Lärm

Die Belästigung der Bevölkerung durch Lärm im dicht besiedelten, verkehrsreichen und hochindustrialisierten Deutschland ist fast allgegenwärtig und stellt für die Menschen eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen dar.

Die "Lärmmessung", ein gebräuchlicher Ausdruck, ist physikalisch nicht möglich, da "Lärm" ein subjektiver Begriff ist. Was wir bei Emissions- und Immissionsmessungen sowohl im Arbeitsschutz als auch im Nachbarschaftsschutz messen können, sind Schallpegel.

Das Landesamt führt Lärmimmissionsmessungen aus sowie Begutachtungen im Arbeits- und Nachbarschaftsschutz im Rahmen von Genehmigungsverfahren

  • bei Planungsfragen
  • bei Beschwerdefällen
  • bei Rechtsstreitigkeiten.

Zudem ist das Landesamt Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Rheinland-Pfalz und führt Nachhall- und Erschütterungsmessungen durch.

Zu den Messberichten sowie zu weiteren Informationen rund um das Thema Lärm gelangen Sie hier: