Unterstützung der Gewerbeaufsicht
Das Landesamt unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht
- bei der Durchführung der Programmarbeit,
- durch ständige Aktualisierung der Vorschriftensammlung,
- durch Bereitstellung und Aktualisierung des Musterbuches,
- durch Angebote der Weiterbildung,
- durch Beantwortung technischer und rechtlicher Fragen in allen Bereichen, die der Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht obliegen,
- durch die Projektdurchführung und -weiterentwicklung im Bereich des EDV-gestützten Informationssystems der Gewerbeaufsicht (ISGA).
Nachfolgend bekommen Sie noch eine kurze Information über die jeweiligen Unterstützungsleistungen.
Die Programmarbeit ermöglicht eine projektbezogene Durchführung des gesetzlichen Überwachungsauftrages der Gewerbeaufsicht.
Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht übernimmt hier die Koordinierung der Programmarbeit sowie die Vor- und Nachbereitung der Landesprojekte.
Im Einzelnen sind dies:
- Erstellen der Themenübersicht in Form eines Jahresplanes
- Erstellen der Checklisten zur Durchführung der Landesprojekte
- Erstellen von Informationsschriften und Plakaten zu den Landesprojekten
- Pressemitteilungen
- Auswertung der durchgeführten Projekte
Das Musterbuch ist eine Sammlung von Mustertexten, die die Erstellung von Schreiben (Revisionsschreiben, Anordnungen, Stellungnahmen etc.) im Rahmen der gewerbeaufsichtlichen Tätigkeit vereinfacht. Die Mustertexte werden vom Musterbuchausschuss formuliert.
Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht erstellt die elektronische Verfügbarkeit der Mustertexte, die ständig aktualisiert werden, innerhalb des Textbaustein-Managers und aktualisiert die Texthandbücher für die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht.
Die Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht beinhaltet die Zusammenstellung der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Normen, die die Gewerbeaufsicht zur Durchführung ihrer Tätigkeit benötigt.
Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht aktualisiert die Vorschriftensammlung, die als Papierversion und elektronisch zur Verfügung steht, ständig. Die elektronische Version ist im Landesintranet von Rheinland-Pfalz eingestellt.