Emissionsbezogener Grundwasserschutz im Bereich des Bodenschutzes
Unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen führte in der Vergangenheit häufig zu schädlichen Verunreinigungen von Boden und Grundwasser und zur Beeinträchtigung der Qualität von Oberflächengewässern. Die Ablagerung von Abfällen in ungesicherten Gruben führte meistens zur Kontamination der Flächen, die dann unter den Begriff "Altablagerung" fallen. Mit diesen Flächen befasst sich das Referat 33 "Bodenschutz" unseres Amtes näher, der weitere Umgang ist auf der Internetseite zum nachsorgenden Bodenschutz dargestellt. Durch den Anfall schadstoffbelasteter Sickerwässer findet häufig auch eine Beeinträchtigung der Grundwasserbeschaffenheit statt.
Bei der Gefahrerforschung, der Sanierungsplanung und der Sanierungsdurchführung im Bereich von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschäden sowie im Bereich von Altstandorten und Altablagerungen wirkt das Landesamt als Fachbehörde mit. Wir beraten fachlich bei
- der Festlegung der Erkundungsmaßnahmen,
- der Beurteilung des Schadens sowie
- der Festlegung der Sanierungsmaßnahmen.
Informationen zu Grundsatzangelegenheiten
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