WRRL – Maßnahme „Weitere Reduzierung der Pges – Einträge aus Kläranlagen“
In den WK P1.1 gelten die in Tabelle 1 aufgeführten Pges- Mindestzielwerte und Pges – Bescheidswerte im Kläranlagenablauf. Mit Schreiben des MUEEF vom 10.01.2019 wurden die Abwasserbeseitigungspflichtigen über die neuen Mindestzielwerte informiert. Die betroffenen Anlagen sind unter Download unter "Anlagen mit Mindestanforderungen" mit den uns bekannten abwassertechnischen Planungen aufgeführt.
Bei Anlagen bis 500 Einwohner Ausbaugröße sowie Teichkläranlagen, Pflanzenkläranlagen oder sonstige Klärverfahren ist die Einrichtung einer P-Fällung hinsichtlich Kosten/Nutzen kritisch zu prüfen. Daher werden hier keine Zielwerte vorgeschlagen (Anlagen mit Einzelfallprüfung). Diese Anlagen sind unter Download unter "Anlagen mit Einzelprüfung" mit den uns bekannten abwassertechnischen Planungen aufgeführt.
Eine dauerhafte Pges-Konzentration von < 0,1 mg/l im Gewässer ist, insbesondere im Trockenwetterfall, ein wichtiger Einflussfaktor für das Erreichen eines guten ökologischen Zustands im Gewässer.
Mit e-mail vom 28. bzw. 29.02.2024 wurden die die Abwasserwerke bzw. Betreiber der Kläranlagen in Rheinland-Pfalz über die Durchführung der Datenabfrage zum aktuellen Stand der Mess-Steuer-Regeltechnik zur P-Fällung sowie zu den abwassertechnischen Planungen der Anlagen in den WK P1.1 angeschrieben.
Die Datenerfassung soll bis Mitte April über eAbwasser wie folgt erfolgen:
1. Falls nicht schon durchgeführt: Registrierung in eAbwasser sowie Eingabe bzw. Aktualisierung der zuständigen Ansprechpartner für den Betrieb entsprechend Anlage 1a.
2. Durchführung der Datenabfrage entsprechend Anlage 1e für die Kläranlagen in der EXCEL-Datei KA_PgesWKP11.xlsx in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In eAbwasser und in der EXCEL-Tabelle sind auch die uns bekannten Daten - aus dem Projekt P-Fraktionierung zur Pges- Dosierstrategie (Spalte R) sowie Planungen der WRRL (Spalten M-Q ) aufgeführt. Diese vorhandenen Daten bitte auch auf Richtigkeit überprüfen und Änderungen ggfs. in eAbwasser entsprechend Anlage 1e eingeben.
FAQ etc. werden bei Bedarf hier aufgeführt. Die Dateien sind unter Download aufgeführt:
Mit den Daten zum Pges – Betriebsmittelwert Stand 2023 soll die Einhaltung der Pges-Mindestzielwerte für alle "Anlagen mit Mindestzielwerten" ausgewertet werden.
WICHTIG: Die Erfassung des Pges-Betriebsmittelwertes erfolgt für 2023 nicht über die „ExcelUploadvorlage...xltx / Tabellenblatt „Pges_Betriebsmittelwert“ sondern entkoppelt vom SÜVOA – Bericht in eAbwasser. Der AFS muss nicht mehr erfasst werden!
Aktuelles
19.02.2024: Die Datenabfrage zur Pges-Dosierstrategie etc. wurde mit e-mail vom 28. bzw. 29.2.2024 gestartet.
Download
Anlage 1a