Großes Mausohr im Flug (Myotis myotis)

Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz

Die „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ (2025) wurde vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) erstellt. Die Ausarbeitung erfolgte in fachlicher Abstimmung mit Umwelt- und Energieverbänden. Ziel ist es, sowohl den Interessen des Artenschutzes als auch den Ausbauzielen der Windenergie gerecht zu werden. Aufgrund der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der erforderlichen Aktualisierung des „Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG 2012)“ und der Harmonisierung mit aktuelleren Veröffentlichungen wie der „Arbeitshilfe Mopsfledermaus“ (LFU RLP 2018), wurde die „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ erarbeitet.

Die in der „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ aufgeführten Erfassungsstandards, stellen eine nachvollziehbare Sachverhaltsermittlung sicher, die es ermöglicht alle entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Beurteilung artenschutzrechtlicher Konflikte erfolgen kann. Insgesamt sollen die Aktualisierungen und Präzisierungen zu einem standardisierten Erfassungs- und Bewertungsrahmen, zu einer erhöhten Rechtssicherheit und so zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Rheinland-Pfalz führen.

Aufgrund sehr dynamischer Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik und Wissenschaft ist die Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz als „Living Document“ gedacht, das konsistent aktualisiert werden soll.
 

Modul I – Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanalagen

Modul I beinhaltet im Wesentlichen Ausführungen zu gesetzlichen Regelungen des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Neben Aufführungen zu Ausschlussgebieten nach LEP IV und zu artenschutzfachlichen Zielflächen (vgl. Fachbeitrag Artenschutz), werden Informationen zur Projektvor- und -nachbereitung gegeben sowie zur Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten aufgeführt.

Modul IIa – Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen Avifauna

Rotmilan vor Windenergieanlage

Modul IIa führt wesentliche Informationen zur Betroffenheit der Avifauna durch Bau, Anlage und Betrieb von Windenergieanlagen auf. Neben der Untersuchungsmethodik werden Hinweise zur artenschutzrechtlichen Bewertung gegeben sowie Schutzmaßnahmen aufgeführt.

Weitere Module

Weitere Module (Modul IIb – Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen Fledermäuse, Modul IIIa – Artensteckbriefe windenergiesensibler Vogelarten, Modul IIIb – Artensteckbriefe Fledermausarten) befinden sich in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung gesondert bereitgestellt.

Bis zur Veröffentlichung des Moduls IIb sind hinsichtlich der Fledermäuse weiterhin die unter „Dokumente“ aufgeführten Beiträge und Hinweise zu beachten.