Blaualgen in Badegewässern

Symbolbild Blaualgen

Während Grünalgen für Badende nicht gesundheitsschädlich sind, können Cyanobakterien – allgemein Blaualgen als "Blaualgen" bekannt – das sehr wohl sein. Manche Arten produzieren Giftstoffe, die an das Wasser abgegeben werden. Die von solchen Blaualgen ins Wasser abgegebenen Giftstoffe können allergische Reaktionen, Hautreizungen oder auch Magen-Darm-Probleme hervorrufen.

Badegewässer, die grundsätzlich anfällig für Cyanobakterien-Massenentwicklungen sind, werden durch das Landesamt für Umwelt unmittelbar vor und während der gesetzlichen Badesaison regelmäßig überwacht. Die Behörde nutzt dabei die vorhandenen Ressourcen gemäß den unterschiedlichen Risikoeinschätzung optimal aus. So werden zusätzliche Überwachungstermine für Gewässer, die von "Blaualgen" betroffen sind, angesetzt, wogegen die Termine für Gewässeruntersuchungen für weitgehend Cyanobakterien-freie Gewässer reduziert werden. Wo sind Informationen zu den Untersuchungsergebnissen veröffentlicht? Alle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Umwelt werden gewässer-spezifisch auf der Webseite www.badeseen.rlp.de veröffentlicht. Hier sind auch die Analyseergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen zu den einzelnen Gewässern sowie weitere Informationen zu den Seen, Verhaltensregeln und wichtige Hinweise zu finden.

Warnhinweise erfolgen ab einer Cyanobakterien-Chlorophyllkonzentration von 15 Mikrogramm pro Liter Wasser, dem Auftreten von Cyanobakterienschlieren an der Wasseroberfläche oder auch bei massiven Eintrübungen des Wassers und Sichttiefen unterhalb eines Meters, die durch Cyanobakterien hervorgerufen werden. Bei Kriterienerfüllung empfiehlt das Landesamt den zuständigen unteren Wasserbehörden, eine Warnung der Badegäste auszusprechen. Der nächste Schritt bei einer noch intensiveren Massenentwicklung und einer Cyanobakterien-Chlorophyllkonzentration von 75 Mikrogramm pro Liter Wasser wäre ein Badeverbot, das auf Empfehlung des Landesamtes für Umwelt in Absprache mit den Gesundheitsämtern durch die unteren Wasserbehörden verhängt wird.

Badegäste sollen auf jeden Fall Hinweisschilder zu Badeverboten oder Warnhinweise vor Ort beachten. Auf diesen wird geraten, beim Baden auffällig grün gefärbte Bereich und Algenteppiche zu meiden, kein Wasser zu trinken, sich nach dem Schwimmen gründlich zu duschen, die Badekleidung gründlich zu waschen und darauf zu achten, dass Kinder möglichst wenig Wasser schlucken. Auch Tiere sollten im Fall einer Cyanobakterien-Massenentwicklung nicht aus dem Gewässer trinken.

Mehr zum Blaualgen-Monitoring und FAQs zu Blaualgen.