Überwachung der Umweltradioaktivität

Mobiles Gammaspektrometrie-System im Einsatz an einem Messpunkt

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl am 26.04.1986 wurde in Deutschland ein Bund-Länder-Messnetz zur Überwachung der Umweltradioaktivität geschaffen, das im früheren Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19.12.1986 rechtlich verankert wurde.

Zur elektronischen Verarbeitung von Radioaktivitätsmessdaten wurde hierfür das unter Federführung des Bundes entwickelte „Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt“ (IMIS) 1993 in Betrieb genommen. Wichtige Funktionen von IMIS sind die rasche und teilautomatisierte Verarbeitung von Radioaktivitätsmessdaten und die schnelle Erfassung der radiologischen Lage bei Kontaminationen der Umwelt in Deutschland. Für die zuständigen Behörden bietet IMIS im Fall einer Freisetzung radioaktiver Stoffe eine umfassende Entscheidungsgrundlage, um unverzüglich Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt einzuleiten.

Der Bund ermittelt hierbei die Radioaktivität in den Umweltbereichen, in denen freigesetzte radioaktive Stoffe als erstes auftreten können. Hierzu betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter anderem ein ausgedehntes Messnetz zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung in Deutschland (ODL-Messnetz). Ebenso überwacht der Bund mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Luft und Niederschlag. Es stehen jederzeit aktuelle Wetter- und Windprognosen zur Verfügung, so dass im Ka-tastrophenfall die Ausbreitungsrichtung einer potentiell radioaktiven Wolke vorhergesagt werden kann. Bundeswasserstraßen und Küstengewässer werden von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) überwacht.

Das Strahlenschutzvorsorgegesetz ist am 01.10.2017 außer Kraft gesetzt worden. Die darin enthaltenen Regelungen sind nun in Teil 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) überführt.

Die Aufgaben der Länder bei der Ermittlung der Umweltradioaktivität werden in § 162 StrlSchG präzisiert.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt zwei Landesmessstellen zur Ermittlung der Umweltradioaktivität mit den Umweltmedien Bodenoberfläche, Reststoffe und Wasser. Weitere Umweltmedien in Rheinland-Pfalz werden insbesondere durch das Landesuntersuchungsamt (Lebensmittel) und die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer (Pflanzen, Boden, Futtermittel) radiologisch untersucht.

Im Referat 24 des LfU sind folgende Aufgaben zur Ermittlung der Umweltradioaktivität angesiedelt:

  • Die Landeszentrale IMIS, die vor allem für die landesweite Betreuung aller Messstellen, die Kommunikation mit der Zentralstelle des Bundes, den Betrieb des IMIS und dessen Weiterentwicklung sowie für Plausibilitätsprüfungen von Messdaten zuständig ist.
  • Eine eigene Messstelle für luftgetragene Radioaktivität in den Umweltmedien Bodenoberfläche und Reststoffe.

Im sog. Routinemessprogramm, das als Training für das Intensivmessprogramm im Notfall dient, werden regelmäßig Messfahrten und Probeentnahmen zur Ermittlung der Radioak-tivität in der Umwelt durchgeführt. Die Messverfahren sind teilweise mobil, teilweise stati-onär an vorher entnommenen Proben.
Mobil wird beispielweise die nuklidspezifische Aktivität der Bodenoberfläche ermittelt. Dieses als „in situ-Gammaspektrometrie“ bezeichnete Verfahren kann bereits geringste Spuren künstlicher radioaktiver Stoffe auf der Bodenoberfläche nachweisen.
Eine stationäre Gammaspektrometrie ermöglicht eine äußerst empfindliche Bestimmung künstlicher radioaktiver Stoffe an unterschiedlichen Proben beispielsweise aus Nieder-schlägen oder Reststoffen.
Messergebnisse werden entweder über die Landesdatenzentrale an das Bundesamt für Strahlenschutz weitergeleitet oder, wie im Fall der in situ-Gammaspektrometrie, direkt vom Messpunkt aus an das Integrierte Mess- und Informationssystem des Bundes übermittelt.