Artenschutzprojekt „Kleinfischarten" – Bitterling

Vorkommen

Bitterling (Rhodeus amarus)

Der Bitterling kommt sowohl in Fließgewässern als auch in Stillgewässern vor. Dabei bevorzugt er Bereiche mit guter räumlicher Strukturierung, beispielsweise durch Wasserpflanzen. Der Bitterling ist obligat an das Vorkommen von Großmuscheln der Gattungen Unio und Anodonta gebunden. In diese legt er bei der Fortpflanzung seine Eier; die Jungfische verlassen die Muschel erst nach ca. fünf Wochen mit einer Größe von ca. 11 mm.

Im Rahmen des Artenschutzprojektes Kleinfischarten konnte der Bitterling an 10 Probepunkten mit 235 Individuen rezent nachgewiesen werden. Weitere, nicht bestätigte Meldungen entstammen dem Mittelrhein, der Mosel und der Wied. Der Bitterling ist mit wenigen Vorkommen über die gesamte Landesfläche verteilt. Eine größere Individuenanzahl wurde nur im Westerwald (Koppersweiher bei Herschbach) und in der Südpfalz (Otterbach) gefunden. Der Bitterling kommt gegenwärtig im Otterbach, im Glan, in der Nahe, in der Isenach, im Modenbach, im Klingbach, im Flutgraben/Erlenbach sowie im Reffenthaler Altrhein vor. Damit ist der Oberrheingraben das Hauptverbreitungsgebiet in Rheinland-Pfalz.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands wird der Bitterling nicht geführt, während er in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedroht ist.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Aus der engen Bindung an Muschelvorkommen der Gattungen Unio und Anodonta ergibt sich die zentrale Gefährdungsursache des Bitterlings. Die genannten Muscheln haben in den vergangenen Jahrzehnten einen dramatischen Bestandsrückgang erlebt. Erst in der jüngsten Vergangenheit scheint dieser Trend gestoppt. Ursächlich für den Rückgang sind insbesondere die Ansprüche der Jungmuscheln, die durch toxische und sauerstoffzehrende Einträge in die Gewässer gefährdet werden. Aber auch die übermäßigen Feinstoffeinträge in die Fließgewässer durch die Abführung von Oberflächenwasser versiegelter Flächen und die diffusen, flächigen Einträge aus der Landwirtschaft (insbesondere auch der Drainagesysteme) schädigen die Jungmuscheln. Die Jungmuscheln graben sich nach Ende der parasitischen Phase zwischen 0,3 und 1,0 m in den Gewässergrund ein und verbleiben dort für ein bis fünf Jahre. In dieser Zeit sind sie auf ein durchströmtes Interstitial mit ausreichender Sauerstoffversorgung angewiesen. Diese Rahmenbedingungen sind in Niederungsfließgewässern allenfalls noch punktuell gegeben (bspw. in Bereichen mit Grundwasserzutritten oder durchströmten Mäanderbrücken). Aus dem gleichen Grund ist die Fortpflanzung von Salmoniden in Niederungsgewässern von Rheinland-Pfalz nicht mehr möglich (auch die Salmoniden benötigen ein durchströmtes Interstitial zur Laichablage).

Eine weitere Gefährdung des heimischen Bitterlings könnte sich aus dem Besatz mit dem Asiatischen Bitterling (Rhodeus ocellatus) ergeben. Über den Zierfischhandel sowie durch sonstige Besatzmaßnahmen kann die Fremdart in heimische Gewässer eingebracht werden. Inwieweit es dem Asiatischen Bitterling dabei gelingt, sich zu etablieren, ist vorläufig völlig unklar, bisher ist kein Freilandnachweis bekannt. Die gefangenen Bitterlinge waren alle unserer Art Rhodeus sericeus zuzuordnen.

Es ist zu vermuten, dass die Art zukünftig von der positiven Bestandsentwicklung der Großmuscheln profitieren und sich aus den Refugialbeständen heraus weiter verbreiten wird. Der Rhein weist innerhalb von Rheinland-Pfalz kein Wanderhindernis auf und auch die großen, muschelreichen Altwasser sind offen an den Rhein angebunden. Damit steht dem Bitterling ein großer potenzieller Lebensraum zur Verfügung und es ist wahrscheinlich, dass sich die Bestände im Rheinsystem in den kommenden Jahren ausdehnen werden. Die Wiederbesiedlung der zuführenden Fließgewässersysteme bleibt jedoch abhängig von deren Längsdurchgängigkeit und Gewässerstrukturgüte. Dies betrifft die Muscheln und den Bitterling gleichermaßen.

Schutz

Der Bitterling ist in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate (FFH)" in Anhang II bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet. Er zählt zu den Zielarten der FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde.

Die Gewässer mit bedeutenden Bitterlingsvorkommen und ihr Umfeld sowie der rheinland-pfälzische Oberrhein als zentrale Verbreitungsachse des Bitterlings sollten als FFH-Gebiete nachgemeldet werden. Der Rhein ist nicht nur der zentrale Wanderweg aller fernwandernden Arten, sondern auch potenzieller Lebensraum und wichtigste Verbreitungsschiene des Bitterlings. Vorrangige Erhaltungsziele in den Gebieten mit Vorkommen des Bitterlings sollten sein:

  • Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit durch Aufhebung von Wanderhindernissen,
  • die Verbesserung der Strukturgüte insbesondere durch das Ermöglichen einer natürlichen Fließgewässerdynamik in ausreichend breiten Gewässerrandstreifen,
  • die Reduzierung toxischer und sauerstoffzehrender Einleitungen im gesamten Einzugsgebiet sowie
  • die Reduzierung des Eintrags von Feinsedimenten durch verträgliche Nutzungen in der Umgebung.

Diese Forderungen sind bereits über die Ziele der „Aktion Blau" (naturnahe Gewässerentwicklung) des Landes Rheinland-Pfalz formuliert und sollten über das vorliegende Projekt weitere Unterstützung erfahren. Weiterhin soll die Bestandsentwicklung des Bitterlings im Abstand von 6 Jahren überprüft werden.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Kleinfische“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen

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