Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz
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Die „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ wurde vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) erstellt. Die Ausarbeitung erfolgte in fachlicher Abstimmung mit Umwelt- und Energieverbänden. Ziel ist es, sowohl den Interessen des Artenschutzes als auch den Ausbauzielen der Windenergie gerecht zu werden. Aufgrund der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der erforderlichen Aktualisierung des „Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG 2012)“ und der Harmonisierung mit aktuelleren Veröffentlichungen wie der „Arbeitshilfe Mopsfledermaus“ (LFU RLP 2018), wurde die „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ erarbeitet.
Die in der „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ aufgeführten Erfassungsstandards stellen eine nachvollziehbare Sachverhaltsermittlung sicher, die es ermöglicht, alle entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Beurteilung artenschutzrechtlicher Konflikte erfolgen kann. Insgesamt sollen die Aktualisierungen und Präzisierungen zu einem standardisierten Erfassungs- und Bewertungsrahmen, zu einer erhöhten Rechtssicherheit und so zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Rheinland-Pfalz führen.
Aufgrund sehr dynamischer Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik und Wissenschaft ist die Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz als „Living Document“ gedacht, das konsistent aktualisiert wird.
Modul I – Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanalagen
Modul I beinhaltet im Wesentlichen Ausführungen zu gesetzlichen Regelungen des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Neben Ausschlussgebieten nach LEP IV und artenschutzfachlichen Zielflächen (vgl. Fachbeitrag Artenschutz) werden Informationen zur Projektvor- und -nachbereitung gegeben sowie zur Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten aufgeführt. Im April 2026 ist die 2. Auflage des Moduls erschienen, um insbesondere die neuen gesetzlichen Regelungen zu Beschleunigungsgebieten für Windenergie an Land zu berücksichtigen. Alle wesentlichen Änderungen gegenüber der vorherigen Auflage sind Kapitel 1.1 zu entnehmen.
Modul IIa – Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen Avifauna
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Modul IIa führt wesentliche Informationen zur Betroffenheit der Avifauna durch Bau, Anlage und Betrieb von Windenergieanlagen auf. Neben der Untersuchungsmethodik werden Hinweise zur artenschutzrechtlichen Bewertung gegeben sowie Schutzmaßnahmen aufgeführt. Im April 2026 ist die 2. Auflage des Moduls erschienen, die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorherigen Auflage sind Kapitel 1.1 zu entnehmen.
Modul IIb – Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen Fledermäuse
Modul IIb führt wesentliche Informationen zur Betroffenheit von Fledermäusen durch Bau, Anlage und Betrieb von Windenergieanlagen auf. Neben der Untersuchungsmethodik werden Hinweise zur artenschutzrechtlichen Bewertung gegeben sowie Schutzmaßnahmen aufgeführt.
Weitere Module
Weitere Module (Modul IIIa – Artensteckbriefe windenergiesensibler Vogelarten und Modul IIIb – Artensteckbriefe Fledermausarten) befinden sich in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung gesondert bereitgestellt.
