Nachhallmessungen durch das Landesamt

Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen der Raumakustik eine große Bedeutung in Einrichtungen zur Kinderbetreuung und Bildung. Lärm ist ein Belastungsfaktor für Betreuende und Betreute. Das Landesamt führt in akustisch auffälligen Einrichtungen Nachhallmessungen im Auftrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz durch.

Hintergrund ist beispielsweise die „Regel Kindertageseinrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom April 2009. Dort heißt es:
"Wirksame Maßnahmen zur Senkung des Gesamtstörschallpegels setzen die Einhaltung der Anforderungen des baulichen Schallschutzes voraus. Eine gute Sprachverständlichkeit wird durch Raumakustische bauliche Maßnahmen erreicht. Durch niedrigere Nachhallzeiten wird eine bessere Sprachverständlichkeit aller Kinder erreicht.“

Für die Messung der Nachhallzeit definiert die DIN EN ISO 3382 Teil 2 das Messverfahren, die benötigten Geräte, die erforderliche Anzahl der Messpunkte und das Verfahren zur Auswertung der Daten. Eine Beurteilung der Raumakustik je nach Nutzungsart beschreibt die DIN 18 041. Ist das Raumvolumen bekannt, können Sollwerte für Klassenräume, Sporthallen und Gruppenräumen in Kindergärten berechnet werden.

Belegen die Messungen zu lange Nachhallzeiten, sind raumakustische Sanierungsmaßnahmen zweckmäßig. Bevorzugt eingesetzt und Stand der Technik sind speziell für diese Zwecke entwickelte Akustikdecken.

Nachhallmessung

Terzmittenfrequenzen und deren Nachhallzeit in Sekunden