Vertragsnaturschutz

Kühe bei der Beweidung in Mörsdorf

Viele der wertvollen und als besonders schön wahrgenommenen Landschaftsbestandteile sind erst durch die jahrzehntelange extensive landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Heute sind diese sowohl durch Nutzungsaufgabe als auch -intensivierung bedroht. Mittels der Vertragsnaturschutzprogramme wird die naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen unterstützt. In Rheinland-Pfalz werden verschiedene Vertragsnaturschutzprogramme für Grünland-, Acker- und Streuobstflächen sowie die Offenhaltung von Weinbergsteillagen angeboten. Mit dem Programm „Kennarten des artenreichen Grünlands“ wird auch ein ergebnisorientiertes Programm angeboten. Genauere Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie Programmdetails erhalten Sie auf dem Fachportal Agrarumwelt.

Für die Umsetzung, Beratung und Antragstellung sind das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR), die Vertragsnaturschutzberatung der Landkreise sowie die Kreisverwaltungen zuständig. Das Landesamt für Umwelt bearbeitet Fachinhalte des Vertragsnaturschutzes wie z. B. die naturschutzfachliche Konzeption und Weiterentwicklung der Programmteile.

Kennarten des artenreichen Grünlands

Artenreiche Wiese auf mittlerem Standort

Das Programm „Kennarten des artenreichen Grünlands“ (Kennartenprogramm) hat den Erhalt und die weitere Entwicklung artenreicher Wiesen und Weiden zum Ziel. Hierbei wird ein ergebnisorientierter Ansatz ohne Nutzungsauflagen verfolgt. Das bedeutet es wird eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung im Sinne des Leitbildes „Naturschutz durch Nutzung“ gefördert: die Bewirtschaftung muss dafür sorgen, dass die Qualität der Flächen erhalten oder verbessert wird. Dies wird über einen jährlichen Nachweis des Vorkommens leicht zu bestimmender Grünlandarten (Kennarten) belegt. Sollten die Flächen bereits gut ausgeprägt und artenreich sein, wird empfohlen die bisherige Bewirtschaftung beizubehalten.

Für die Bewirtschaftenden ist die Flexibilität der Bewirtschaftung ohne feste Vorgaben z. B. hinsichtlich der Mahdzeitpunkte oder Besatzdichten ein wesentlicher Vorteil des Kennartenprogramms. Der Vorteil für den Naturschutz ist, dass auf eine flächenangepasste bewährte Nutzungsweise zurückgegriffen werden kann. Der Erfolg kann direkt über die floristische Ausstattung gemessen werden.

Das Kennartenprogramm umfasst zwei Programmteile: 

  • 6 Kennarten des artenreichen Grünlands 
  • 8 Kennarten des artenreichen Grünlands 

Für Flächen mit geringerer Kennartenzahl (4 Kennarten) ist eine Förderung über die Öko-Regelung 5 innerhalb der Agrarförderung möglich.