Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz

Photovoltaik-Module auf artenreicher Wiese

Für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist die Prüfung der Betroffenheit von Naturschutzgütern im Rahmen der Planung und Genehmigung von PV-FFA erforderlich. Eine standortangepasste Planung, welche die Anforderungen von Flora und Fauna berücksichtigt, ist unerlässlich und kann eine Naturverträglichkeit und öffentliche Akzeptanz von PV-FFA gewährleisten. 

Das LfU stellt grundlegende Fachinformationen und fachliche Empfehlungen zum Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“ bereit und aktualisiert diese fortlaufend. Das Ziel ist, Ergebnisse aus aktuellen Studien und Facharbeitsgruppen zu bündeln und die Erkenntnisse zu Maßnahmenentwicklung und biodiversitätsfördernder Anlagenausgestaltung sowohl den Naturschutzbehörden des Landes als auch Planungsbüros und Projektierern sowie Planungsträgern zur Verfügung zu stellen. Das LfU ist hierfür auf Landes- und Bundesebene in verschiedenen Gremien und Facharbeitsgruppen eingebunden. 

Darüber hinaus berät und informiert das LfU die Naturschutzbehörden in Form von Workshops und Online-Sprechstunden.

Naturverträgliche Planung und Ausgestaltung

Gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV, Kapitel 5.2.1, „Erneuerbare Energien“) sollen für Solarenergie primär vorbelastete Flächen beansprucht werden. Dabei handelt es sich um versiegelte Flächen, an Schienen und Autobahnen angrenzende Flächen sowie Konversionsflächen und ertragsschwache landwirtschaftliche Standorte. Dabei weisen insbesondere die letztgenannten sehr häufig eine hohe Wertigkeit für den Naturschutz auf. 

An stark vorbelasteten Standorten mit einer geringen Wertigkeit für den Naturschutz können PV-FFA zu einer Aufwertung des Lebensraumes führen, sofern die Planung der Anlagen naturverträglich und biodiversitätsfördernd gestaltet wird. Zur Naturverträglichkeit können Maßnahmen wie erhöhte Modulreihenabstände, größere Freiflächen und Abstände zwischen Modultischen sowie eine extensive Nutzung der Fläche der PV-FFA beitragen. 

Über eine naturverträgliche Anlagenkonstellation und Standortplanung hinaus können PV-FFA durch Aufwertungen wie die Anlage von Blühstreifen, Hecken, Tümpeln oder anderen Sonderbiotopen die Strukturvielfalt erhöhen und Habitate für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen. Im Zuge der Eingriffsregelung, der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der artenschutzrechtlichen Prüfungen werden die Erfordernisse für Schutz- und Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Arten und Biotope festgelegt, welche durch die Auswirkungen des Baus der PV-FFA entstehen können. Darüber hinaus kann jedoch das Habitatpotenzial der Fläche zusätzlich für Arten erhöht werden, für welche die Fläche der PV-FFA im Voraus der Planung nicht geeignet war. Dies schafft Chancen für eine Erhöhung der biologischen Vielfalt. Die hier verlinkten Leitfäden (siehe Infobox „Externe Links“) enthalten weitere Maßnahmenbeispiele und Empfehlungen.

Artenschutz in PV-FFA

Informationen zu artenschutzfachlichen Fragen im Rahmen des naturverträglichen Ausbaus von PV-FFA werden in unserem FAQ-Katalog bereitgestellt. Um der dynamischen Entwicklung der Forschung im Bereich PV-FFA und Naturschutz gerecht zu werden, sind regelmäßige Anpassungen der Fragen und Antworten vorgesehen. 

Zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Planung von PV-FFA hat das LfU landesweit bedeutende Rastvogelgebiete bestimmt, welche sich aus artenschutzfachlicher Sicht nicht für die Ausweisung von Gebieten für die Planung und Errichtung von PV-FFA eignen.

Forschungsbedarf

Die Auswirkungen von PV-FFA auf Arten und Lebensräume sind in einigen Bereichen noch ungenügend erforscht, weshalb systematische Monitorings in PV-FFA und weitere Forschungsprojekte erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen auf Brutvögel und Vegetation, aber auch weitere Schutzgüter, deren mögliche Beeinträchtigungen noch nicht ausreichend untersucht wurden (z. B. Insekten, Fledermäuse). Die Entwicklung einheitlicher Standards zur Erhebung von Daten und zur Durchführung von Monitorings kann die Aussagekraft und Vergleichbarkeit von Studien verbessern.