Fragen und Antworten (FAQ): Artenschutz in Photovoltaik- Freiflächenanlagen

1 Einleitung

Ziel dieses FAQ-Kataloges ist es, die Naturschutzbehörden des Landes mit einer Ersteinschätzung hinsichtlich wiederkehrender artenschutzfachlicher Fragen für den naturverträglichen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) zu unterstützen. Hierbei handelt es sich nicht um eine rechtlich bindende Regelung, sondern um eine Hilfestellung für die naturschutzfachliche Einschätzung im Rahmen der stark zunehmenden Bauleitplanverfahren für PV-FFA. Bei Beachtung der hier aufgezeigten Hinweise kann in Kombination mit bereits vorhandenen Leitfäden – wie den Maßnahmensteckbriefen, welche im Auftrag des MKUEM von der TH Bingen erstellt wurden (Hietel, Lenz, & Schnaubelt, 2021) – von einer naturverträglichen PV-Bebauung ausgegangen werden. Um der dynamischen Entwicklung der Forschung im Bereich PV-FFA und Naturschutz gerecht zu werden, sind regelmäßige Anpassungen der Fragen und Antworten vorgesehen.

Zunächst wird vorrangig die Thematik von tierökologischen Fragen, v. a. zu bodenbrütende Vogelarten und Fledermäusen an PV-FFA behandelt, da diese zunehmend an Relevanz gewinnen. Insbesondere Artenschutzbelange in Bezug auf die Feldlerche werden häufig bei der Planung von PV-FFA im Offenland tangiert.

2 Studienlage

Derzeit sind noch nicht viele belastbare Studien zur Nutzung von PV-FFA durch Brutvögel des Offenlandes (insbesondere Feldlerche) bekannt, jedoch verbessert sich hier die Datenlage mit der Zeit. Des Weiteren werden vermehrt Monitoringberichte von Einzeluntersuchungen für allgemeine Bewertungen von PV-FFA herangezogen. Beim Heranziehen von Literatur ist zu beachten, dass eine Vergleichbarkeit zitierter Untersuchungen und eine breite Anwendbarkeit auf die jeweiligen Anlagenstandorte gegeben sein sollten (Kriterien siehe unten).

Die Expertengruppe der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zu PV-FFA & Vogelschutz hat eine Tabelle erstellt, in welcher fast 100 Monitoringberichte, wissenschaftliche Untersuchungen und Literaturstudien ausgewertet und mit fachlichen Anmerkungen versehen wurden (LAG VSW, 2024).

Zu den häufigsten Problemen der betrachteten Untersuchungen zählen, dass oftmals Angaben zur Erhebungs-Methodik sowie zur Konkretisierung des Brutstatus fehlen. Des Weiteren behandeln die Gutachten überwiegend nur die ersten Betriebsjahre, so dass aufgrund der Brutorttreue vieler Vogelarten und der nach Maßnahmenumsetzung nur unvollständig etablierten Habitatstrukturen (im Hinblick auf das Planziel) noch keine abschließende Aussage über die dauerhafte Artenzusammensetzung und Abundanz getroffen werden kann. Hinsichtlich veröffentlichter und oft zitierter Berichte wurden folgende Punkte identifiziert, die sich auf die Aussagekraft und Vergleichbarkeit auswirken:

  • Ausgangs- oder Vornutzung: Viele Angaben beziehen sich mitunter auf PV-FFA auf Sonderstandorten, z. B. Konversionsflächen in Nordostdeutschland, welche andere Ausgangs-Artenzusammensetzungen vorweisen als Acker- oder Grünlandstandorte in der Normallandschaft, die mit der Beschleunigung der Energiewende zunehmend in den Planungsfokus geraten.

  • Unterschiedliche Zielsetzungen und Ausgangsfragestellungen der Untersuchungen (Monitorings, wissenschaftliche Untersuchungen, nur bestimmte Arten untersucht etc.).

  • Unterschiedliche Modulkonstellationen und –konfigurationen (Reihenabstand, Modulhöhen, etc.); mitunter fehlen diese Angaben.

  • Verwendung uneinheitlicher Brutstatusangaben (Fachstandards bleiben ungenutzt).

  • Verwendung uneinheitlicher Angaben zur Verortung der Reviere wie beispielsweise innerhalb, randlich oder außerhalb der PV-FFA (oder auch innerhalb des Zaunes (Einfriedungen) oder der überbauten Bereiche).

  • Zum Teil fehlende Kartendarstellung.

  • Geringe bis keine Aussagen zu Meideverhalten.

Weitere Informationen zum aktuellen Wissensstand können dem Fachgutachten "Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks" entnommen werden, welches 2024 vom Fachbüro BGH Plan im Auftrag des KNE erstellt wurde.

Die Ergebnisse einer neuen Studie zeigen, dass die Feldlerche PV-FFA nicht grundsätzlich meidet (Peschel & Peschel, 2025). Dabei wurden in zahlreichen Anlagen auch nach Bau der Anlagen weiterhin Feldlerchenreviere festgestellt. Jedoch gibt es keine statistischen Auswertungen dazu, welche Faktoren dies genau bedingen. Es wird vermutet, dass die wichtigsten Faktoren angepasste Bewirtschaftung sowie flexible Mahdtermine darstellen. Darüber hinaus ist eine Abnahme der Feldlerchendichte im Vergleich zum Ausgangszustand noch nicht ausgeschlossen, da in der Studie von Peschel & Peschel (2025) nur wenige ältere Anlagen untersucht wurden und mittel- und langfristige Daten fehlen. Die Ergebnisse können zudem nicht auf alle „gewöhnlichen“ PV-FFA übertragen werden, da besonders biodiversitätsfördernde PV-FFA untersucht worden sind, welche in der Umsetzung nicht der Regel entsprechen.[1]

Es kann jedoch geschlussfolgert werden, dass auf konventionell genutzten Ackerflächen errichtete PV-FFA bei Ausgestaltung mit naturschutzkonformen Maßnahmen und bei entsprechender Bewirtschaftung eine Biodiversitätsförderung möglich ist und keine grundsätzliche Meidung durch die Feldlerche (Einzelfallbetrachtung) erfolgt.


[1] Eine fachliche Bewertung dieser Studie soll ebenfalls in der Tabelle ergänzt werden, welche durch die Kleingruppe der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten erstellt wurde (http://www.vogelschutzwarten.de/pva.html).

Derzeit sind nur wenige Untersuchungen zu den Auswirkungen von PV-FFA auf Fledermäuse bekannt. Diese vorhandenen Studien werden in Kapitel 4.1 näher behandelt. Die Aktivität von Fledermäusen in PV-FFA wird hier häufig von akustischen Aufnahmen von Echoortungslauten abgeleitet. Ausschließlich akustische Detektionsmethoden, ohne ergänzende Netzfänge oder visuelle Nachweise, liefern lückenhafte Ergebnisse. In einer der Studien (Barré et al. 2023) wurde hingegen ein dreidimensionales Flugmuster Erkennungssystem aus Echoortungslauten verwendet, um die Flugbahnen und Aktivitätsdichten der Fledermäuse zu bestimmen. Diese Methode liefert deutlich mehr verlässliche Informationen zu der Nutzung von PV-FFA. Auch direkte Vorher-Nachher Vergleiche lassen sich selten finden, wobei in der Regel Kontrollflächen vergleichend untersucht werden. Darüber hinaus sollten – wie auch vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) erläutert –beispielsweise Bewirtschaftungsmethoden ebenfalls in die statistischen Auswertungen einfließen[1]. Das KNE bietet ebenfalls eine Übersicht zu den vorhandenen Studien zu diesem Thema an.

Die vorhandenen Untersuchungen bieten eine gute Grundlage für die Bewertung der Auswirkung von PV-FFA auf Fledermäuse. Dennoch sind weitere Studien notwendig, um ein besseres Verständnis über die Einflussfaktoren auf Nahrungsverfügbarkeit und Habitatpotenzial zu erlangen. 


[1] Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (2024): KNE-Antwort 354 zu den Auswirkungen von Solarparks auf Fledermäuse. Verfügbar unter: https://www.naturschutz-.energiewende.de/fragenundantworten/auswirkungen-von-solarparks-auf-fledermaeuse/ (zuletzt geprüft: 11.07.2025)

3 Avifauna

Anhand einer umfangreichen Literaturrecherche der Arbeitsgruppe PV-FFA & Vogelschutz der LAG VSW lässt sich zusammenfassen, dass verschiedene Greifvogel- und Falkenarten PV-FFA als Nahrungshabitat nutzen können. Dies trifft auf die Arten Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan und Turmfalke zu. Eine Voraussetzung für die Eignung als Nahrungshabitat sind jedoch ausreichend breite Modulreihenabstände (genauere Aussagen zu Abständen sind erst nach statistischen Analysen möglich) und ein ausreichendes Angebot an PV-freien Flächen. Sofern die Flächen im Voraus der Bebauung landwirtschaftlich intensiv genutzt wurden, stellt eine extensive Bewirtschaftung eine qualitative Aufwertung des Nahrungshabitats dar.  Wird auf Mulchen der Flächen verzichtet, ist eine Erhöhung des Beutetier-Angebots (u. A. durch Kleinsäuger) zu erwarten. 

Die Bedeutung von Nahrungshabitaten innerhalb von PV-FFA kann in Abhängigkeit von der Eignung umliegender Flächen lokal variieren und muss einzelfallbezogen bewertet werden. 

Eine beispielhafte Maßnahme zum Erhalt essenzieller Nahrungshabitate kann eine Reduktion des Bebauungsgrades (bei Bebauungsplanverfahren auch Grundflächenzahl) durch einen Modulreihenabstand von min. drei Metern sowie ein sechs Meter breiter Abstand nach jeder sechsten Modulreihe darstellen. Alternativ können geplante Wildtierkorridore als Nahrungshabitat fungieren oder anderweitig Freiflächen geschaffen werden. Diese können ebenfalls multifunktional bei der Berechnung der Kompensation genutzt werden.

Eine Umsetzung dieser Methode kann dem beigefügten Modulplan der Schoenergie GmbH entnommen werden. 

Modulbelegungsplan mit Fokus Greifvögel (Schoenergie GmbH)

Aufgrund der in Kapitel 2 dargestellten Studienlage zu Feldlerchen in PV-FFA sind abschließende Aussagen zum aktuellen Stand der Forschung diesbezüglich noch nicht möglich. Jedoch können nachfolgende Hinweise als Hilfestellung ausgesprochen werden.

Die zurzeit vorliegenden Untersuchungen geben noch nicht her, unter welchen genauen Voraussetzungen (Maßnahmen, Modulkonstellationen) erfolgreiche Etablierungen von Feldlerchen in PV-FFA erfolgen. Ob lediglich ein bestimmter Modulreihenabstand ausreichend ist, in welchem Umfang die Höhe der Module eine Rolle spielt oder in welchem Umfang zusätzliche, bodenbrüter-/biodiversitätsfreundlich gestaltete Freiflächen innerhalb der Anlage notwendig sind, ist nicht belegt. Ein erhöhter Modulreihenabstand ist aufgrund der aktuellen Wissenslücken daher fachlich gesehen als alleinige Schutzmaßnahme nicht ausreichend, um als wirksam zu gelten sowie die Besiedlung von Feldlerchen innerhalb von PV-FFA und damit den Erhalt des Brutbestandes im Wirkraum des Vorhabens (gemessen am Status quo vor Errichtung der PV-FFA) sicher zu gewährleisten. Darüber hinaus ergab sich nach Auswertung von Gutachten zu 61 PV-FFA keine signifikante Korrelation von Feldlerchendichte und Modulreihenabständen (unveröffentlichte Auswertung der LAG VSW).

Aufgrund dessen empfehlen wir zum jetzigen Stand des Wissens, folgende Kriterien zu beachten, wenn eine Besiedlung der Fläche durch Feldlerchen angestrebt wird:

  • Extensive Bewirtschaftung (Mahd – wenn möglich – mit Mahdgut-Entfernung zur Aushagerung der Fläche oder Beweidung mit angepasster Besatzdichte und / oder Beweidungsdauer[1]).

  • Zusammenhängende Freiflächen (ohne Module überstellt) und mit Fachplanenden und UNB abgestimmt. Hier sollte eine schüttere Vegetation (z. B. Schwarzbrache, Spontanbegrünung ohne Einsaat) gewährleistet werden (nicht direkt an Wechselrichtern und häufig frequentierten Wegen).

  • Modulreihen zugunsten der Anlage von Freiflächen enger stellen (sofern in Einklang mit anderen Zielarten/-objekten in der PV-FFA).

  • Eingrünung der Anlage durch Hecken oder Gebüsche nur in geeigneten Abständen zu Freiflächen oder Verzicht darauf (Abstand von > 50 m zu Einzelbäumen, > 120 m zu Baumreihen und Feldgehölzen (1-3 ha) nach Oelke (1968) (LANUV NRW, online)).

  • Monitoring bis zum 5. Jahr nach Bau der Anlage und Umsetzung der Maßnahmen (mit Brutvogelkartierungen im 1., 3. und 5. Monitoring-Jahr). Wenn Feldlerchen nach dieser Zeit im selben Umfang innerhalb der Anlage vorgefunden wurden wie vor dem Bau können Maßnahmen außerhalb aufgegeben werden.[2]

Hinweis: Aufgrund der schlechten Datenlage sind abschließend noch keine verallgemeinernden Aussagen zu den Voraussetzungen möglich, unter welchen sich das Bruthabitat der Feldlerche im Zuge der Bebauung mit einer PV-FFA nachweislich nicht verschlechtert (das heißt kein Meideverhalten, kein größerer Flächenbedarf). Die Expertengruppe „PV & Vögel“ der LAG VSW arbeitet daran, Daten zu sammeln und darauf basierende statistische Auswertungen vorzunehmen, damit belastbare Mindestvoraussetzungen und Maßnahmenbedarfe identifiziert werden können, um den Bestand besonders geschützter und gefährdeter Arten der Roten Listen (RLP, Deutschland) nicht zu verschlechtern und gleichzeitig die Energiewende effizient und möglichst naturverträglich voranzutreiben. Um diese Ziele zu erreichen, sind Kompromisse unabdingbar. 

Unter welchen Bedingungen der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der PV-FFA gewährleistet werden kann, ist nach derzeitiger Studienlage noch unklar (siehe Kapitel 2.1). Bei naturschutzfachlichen Zweifeln der zuständigen Naturschutzbehörde an der ausreichenden Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen innerhalb der PV-FFA, sollte im Einzelfall vorerst nicht auf eine Inanspruchnahme externer Flächen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und ein begleitendes Monitoring (Details dazu siehe Kapitel 3.8) verzichtet werden. Falls das Monitoring feststellt, dass sich die innerhalb der PV-FFA umgesetzten Maßnahmen als ausreichend erweisen, können externe Ausgleichsmaßnahmen aufgegeben werden. 


[1] Weiterführende Informationen zu Beweidung in Solarparks ist in folgenden Dokumenten zu finden:

K. Gabler, M. Jurkschat, K. Gerdes, J. Rebitzer (2019): Beweidung von Photovoltaik-Anlagen mit Schafen - Anforderungen an die Bauweise der Anlage und die Haltung der Schafe, die Vertragsgestaltung sowie die Vergütung. Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Puncto Plan (2021): Ausführungs- und Beweidungskonzept aus: Umweltbericht, „Solarpark Hummelberg“. Kapitel 10. Verfügbar unter: https://untermerzbach.de/fileadmin/user_upload/bauen/21.08.02-Hummelberg-Umweltbericht-Vorentwurf-MiS-MM.pdf.pdf

[2] Siehe hierzu auch Seidel & Schmidt (2024, i.A. des SLULG) Kapitel 4, Erfolgskontrolle (Monitoring) (S. 102, 103)

Externe CEF-Maßnahmen sind in Anlehnung an bestehende fachliche Leitfäden und Empfehlungen zu planen und umzusetzen. Maßgebliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz stellt insbesondere die folgende Publikation dar:

Darüber hinaus können ergänzend die nachfolgenden Fachempfehlungen weiterer Bundesländer als Orientierung dienen: 

Hinweise speziell für die Feldlerche:

Hintergrundinformationen zu Habitatansprüchen (Bauer, Bezzel, Fiedler 2005):

  • Neststandort: typischerweise in deckungsreicheren Teilhabitaten eines Reviers, mit einer Vegetationshöhe von 15-25 cm und Bodenbedeckung von 20-50 %.
  • Nahrungserwerb: erfolgt hingegen überwiegend auf offenen, spärlich bewachsenen Bereichen mit geringer Vegetationshöhe.
  • Durchschnittliche Reviergröße:  in Deutschland etwa 0,5 ha bis 0,79 ha.

Beispiele geeigneter Maßnahmen im Ackerland:

  • Anbau von Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand (mindestens 30 cm) unter Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Die Mindestgröße eines entsprechenden Schlages sollte etwa 1 ha pro Feldlerchenpaar betragen.
  • Kombination von Brut- und Nahrungshabitat:
    • Streifenhafte oder flächige Ansaat von Rot-, Weiß- oder Hornklee in Kombination mit Schwarzbrachen. Für diese Maßnahme wird ein Flächenumfang von 0,5 ha pro Feldlerchenpaar empfohlen, wobei die Größe der Teilfläche der Schwarzbrache mindestens 0,2 ha betragen sollte. Ab Mitte bis Ende Juli kann das Getreide gegebenenfalls gedroschen oder der Kleeaufwuchs zu Futterzwecken genutzt werden.
    • Streifenhafte oder flächige Anlage von Blühflächen/Buntbrache und Schwarzbrache entlang landwirtschaftlicher Kulturen (min. 0,5 ha pro Brutpaar).
    • Lerchenfenster mit Blüh- und Brachstreifen (min. 1 ha pro Brutpaar).

Voraussetzungen an Maßnahmenflächen im Ackerland:

  • Flächenbedarf Blüh- und Brachstreifen: Orientierung an Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (2023; Kapitel 2.1.2) sowie an der durchschnittlichen Reviergröße der Feldlerche in Deutschland: mindestens 0,5 ha pro Brutpaar, Mindestgröße einzelner Teilflächen 0,2 ha, Mindestbreite bei streifiger Umsetzung von 10 m. 
  • Flächenbedarf Lerchenfenster mit Blüh- und Brachstreifen: min. drei Lerchenfenster à 20 m² pro ha (max. zehn Fenster pro ha) und 0,2 ha Blüh- und Brachstreifen / Brutpaar (LBM RLP 2021).
  • Tatsächlicher Flächenbedarf ist stets einzelfallbezogen zu ermitteln und sollte mindestens im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung (unter Berücksichtigung der lokalen Revierdichte) ausgeglichen werden.
  • Regionale Blühmischungen sollten verwendet werden. Dabei muss beachtet werden, dass diese keine hoch aufwachsenden Blühpflanzen wie Phazelie, Sonnenblume etc. enthalten (Höhe maximal ca. 15–25 cm, s.o.).
  • Die Blühstreifen sollten schütter angelegt werden (hohe Deckungsgrade vermeiden).
  • Abstand der Maßnahmenflächen zu Störkulissen und Vertikalstrukturen (z. B. Gehölze, Waldränder, Gebäude, Hochspannungsleitungen; siehe Artenschutzmaßnahmen Feldlerche NRW). Daran anlehnend sollte zu Zäunen unter 5 m Höhe ein Abstand von min. 25 m eingehalten werden (beispielsweise von PV-FFA).
  • Keine Bewirtschaftung in der Brutzeit der Feldlerche, zwischen April und August (Südbeck et al. 2025) oder regionsbezogen zwischen der Erst- und Zweitbrut (Termine mit UNB abstimmen).
  • Verzicht auf Düngung sowie Pflanzenschutzmittel.

Maßnahmen im Grünland:

  • Anlage oder Entwicklung von Extensivgrünland.
  • Flächenbedarf der Maßnahme mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mit Bezug zur lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha.

Habitatanforderungen: siehe Leitfaden CEF-Maßnahmen (LBM RLP 2021).

Die Bauzeitenregelung sollte sich auf die Zeit außerhalb der Hauptbrutzeit beschränken. Bei der Feldlerche bedeutet dies, gemäß den Brutzeiten nach Andretzke et al. in Südbeck et al. (2025), dass Maßnahmen im Baufeld zur Errichtung der PV-FFA auf die Zeit zwischen Anfang August bis Mitte März beschränkt sein sollten.

Der Vorhabenträger bzw. die von ihm beauftragten Fachgutachter sollten abhängig von der Habitatausstattung in der Umgebung der geplanten PV-FFA eine Konfliktabschätzung vornehmen, ob und wie ein möglicher Teilverlust / eine mögliche Teilentwertung von randlichen Revieren zu bewerten und auszugleichen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn z. B. betroffene Brut- oder Revierpaare offensichtlich über keine geeigneten Ausweichhabitate/-räume verfügen (zum Beispiel angrenzender Wald, der Habitate von Offenlandvogelarten entwertet und dadurch das Habitat quantitativ oder qualitativ verschlechtert). 

Um im Zuge der Bebauung sicherzustellen, dass projektbedingt betroffene Brutreviere im Randbereich nicht vollständig aufgegeben werden oder unberücksichtigt bleiben, sollten diese in das Monitoring (falls dies im Verfahren gefordert wird) mit einbezogen werden. 

Neben der Feldlerche können hier die ebenfalls nach Rote Liste gefährdeten Offenland-Brutvögel (Simon et al., 2014) wie beispielsweise Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz, Wiesenpieper oder Braunkehlchen betroffen sein.

Die Ersatzhabitate sollten aus ökologisch-funktionaler Sicht im direkten räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsort entstehen. Die ökologische Funktionalität der Maßnahmenfläche sollte gutachterlich im Einzelfall geprüft werden. 

Aufgrund der Ortstreue der Feldlerche wird in der Regel eine maximale Entfernung von 2 km von der Maßnahmenfläche zu bestehenden Vorkommen der lokalen Population empfohlen (LBM RLP 2021).

Um Monitoringberichte statistisch aussagekräftig auswerten zu können, sollten untenstehende Angaben gemacht und Kriterien berücksichtigt werden. Damit kann für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden unter welchen Rahmenbedingungen eine Wiederansiedlung bzw. Besiedlung der Feldlerche (oder anderer Offenland-Vogelarten) erfolgen kann. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis durch die Anlagenbetreiber, kann jedoch von großem Vorteil für die Datenlage sein. Die rechtlich erforderlichen Mindestangaben sollten mit der zuständigen Naturschutz- und Genehmigungsbehörde abgestimmt werden. 

Zu den Angaben zählen:

  • Verwendung von Brutzeitcode-Angaben (gemäß Ornitho.de[1], Unterscheidung von sicherem und möglichem Brüten!)

  • möglichst konkrete Verortung der Neststandorte (falls bekannt), zumindest jedoch der innerhalb einer PV-FFA nachgewiesenen oder vermuteten Revierzentren/Reviermittelpunkte. Dafür hilfreich: 1. Kartendarstellung inkl. Modulbelegung und 2. idealerweise Zuordnung der Reviere zum Innen-, Rand- oder Umgebungsbereich der Anlagen.

  • Möglichst Vorher-Nachher-Vergleiche (Ausgangszustand versus mehrjährige Nachher-Untersuchungen), zumindest Vergleich mit Ergebnissen aus vorherigen Monitoringjahren

  • Ausgangszustand (Biotopkartierung gem. Antragsunterlagen) und Vornutzung (Acker, Grünland, Konversionsfläche, versiegelte Fläche etc.)

  • Biotopkartierung des Zustands in der PV-FFA zum Zeitpunkt des Monitorings

  • Angaben zur Konfiguration der PV-FFA und des Untersuchungsraumes insgesamt:
     
    • Höhe der Modultische (Moduloberkante und –unterkante)
    • Größe vorhandener Freiflächen, Abstände zu Zäunen

    • Ausrichtung der Modultische

    • Größe der PV-FFA

    • Neigungsgrad der Module

    • Modultischtiefe

    • Modulreihenabstand

    • Versiegelte und überschirmte Fläche 

    • Bestandsalter der PV-FFA

    • Maßnahmenplanung und Lage von Sonderstrukturen

    • Bewirtschaftungsform (Mahd, Beweidung, wie häufig etc.)

Weitere Informationen zu Anforderungen an Untersuchungen von Avifauna in PV-FFA können dem Fachgutachten "Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks" entnommen werden, welches 2024 vom Fachbüro BGH Plan im Auftrag des KNE erstellt wurde.


[1] Ornitho.de: Symbole und Abkürzungen - Erläuterung der Brutzeitcodes. Abrufbar unter: https://www.ornitho.de/index.php?m_id=41 zuletzt geprüft: 24.04.2025

Bei der Überprüfung einer Besiedlung der PV-FFA durch die Feldlerche oder andere gefährdete Offenland-Brutvogelarten sollte ein Monitoring (s. 3.7) mindestens eine Generationslänge betragen, da viele Brutvögel eine gewisse Brutplatztreue aufweisen und nicht sicher ist, ob auch die nächste Generation die PV-FFA noch nutzen wird. Bei der Feldlerche zum Beispiel beträgt eine Generationslänge laut Kompendium der Vögel Mitteleuropas (Bauer, Bezzel, & Fiedler, 2005) 3,3 Jahre. Somit sollten – in Bezug auf die Feldlerche – Brutvogel-Revierkartierungen nach Südbeck et al. (2005) im 1., 3. und 5. Jahr nach Bau der Anlage und Umsetzung der Maßnahmen durchgeführt werden. Hierbei ist der Brutstatus bzw. revieranzeigendes Verhalten mit räumlich exakter Verortung anzugeben (Kartendarstellung der Reviere), um hinreichend genaue Rückschlüsse auf die Nutzung der PV-FFA durch die Feldlerche sowie ggfls. weitere planungsrelevante Arten zu erhalten. Es genügt keine reine Präsenz/Absenz Betrachtung. Ein Nachweis von Feldlerchenbruten nach dieser Zeit würde aufzeigen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Brutrevier durch Bau der PV-FFA vorliegen und somit externe CEF-Maßnahmen aufgegeben werden können.

Wenn Nebenanlagen der PV-FFA (Trafostationen und Batteriespeicher) bestimmte Schallpegel erreichen, können diese Auswirkungen auf störungsempfindliche Vogelarten haben, welche sich im Umfeld der PV-FFA aufhalten. Um eine betriebsbedingte Störung dieser Arten zu vermeiden sollte ein Wert von 45 dB(A) außerhalb der PV-FFA nicht überschritten werden. Artspezifische Richtwerte für den kritischen Lärmpegel sind entsprechend der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr von GARNIEL UND MIERWALD (2010) sowie GARNIEL et al. (2007) zu entnehmen.

4 Fledermäuse

In diesem Themenfeld gibt es ebenfalls dringenden Forschungsbedarf (siehe Kapitel 2.2). Erste Untersuchungen gibt es jedoch von Tinsley et al. (2023), Szabadi et al. (2023) und Barré et al. (2023). Negative Effekte wurden in allen Veröffentlichungen festgestellt. Diese werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt.

  • Tinsley et al. (2023): 

    • Ermittlung Aktivitätsdichte (Gesamtzahl an Rufsequenzen je Art/Artengruppe): akustische Aufnahme von Echoortungslauten.

    • Sechs von acht Arten/Artengruppen (Zwergfledermaus und Abendsegler, Mausohr, Breitflügel-, Mücken- und Langohrfledermaus) wurden negativ durch PV-FFA beeinflusst. Dies wurde an geringerer Aktivität in der PV-FFA festgemacht und kann Verlust und/oder Fragmentierung von Nahrungs-/Wanderhabitaten bedeuten.

    • Kein Unterschied im Artenreichtum zwischen PV-FFA und Kontrollfläche.

       

  • Szabadi et al. (2023): 

    • Ebenfalls Ermittlung der Aktivität durch Aufnahme von Echoortungslauten, hier wird die Aktivität jedoch als Summe der in einer Nacht aufgezeichneten Rufsequenzen definiert.

    • Häufigste Arten in der PV-FFA sind Arten der urbanen und landwirtschaftlich geprägten Lebensräume (z. B. Großer Abendsegler, Weißrandfledermaus). Arten mit hoher Erhaltungsnotwendigkeit wurden nicht nachgewiesen (Mopsfledermaus, Mausohren).

    • Bei den Arten der urbanen Lebensräume wurden ähnliche Aktivitäten in PV-FFA nachgewiesen wie im Offenland, bei den Mausohren wurden im Offenland höhere Aktivitäten verzeichnet.

       

  • Barré et al. (2023): 

    • Ermittlung des Flugverhaltens und der Aktivitätsdichte: dreidimensionales Flugmuster Erkennungssystem aus Echoortungslauten.

      • Quantifizierung der Fluggeschwindigkeit, der Kurven in der Flugbahn und der Wahrscheinlichkeit von Jagdrufen als Indikatoren für das Jagdverhalten.

      • Stark veränderte Verhaltensmuster an PV-FFA:

      • Flug schneller, Flugbahn weniger kurvenreich und Wahrscheinlichkeit von Jagdrufen niedriger.

        → Hinweis auf reduzierte Nahrungshabitat-Qualität.

      • Es ist noch unklar, was diese Veränderungen bedingt. Es sollte jedoch vermieden werden, PV-FFA auf Flächen mit wertvollem Nahrungshabitat zu bauen.

Auch die in Bezug auf Avifauna in PV-FFA (Kapitel 2.1) genannte Studie von Peschel & Peschel (2025) untersucht Fledermäuse in PV-FFA. Da hier jedoch keine Aktivitätsdichten untersucht wurden, sondern lediglich die Stetigkeit einzelner Arten in PV-FFA, können keine Aussagen zu der Qualität der PV-FFA als Jagd- und Transfergebiete getroffen werden.

Ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1–3 BNatSchG kann aus den oben genannten Punkten zum aktuellen Zeitpunkt in der Regel nicht abgeleitet werden, weshalb Erfassungen nach jetziger Einschätzung in der Normallandschaft nicht erforderlich sind. Sofern es sich um wertvolles Nahrungshabitat in einer ausgeräumten Landschaft handelt, können in Einzelfällen jedoch Erfassungen sinnvoll sein, um eine Beeinträchtigung von weniger synantropen Arten ausschließen zu können. Dies muss im Einzelfall über die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie in der Eingriffsregelung überprüft werden. Darüber hinaus spielt die Größe der PV-FFA eine wichtige Rolle bei der Konfkliktabschätzung.

Vorschläge für Vermeidung/Minderung der Auswirkungen von PV-FFA auf Fledermäuse nach Tinsley et al. (2023):

  • Dichte von Solarpanels reduzieren

  • Sicherung und Verbesserung der Grenz- und Leitstrukturen sowie Nahrungshabitate in der Umgebung der PV-FFA

  • Sicherstellung geeigneter Begrünung, um die Beeinträchtigung von Jagd- und Nahrungshabitaten für die vom Vorhaben potenziell gefährdeten Fledermaus-Arten zu vermindern

Literaturverzeichnis

Andretzke, H., Schikore, T., Schröder, K., Linke, T. J., & Georg, M. (2025). Artensteckbriefe. In: Südbeck et al. (2025): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, S. 98-665. Münster.

Barré, K., Baudouin, A., Froidevaux, J. S., Chartendrault, V., & Kerbiriou, C. (12 2023). Insectivorous bats alter their flight and feeding behaviour at ground-mounted solar farms. Journal of Applied Ecology, S. 1-12.

Bauer, H.-G., Bezzel, E., & Fiedler, W. (2005). Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Wiebelsheim: 2. Aufl.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. (2023). Maßnahmenfestlegung für die Feldlerche im Rahmen der speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung (saP). München.

Bayerisches Landesamt für Umwelt. (2014). Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK). Augsburg.

BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH (2024): Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks. Herausgeber: KNE GmbH.

Garniel, A., Daunicht, W.D., Mierwald, U. & U. Ojowski (2007): Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung
entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. – FuE-Vorhaben
02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. 273 S.. – Bonn, Kiel.

Garniel, A.; Mierwald, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB
„Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“ der Bundesanstalt für Straßenwesen.140 S. – Bonn, Kiel.

Hietel, E., Lenz, C., & Schnaubelt, H. L. (2021). Untersuchungsbericht zum Forschungsprojekt "Wissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung eines Modellkonzepts für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks". PDF-Datei, verfügbar über die Hochschule Bingen.

LAG VSW. (22. 07 2024). Vogelschutz und Freiflächenphotovoltaikanlagen. Von http://www.vogelschutzwarten.de/pva.html abgerufen

Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz. (2021). Leitfaden CEF-Maßnahmen- Hinweise zur Konzeption von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) bei Straßenbauvorhaben in Rheinland-Pfalz. Bearbeiter FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier): J. Bettendorf, N. Böhm, U.Jahns-Lüttmann, J. Lüttmann, J. Kuch, M. Klußmann, K. Mildenberger, F. Molitor, J. Reiner.

LANUV NRW. (online). Feldlerche (Alauda arvensis (Linnaeus, 1758)). Von artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/massn/103035, zuletzt am 21.05.2025 abgerufen

LfU RLP (2023). Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz. i.A. des MKUEM.

Peschel, R., & Peschel, T. (2025). Artenvielfalt im Solarpark – Eine bundesweite Feldstudie. Herausgeber: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V., Berlin.

Seidel, A., & Schmidt, C. (2024, i.A. des SLULG). Förderung von Biodiversität in Freiflächensolaranlagen: fachliche Vorschläge zur Gestaltung und Umsetzung. Teil A - Handreichung. www.natur.sachsen.de/arbeitshilfen-artenschutz-biodiversitaet-freiflaechensolaranlagen-32387.html, 107 S.

Simon et al. (2014). Rote Liste der Brutvögel Rheinland-Pfalz. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz.

Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, P., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K., & Sudfeldt, C. (2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten & Dachverband Deutscher Avifaunisten.

Szabadi et al., K. (2023). The use of solar farms by bats in mosaic landscapes: Implications for conservation. Global Ecology and Conservation (44), S. e02481.

Tinsley, E., Szabadi, K., Froidevaux, J., Zsebők, S., & Jones, G. (2023). Renewable energies and biodiversity: Impact of ground-mounted solar photovoltaic sites on bat activity. Journal of Applied Ecology, S. 1–11.

Trautner et al., ATP (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH). (2022). Umgang mit Naturschutzkonflikten bei Freiflächensolaranlagen in der Regionalplanung - Orientierungshilfe zum Arten- und Biotopschutz für die Region Bodensee-Oberschwaben. Auftraggeber: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.

Trautner, J., Attinger, A., & Dörfel, T. (2024). Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz – Feststellungen und Empfehlungen aus einer Orientierungshilfe für die regionale Planung. ANLiegen Natur 46(1): online preview, 10 p., Laufen; www.anl.bayern.de/publikationen.