Radioaktiv-Funde und andere Ereignisse
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist durch gesetzliche Vorgaben streng geregelt. Trotzdem kann durch unwissentliche oder missbräuchliche Handhabung die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden.
Die zuständigen Strahlenschutzbehörden und – wenn ein Verdacht auf eine Straftat gegeben ist – die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden werden bei solchen Fällen (z. B. Fund radioaktiver Quellen, illegale Freisetzung radioaktiver Stoffe) zum Schutz von Menschen und Umwelt und zur Aufklärung der Fälle tätig.
In der Regel sind zum Erreichen dieser Ziele umfangreiche Messungen und Bewertungen notwendig, die fundierte Fachkenntnisse und messtechnische Erfahrung erfordern. Das Landesamt arbeitet in solchen Fällen eng mit der Gewerbeaufsicht (Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd) und der Polizei, insbesondere dem Landeskriminalamt, zusammen.
Als Beispiel ist hier der "Plutoniumfall in der Südpfalz" von 2001 zu nennen.