Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten
Der aktuelle jährliche Flächenverbrauch in Deutschland liegt bei etwa 55 Hektar pro Tag. Dabei werden neue Flächen zum Bau von Siedlungen, Verkehr und Industrie ausgewiesen, während viele Flächen, die früher industriell genutzt wurden, heute brachliegen. Die Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen dient als Mittel zur Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie zur Sicherstellung und Wiedernutzbarmachung von durch Schadstoffe verunreinigte Flächen. Dazu werden Untersuchungen und Bewertungen stillgelegter Flächen durchgeführt, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder eine Behandlung bzw. Lagerung von Abfällen stattgefunden hat.
Während der Fokus in der Vergangenheit auf der Erfassung von Altablagerungen und freigegebenen militärischen Liegenschaften lag, konzentrieren sich die Projekte des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz derzeit auf die Erfassung von Altstandorten aus der zivilen, gewerblich-industriellen Nutzung.
Stillgelegte Betriebsstandorte, die aufgrund ihrer Branche vermuten lassen, dass dort zu früheren Zeiten mit umweltrelevanten Stoffen umgegangen wurde, werden einer detaillierten Untersuchung unterzogen. Mit der zusätzlichen Berücksichtigung von PFAS-verunreinigten Standorten umfassen die Untersuchungen u. a.:
- Auswertungen von Gewerbetagebüchern und Einsatzberichten der Feuerwehr
- Auswertungen von Bauakten, Karten und historischen Luftbildern
- Standortprüfungen bzw. Ortsbesichtigungen
Wird durch die anschließenden fachlichen Beurteilungen der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd) der Verdacht einer Altlast bestätigt, kann über die nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen entschieden werden. Die gesammelten Informationen zu den erfassten Bodenschutzflächen werden im Bodenschutzkataster verwaltet, welches fachliche Unterstützung für die jeweiligen Aufgaben der Behörden und Kommunen in Rheinland-Pfalz bietet.
Begriffsdefinitionen
Altstandorte
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
Altablagerungen
Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden (§ 2 (5) Nr. 1 BBodSchG).
Verdachtsflächen
Grundstücke, bei denen der Verdacht auf Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen besteht, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (schädliche Bodenveränderungen).