Fluglärm

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Symbolbild Fluglärm

Messstationen für Fluglärm

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die von uns betriebenen Fluglärmstationen "Mainz-Laubenheim", "Mainz-Weisenau" und „Mainz-Universitätsmedizin“.

Die Messstationen senden die erfassten Schallpegeldaten an das Umwelthaus und den DFLD, die die Daten mit kurzer Zeitverzögerung online darstellen.

Folgende Links ermöglichen den direkten Zugriff zur Darstellung unserer Messstationen auf den Webseiten des DFLD: Mainz-Universitätsmedizin, Mainz-Laubenheim, Mainz-Weisenau.

Der DFLD führt eine automatisierte Erkennung der Überflüge durch.

Im Auftrag des Landesamtes werden zudem von einem externen Dienstleister für ausgewählte Zeiträume Monatsberichte erstellt. Um für die Auswertung eine verlässliche Trennung von Fluglärmereignissen und Fremdgeräuschen zu ermöglichen, wird für jedes erkannte Fluglärmereignis eine Audio-Datei erzeugt. Jede Audiodatei wird bei der Auswertung einzeln auf Fremdgeräusche abgehört.

Die ab Februar 2013 erstellten Messberichte wurden in ihrem Aufbau und Inhalt überarbeitet sowie weitere Übersichten aufgenommen. Hinzugekommen sind u. a.

  • Angaben über Fluglärmereignisse, deren Spitzenpegel LASmax die Schwelle 68 dB(A) überschreitet
  • Zeitscheiben verschiedener Zeiträume unterschiedlicher Schutzwürdigkeit sowie
  • eine tabellarische Übersicht der Dauerschallpegel in Anlehnung an das Fluglärmgesetz und die Umgebungslärmrichtlinie
  • eine Betriebsrichtungsverteilung

Die Beschreibung des Messstandortes, der Methodik und die Erläuterungen der Fachausdrücke sind im Monatsbericht integriert worden.

Beim Analysieren der Ergebnisse muss beachtet werden, dass alle Angaben des energieäquivalenten Dauerschallpegels (Leq) in dB(A) der logarithmischen Skala entstammen. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel „Begriffserläuterungen" in den Messberichten. Die Addition zweier gleichlauter Dauerschallpegel erhöht den Gesamtpegel aufgrund des logarithmischen Zusammenhanges immer um genau 3 dB. Dies ist dringend zu beachten, wenn beispielsweise die energieäquivalenten Dauerschallpegel (Leq) unter der Überschrift „Gesamtlärm“ mit denen unter „Fluglärm“ in der „Messstellenstatistik“ des Messberichtes verglichen werden.

Bei einem Abstand von genau 3 dB(A) zwischen Gesamtgeräusch- und Fluglärmpegel wären also die Fluglärmeinwirkungen und die sonstigen Lärmeinwirkungen exakt gleich. Diese mathematische Gesetzmäßigkeit ist auch der Hintergrund dafür, dass die gelb markierten Tagesstunden in der „Stundenübersicht Gesamtgeräusch Leq“, die mit „hauptsächlich von Fluglärm verursacht“ erläutert werden, danach bestimmt wurden, dass in ihnen der Fluglärmmittelungspegel maximal 3 dB(A)  unter dem des Gesamtgeräusches liegt.

Das Landesamt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von externen Dienstleistern erhobenen Messdaten.