© LfU / A. Schumacher

Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen
Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (2023)
© schreiberVIS - stock.adobe.com

Der „Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz“ (2023) wurde vom Landesamt für Umwelt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) im Rahmen des Dialogprozesses „Windenergie und Artenschutz“ erstellt (PDF und Geofachdaten). Die fachliche Vorgehensweise zur Identifikation von Schwerpunkträumen für den Artenschutz (windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten) basiert aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen zur Beschleunigung der Energiewende – durch die die Belange des Artenschutzes statt auf der Genehmigungsebene bereits auf der vorgelagerten Planungsebene berücksichtigt werden müssen – auf Habitatmodellen und Schwerpunkträume/Dichtezentren als populationsbezogene Ansätze.
Die artenschutzfachlichen Zielkulissen stehen als Kartendienst im FiNaL zur Verfügung. Der Fachbeitrag Artenschutz beinhaltet neben den Zielkulissen für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten auch deren methodische Herleitung und artenschutzfachliche Bedeutung. Darüber hinaus werden geeignete und anerkannte Schutz- und Minderungsmaßnahmen sowie allgemeine artenschutzfachliche Hinweise aufgeführt.
Bei der Datenrecherche für die in Kapitel 2.2 genannten „Weiteren planungsrelevanten Arten" des Anhangs IV der FFH-RL (RL 92/43/EWG) sowie nach Artikel 1 VS-RL (RL 2009/147/EG) kann aufgrund der Redundanz der Daten in ARTeFAKT und LANIS zu LfU-Artdatenportal und Artenfinder derzeit auf eine Auswertung dieser Portale (ARTeFAKT und LANIS) verzichtet werden. Zu den Nutzungshinweisen für das LfU-Artdatenportal und den Artenfinder gelangen Sie hier.
Für bestehende Windenergiegebiete wurden die naturschutzfachlichen Belange bereits abgewogen, so dass der Fachbeitrag Artenschutz diesen Gebieten, genauso wie vorhandenen Windenergieanlagen nicht entgegensteht. Gleiches gilt grundsätzlich für bereits qualifiziert geplante Windenergiegebiete, d. h. solche für die eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.