Flusskrebse und Muscheln
Flusskrebse und Großmuscheln fallen unter das Fischereirecht. Das Vorkommen der Arten wird gesondert im Rahmen von spezifischen Untersuchungen erfasst. Dabei werden auch neue Methoden, wie die Untersuchung von Umwelt-DNA (eDNA) eingesetzt.
Bei den Flusskrebsen dominieren in den Gewässern eingebrachte Arten. Zu den bereits seit längerem etablierten Arten zählen der Kamberkrebs (Faxonius limosus) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), die weit verbreitet sind. Zu den sich jüngst stärker ausbreitenden Arten zählen der Marmorkrebs (Procambarus virginalis), der Kalikokrebs (Faxonius immunis) und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii).
Die Vorkommen der beiden einheimischen Arten, des Edelkrebses (Astacus astacus) und des Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) sind hingegen stark rückläufig.