Gute Laborpraxis (GLP)
Nach OECD-Definition ist Gute Laborpraxis (GLP) ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nichtklinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden, sowie mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfungen.
In deutschem Recht ist die GLP im Chemikaliengesetz geregelt.
Wesentliches Ziel der GLP ist es, Standards für die Qualität von Prüfungen, deren Dokumentation, Archivierung und Nachvollziehbarkeit zu setzen und damit eine gegenseitige Anerkennung der Prüfungen innerhalb der OECD und weiteren Vertragsstaaten zu gewährleisten.
Mit der Erteilung einer GLP-Bescheinigung nach § 19b des ChemG nach erfolgreicher Inspektion auf Einhaltung der Grundsätze der GLP durch ein Inspektorenteam der jeweiligen GLP-Kommission wird die Prüfeinrichtung in das nationale GLP-Überwachungsverfahren aufgenommen und regelmäßig, spätestens jeweils nach drei Jahren von der GLP-Kommission inspiziert.
Die GLP-Kommission wird in Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) eingesetzt, die Tätigkeit der GLP-Kommission wird derzeit durch einen GLP-Inspektor aus dem Landesamt für Umwelt (LfU) koordiniert.
Zuständig für die Erteilung der GLP-Bescheinigung ist in Rheinland-Pfalz das LfU.
Weitere Informationen zu GLP erhalten Sie bei der GLP Bundesstelle.