Artenhilfsprogramme
Konzepte und Rahmenbedingungen für flexible Lösungen zum Interessenausgleich.
Wenn die Ansprüche besonders gefährdeter Arten mit der Bodennutzung – z. B. Land- oder Forstwirtschaft – kollidieren, sind flexible Lösungen zum Interessenausgleich gefragt. Hierfür bieten unsere Artenhilfsprogramme (AHP) die inhaltliche Konzeption und schaffen die Rahmenbedingungen zur Umsetzung. In Einzelverträgen zwischen den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) und den Flächenbewirtschaftern werden Nutzungsauflagen formuliert und dafür Entschädigungszahlungen vereinbart.