Strahlenschutz

Messungen von Kernkraftwerkstrahlungen

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung sind einerseits ein allgegenwärtiger Bestandteil unserer natürlichen Umgebung. Es existieren zahlreiche natürliche Strahlungsquellen, die sich unabhängig vom Menschen gebildet haben und Bestandteil der natürlichen Umgebung sind. Böden und Gesteine der Erdkruste enthalten natürliche Radionuklide, die in Wasser, Pflanzen und Tiere und damit in die Nahrung des Menschen gelangen.

Spuren von Uran und Thorium im Boden erzeugen im Rahmen ihrer natürlichen Zerfalls-reihen radioaktive Isotope des Edelgases Radon, das den größten Beitrag zur natürlichen Strahlenbelastung liefert. Durch Kernreaktionen mit der kosmischen Strahlung werden in der Atmosphäre fortlaufend natürliche Radionuklide wie Tritium (H-3) oder Kohlenstoff-14 (C-14) gebildet. Auch die auf der Erde ankommende kosmische Strahlung trägt direkt zur natürlichen Strahlenbelastung bei.

Andererseits findet in Industrie, Medizin und Forschung die gezielte Nutzung künstlicher Radionuklide und ionisierender Strahlung für unterschiedlichste Anwendungszwecke durch den Menschen statt. Radioaktive Stoffe entstehen zivilisatorisch bei der Nutzung von Kernenergie oder durch Aktivierung von Materialien beim Betrieb von Teilchenbeschleunigern. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung werden vom Menschen für technische und medizinische Zwecke genutzt. Beispielweise sind Röntgenanlagen in der medizinischen Diagnostik und Therapie nicht mehr wegzudenken.

Zum Schutz vor Gefahren, die von ionisierenden Strahlen ausgehen, sind gesetzliche Regelungen geschaffen worden, deren Einhaltung überwacht werden muss.

Das Landesamt führt grundsätzlich Strahlenschutz-Messungen und -Probeentnahmen an Arbeitsplätzen, in der Umwelt, in der Umgebung von Kernkraftwerken sowie in medizinischen und technischen Einrichtungen durch.

Die Messungen erfolgen in eigenen Labors oder mit speziellen Messgeräten und Mess-fahrzeugen vor Ort sowie mit Messstationen in der Nähe von Kernkraftwerken. Unsere Messeinrichtungen gestatten die Analyse von zahlreichen α-, β- und γ-Strahlern in den unterschiedlichsten Probenarten. Für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Anlagen verfügt das Landesamt über zugelassene Sachverständige nach Strahlenschutzgesetz.

Wir unterstützen andere Behörden, insbesondere die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz, mit Messungen und durch Beratung und Begutachtung von Sachverhalten bei Genehmigungsverfahren und Ereignissen.

Zwecks Information und Beratung zum Thema Radon wurde im Juli 2005 die Radon-Informationsstelle Rheinland-Pfalz eingerichtet.

Radioaktive Abfälle werden, soweit keine Freigabe erfolgt, in der Landessammelstelle des Landes Rheinland-Pfalz so lange gelagert, bis entweder die Radioaktivität so weit abgeklungen ist, dass eine gefahrlose Verwertung bzw. Entsorgung der Stoffe möglich ist, oder die Abfälle in ein Bundesendlager abgegeben werden können.

Zu den wechselnden Schwerpunkten der jüngeren Vergangenheit gehören Gutachten und Messungen bei Altlastenprojekten sowie im Rahmen des Rückbaus des Kernkraft-werks Mülheim-Kärlich, Gutachten zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, Radonprojekte sowie die Messung und Bergung von Radioaktivfunden.
Für den radiologischen und nuklearen Notfallschutz sind wir sowohl mit einem Messfahrzeug und einem mobilen Strahlenschutzlabor tätig wie auch in den Katastrophenschutz eingebunden.
Falls Sie Strahlenschutzthemen vermissen, versuchen Sie es doch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen folgender Organisationen: