Artenschutzprojekt „Fischotter“
Vorkommen
Der Europäische Fischotter war Ende des letzten Jahrhunderts noch an vielen Gewässern in ganz Rheinland-Pfalz heimisch. Er galt daher als ausgestorben oder verschollen, weil seither nur noch wenige Einzelbeobachtungen, aber keine Reproduktionsnachweise gelangen. Zudem gehört der Otter zu den bedrohtesten Säugetierarten Mitteleuropas.
In Deutschland sind größere Vorkommen nur noch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Weiterhin gibt es Fischotter in einigen Regionen von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Niedersachsen sowie in Schleswig-Holstein.
Der Otter besiedelt sowohl stehende als auch fließende Gewässer mit dichter Ufervegetation.
Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Gefährdung
In der Roten Liste Deutschlands wird der Fischotter als gefährdet eingestuft und in Rheinland-Pfalz gilt er wie gesagt als ausgestorben oder verschollen.
[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]
Früher wurde der Otter als „Fischräuber“ angesehen und gezielt ausgerottet. Oft war sein wertvolles Fell Ziel von Otterfängern, die ihn teilweise sogar mit Fangeisen verfolgten.
Die Bestände des Otters in Rheinland-Pfalz sind gegen Ende der fünfziger Jahre vollständig erloschen. Seitdem konnten in Rheinland-Pfalz nur noch selten Nachweise von einzelnen wandernden Ottern erbracht werden.
1993 und 1994 konnten im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet in zwei aufeinander folgenden Jahren gesicherte Otter-Spuren im Mittleren Ourtal nachgewiesen werden.
Heute stellen die Veränderung des Lebensraumes (Veränderung des Gewässerumlandes und Gewässerausbau), die Gewässerverschmutzung und Freizeitsport (Kanu- und Rudersport) die Hauptgefährdungs- und Störungsursachen für den Otter dar. Auffallend dabei ist, dass 90 Prozent der getöteten Otter Opfer des Straßenverkehrs sind.
Schutz
Der Fischotter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er ist durch Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt und zählt zu den Zielarten der FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde.
Menschliche Eingriffe wie das Räumen des Gewässergrundes, die Abholzung von Ufergehölzen oder die Mahd der Uferböschung sind einzuschränken und Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Es sollten u. a. begradigte Fließgewässer zurückgebaut, die Entwicklung von Gewässeraltarmen und anderen Stillgewässern sowie die Anpflanzung standortgerechter Bäume und Sträucher, die Entwicklung vielgestaltiger Ufer und die natürliche Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden, um störungsfreie Rückzugsmöglichkeiten für den Fischotter zu schaffen. Zusätzlich zur Verbesserung der Gewässerstruktur ist auch eine weitere Verbesserung der Wasserqualität notwendig. Neben der Sicherung der Verbreitungsgebiete ist auch die Entschärfung von Wanderhindernissen wichtig, z. B. durch den Bau von weitspannigen Brücken oder die Schaffung von Ottertunneln oder -bermen an bestehenden Querungsbauwerken.
Die Zahl der dem Verkehr zum Opfer gefallenen Tiere sollte durch Querungshilfen verringert werden. Ergänzende Schutzmaßnahmen zu den Otterquerungen sind Biotopgestaltungsmaßnahmen und Leitzäune, um die Tiere zu den für sie geschaffenen Querungsmöglichkeiten zu leiten. Zäune bedeuten jedoch auch Wanderbarrieren. Sie sollten deshalb nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist.
Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Fischotter“ können Sie dem Bericht von 1995 und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.
Downloads
- Verbreitungskarte(7 MB)
Verbreitungskarte - Stand der Roten Listen(4 MB)
Gesamtverzeichnis der erfassten Arten - Bericht von 1995(2 MB)
Bericht von 1995 - Poster(621 KB)
Poster zum Otter