Straßenverkehrslärm
Lärm, der von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen ausgeht, wird als Straßenverkehrslärm bezeichnet.
Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes im Jahr 2020 fühlen sich 76 % der deutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. In Rheinland-Pfalz liegt nach einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2008 der vergleichbare Wert bei 45 %.
Insbesondere im städtischen Bereich, aber auch bei Ortsdurchfahrten, nahegelegenen Autobahnen oder anderen Hauptverkehrsstraßen können Belästigungen oder Störungen durch Straßenverkehrslärm auftreten.
Im Rahmen der vom „Runden Tisch Lärm“ beschlossenen „Agenda zum Schutz der Ruhe“ und der Pilotprojekte zu innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen führt das Landesamt für Umwelt (LfU) überwachte Messungen zu Quantifizierung der relativen Lärmminderung durch. Zusätzlich wurden Verkehrsmengenzählgeräte beschafft, die den Kommunen vor und während der Geschwindigkeitsreduzierung befristet ausgeliehen werden. Die Geräte erfassen automatisch die Anzahl und Art der vorbeifahrenden Fahrzeuge sowie die gefahrene Geschwindigkeit; sie sind jedoch nicht für die Radarüberwachung geeignet.
Zusätzlich stellt das Umweltministerium den Kommunen für orientierende Messungen im Rahmen der Pilotprojekte stationäre Lärmmessstationen zur Verfügung. Die Ergebnisse dieser Messungen finden Sie auf der DFLD-Homepage unter dem Navigationspunkt "Messwerte"-Straßenlärm".
Die Ergebnisse der Lärmmessungen des Landesamtes werden nach Abschluss der Projekte an dieser Stelle veröffentlicht werden.