Artenschutz im Wald

Der Wald ist Lebensraum für viele bedrohte, europäisch geschützte Arten wie z. B. das Große Mausohr, die Bechsteinfledermaus oder der Grauspecht. Rund 73 % der rheinland-pfälzischen Natura 2000-Gebietsflächen liegen im Wald (Nutzungsverteilung für Natura 2000 in Rheinland-Pfalz).

Die aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen für die Natura 2000-Gebiete werden in den Bewirtschaftungsplänen allgemein formuliert und bestimmten Räumen zugeordnet, in denen sie umgesetzt werden sollen.

Wichtig für den Schutz im Wald lebender Arten und dort vorkommender Lebensräume ist jetzt die konkrete Umsetzung von konkreten Maßnahmen.

Die Förderrichtlinie (rheinland-pfälzische Richtlinie zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald – VV vom 31.01.2019) bietet Waldbesitzern einen finanziellen Ausgleich für Naturschutzmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Auflichtungen im Wald oder der Nutzungsverzicht in älteren Laubwäldern.

Die Maßnahmen sind Teil des Landesprogrammes „Aktion Grün“ und des damit verbundenen Leitartenkonzeptes. Leitarten sind Arten, für die Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung trägt, weil beispielsweise große Anteile am deutschen Bestand in Rheinland-Pfalz zu finden sind. Diese Arten repräsentieren die heimischen Lebensräume – wie etwa der Ziegenmelker den lichten Wald – und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.