Rote Listen

Holzbiene an einer Blüte

Rote Listen sind in Rheinland-Pfalz seit mehr als 20 Jahren ein wichtiges, bewährtes Instrument des Naturschutzes.

Sie werden z. B. genutzt zur Beschreibung und Bewertung des Artenbestandes von Biotopen, bei Planungen, Maßnahmen, Eingriffen, Rechtsstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeiten, Ermittlung der Prioritäten von Forschungs- und Artenschutzprojekten.

Derartige kommentierte Auflistungen verzeichnen auf der Grundlage aufwändiger Bestandsaufnahmen und Auswertungen anerkannter Experten im Landesbereich die ausgestorbenen, ausgerotteten, verschollenen und in unterschiedlichem Maße bestandsbedrohten Arten ausgewählter Tier- und Pflanzengruppen. Daneben werden manchmal (d. h. bei bis dato fünf Listen zu Insektengruppen mit jeweils vergleichsweise überschaubarem Artenspektrum) auch die derzeit nicht gefährdeten Arten in so genannten Checklisten aufgeführt.

Die Rote Liste gibt an, wo die einzelnen Arten vorkommen, in welcher Häufigkeit und mit welchen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen (einschließlich deren Ursachen bzw. Verursachern). Zudem wird auf notwendige und geeignete Maßnahmen hingewiesen, um den vielfach rückläufigen Bestandsentwicklungen der Artvorkommen entgegenzuwirken und ihre nachhaltige Sicherung sowie Förderung zu ermöglichen.

Die in der Tabelle Rote Listen in Rheinland-Pfalz genannten 15 bisherigen Gefährdungsverzeichnisse wurden vom Landesamt für Umwelt (LfU) fachlich und redaktionell begleitet sowie durch das Ministerium herausgegeben; sie erschienen als farbig illustrierte Broschüren, die beim LfU bestellt werden können, als pdf zum Herunterladen oder im Falle der Pflanzen, der Geradflügler, der Libellen, der Laufkäfer, der Bockkäfer, der Großschmetterlinge, der Großpilze und der Brutvögel hier auch als Broschüre zur Verfügung stehen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den Roten Listen oder möchten Sie Rote Listen bestellen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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