. Dies betrifft z. B. die Inhalte des Bewirtschaftungsplans für das Vogelschutzgebiet 5905-401 „Orsfeld (Bitburger Gutland)“, wo die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im VSG Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des traditionellen Rastplatzes für Limikolen (Goldregenpfeifer, Kiebitz) und Kraniche darstellt.
Für den Nationalpark Hunsrück-Hochwald liegt bislang noch kein Nationalparkplan vor. Die Prozessschutzflächen der Naturzone erhalten in der VBS die Signatur „Entwicklung urwaldähnlicher Bestände“ und die Biotopfarbe der Naturwaldflächen. Innerhalb der „Naturzonen“ des Nationalparks stellt die VBS Gewässer sowie alle Bestandsflächen der Sonderstandorte des Biotopkatasters dar (Moore, Moor-, Gesteins- und Bruchwälder sowie Gesteins-/Rosselhalden).
Inselartigen Pflegezonen, die ansonsten von Naturwaldflächen umgeben sind, wird das Potenzial nach HpnV (Heutige potenzielle natürliche Vegetation) zugewiesen. Als Zielsignatur wird die „Entwicklung urwaldähnlicher Bestände“ verwendet. Pflegezonen < 6000 m² werden aus Maßstabsgründen nicht dargestellt, sondern sind Bestandteil der Naturwaldfläche, außer es handelt sich um Sonderstandorte oder um Offenlandstandorte mit besonderen Artvorkommen.
Das Biotopkataster fließt nur in Bezug auf die Objektklasse BT (substanzielle Biotoptypen) in die Zielekarten ein. Die schutzwürdigen Biotope der Objektklasse BK sind Komplexbiotope aus vielen verschiedenen Einzelbiotopen, die keiner konkreten Fläche der VBS zugeordnet werden können.
Mindestlebensraumgrößen und Mindestgrößen für Biotope werden in den Biotopsteckbriefen der alten VBS beschrieben und im Rahmen der Aktualisierung der VBS übernommen. Nicht jedes kleine Teilhabitat eines Lebensraums muss bzw. kann vergrößert werden. Wenn aufgrund des vorhandenen Arteninventars ein Defizit eines Biotops erkennbar wird, jedoch ein entsprechendes Standortpotenzial für die Entwicklung fehlt, können Komplexe mit anderen leitartengerechten Biotopen die Aufrechterhaltung bzw. Aufwertung eines Biotopsystems gewährleisten.
Quellbäche werden aufgrund ihrer erhöhten Empfindlichkeit pauschal mit einer Entwicklungssignatur belegt. Im weiteren Verlauf des Gewässers wird das Ziel von der Gewässerstrukturgüte (GSG) abgeleitet. Gewässer mit einem ökologischen Zustand bis „mäßig verändert“ werden mit Erhalts-Signatur gekennzeichnet. Stärker veränderte Gewässer oder solche ohne Informationen aus der GSG werden mit Entwicklungs-Signatur dargestellt.
Kleinflächige Strukturen an Wegrainen in Agrarlandschaften oder entlang von Fließgewässern (Strauchbestände, Pioniervegetation, Wiesen und Weiden) werden aufgrund des Darstellungsmaßstabes von 1:25.000 in der VBS nicht explizit dargestellt. In Agrarlandschaften wird das Erfordernis für eine Entwicklung solcher Kleinststrukturen durch die Signaturen "Extensivierung intensiv genutzter Flächen, Erhöhung des Grünlandanteils“ und "Entwicklung von Biotopstrukturen im Agrarraum" ausgedrückt. Bei den Fließgewässern macht bereits die Biotopbezeichnung „Bäche und Bachuferwälder, Gräben“ deutlich, dass nicht nur das eigentliche Gewässer, sondern auch dessen Uferstrukturen mit einer einheitlichen Signatur dargestellt werden (auch bei linienhafter Darstellung).
Die VBS entwickelt grundsätzlich keine naturschutzfachlichen Ziele für Bereiche, die nicht als Anwendungsbereich für die VBS gelten können. Dazu gehören im Allgemeinen die im Zusammenhang bebauten Siedlungsflächen, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Einrichtungen mit (vorwiegender) Infrastruktur-, Erlebnis- oder Erholungsfunktion (u. a. Wildgehege und Freizeitparks). Dies gilt auch dann, wenn diese Flächen aktuell naturschutzfachlich bedeutende Biotope beherbergen und bspw. im Biotopkataster dargestellt sind. Solche Flächen werden als Siedlung oder Infrastruktur-/Verkehrsflächen dargestellt. Im Bereich militärischer Liegenschaften mit Natura 2000-Status erfolgt in der Regel keine differenzierte Darstellung bzw. keine Überplanung. Hier gilt der jeweilige Bewirtschaftungsplan.
Auf militärisch genutzten Gebieten, die, wie der Truppenübungsplatz Baumholder, gleichzeitig auch großflächig Natura 2000-Gebiet sind, werden keine eigenständigen Ziele der VBS entwickelt. Ist die Übernahme von Zielen aus einem Bewirtschaftungsplan (noch) nicht möglich, wird der aktuelle Bestand entsprechend der VBS-Systematik in Kombination mit dem Ziel „biotoptypenverträgliche Nutzung“ dargestellt.
Militärische Flächen außerhalb der Natura 2000-Kulisse werden in die Zielableitung der VBS mit einbezogen. Dies steht einer möglichen Vertiefung im Rahmen eines Maßnahmen- und Entwicklungsplanes nicht entgegen.
Die Planung vernetzter Biotopsysteme plant windkraft-unabhängig. Dies bedeutet, dass auch in Landesteilen mit einer hohen Anzahl an Windenergieanlagen, wie beispielsweise im Rhein-Hunsrück-Kreis, trotz der Gefährdung einiger Leitarten wie Rotmilan Erhalts- bzw. Entwicklungsflächen in den Zielekarten ausgewiesen wurden. Nur so ist gewährleistet, dass auch die Belange von nicht windkraft-sensiblen Arten berücksichtigt werden.
Verfügbarkeit der Daten
Die Textbände und die Zielekarten der VBS, sowohl der ersten Bearbeitungsphase (einschließlich Prioritätenkarten) als auch der Aktualisierung, stehen als pdf-Datei auf der Homepage des LfU zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Zielkarten der Phase II der VBS im FiNaL-Kartenportal des LfU unter dem folgenden Link abrufbar und werden dort als GIS-Daten zum Download bereitgestellt:
https://map-final.rlp-umwelt.de/kartendienste/index.php?service=vbs