FAQ zum Thema Hochwasser

In den Wintermonaten haben viele Flüsse einen hohen Pegelstand und es besteht ein gewisses Hochwasserrisiko. Zu diesem Thema kommen häufig ähnliche Fragestellungen auf.  Daher hat das Landesamt für Umwelt die entsprechenden Informationen als FAQ zusammengestellt und stellt diese online zur Verfügung. Zum bequemen Ausdrucken können Sie im unteren Kasten in der rechten Spalte eine PDF-Datei mit den FAQ herunterladen (Stand 29.01.2021).

Hochwasser (Flusshochwasser) ist eine natürliche Erscheinung und zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land durch oberirdische Gewässer (Flüsse, Bäche).

Es entsteht in der Regel durch länger anhaltenden, großräumig auftretenden Regen oder eine starke Schneeschmelze oder, was besonders kritisch ist, durch eine Kombination von beidem. Flusshochwasser können auch durch kurzzeitige aber sehr intensive Starkregenereignisse entstehen, wobei diese eher im Sommer und eher an kleineren Flüssen auftreten.

Wenn der aktuelle Wasserstand an einem Meldepegel oder der Abfluss in einer Melderegion die Meldehöhe 1 überschreitet, dann ist in diesem Fluss bzw. Flussabschnitt Hochwasser.

Bitte informieren Sie sich bei Hochwasser auf www.hochwasser-rlp.deüber die aktuelle Hochwassersituation und die weitere Entwicklung der Wasserstände. Für jedes Flussgebiet sehen Sie unter dem Menüpunkt „Hauptpegel“ Grafiken mit dem Verlauf des gemessenen und vorhergesagten Wasserstandes.

Hochwasserinformationen werden zudem über den SWR-Videotext, eine automatische Wasserstandansage und Warn-Apps wie „KATWARN“ und „Meine Pegel“ bereitgestellt.

Unter WEITERE INFOS > Informationswege auf www.hochwasser-rlp.de sind die verschiedenen Informationsmöglichkeiten genauer beschrieben.

Seit dem 01.12.2019 werden die Hochwassermeldungen und -vorhersagen zentral von der Hochwasservorhersagezentrale des Landesamts für Umwelt in Mainz erstellt, für den Rhein jedoch weiterhin vom Hochwassermeldezentrum RHEIN.. Die Meldezentren MOSEL in Trier und NAHE-LAHN-SIEG in Koblenz wurden zum 01.12.2019 aufgelöst. Die bisherigen Meldeverfahren bleiben jedoch unverändert.

Ein HQT  ( (»H« steht für Hochwasser und »Q« für Abfluss) beschreibt den Abfluss eines Gewässers, der an einem Standort im Mittel alle T Jahre einmal erreicht oder überschritten wird. Ein 50-jährliches Hochwasser (HQ50) bezeichnet also einen Hochwasserabfluss, der im Mittel alle 50 Jahre erreicht oder überschritten wird. Da es sich um eine statistische Größe handelt, kann ein solches Hochwasserereignis innerhalb des Zeitraums aber auch mehrfach auftreten. Die HQT-Werte werden aus langen Beobachtungssreihen statistisch ermittelt.

Entsprechende Wasserstände für Hochwasserereignisse an ausgewählten Pegeln:

Rhein

Mainz

≤ 50-jährliches Hochwasser (769 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (728 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (679 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (550 cm)

Mittlerer Wasserstand (304 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (183 cm)

Koblenz

≤ 50-jährliches Hochwasser (975 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (890 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (825 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (635 cm)

Mittlerer Wasserstand (237 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (93 cm)

Mosel

Trier

≤ 50-jährliches Hochwasser (1105 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (1038 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (984 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (830 cm)

Mittlerer Wasserstand (314 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (224 cm)

Cochem

≤ 50-jährliches Hochwasser (1030 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (950 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (900 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (710 cm)

Mittlerer Wasserstand (279 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (212 cm)

Nahe

Martinstein

≤ 50-jährliches Hochwasser (539 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (505 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (474 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (393 cm)

Mittlerer Wasserstand (134 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (97 cm)

Bad Kreuznach

≤ 50-jährliches Hochwasser (815 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (740 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (700 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (595 cm)

Mittlerer Wasserstand (280 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (242 cm)

Sieg

Betzdorf

≤ 50-jährliches Hochwasser (447 cm)
≤ 20-jährliches Hochwasser (408 cm)
≤ 10-jährliches Hochwasser (367 cm)
≤ 2-jährliches Hochwasser (300 cm)

Mittlerer Wasserstand (67 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (34 cm)

 
Lahn

Diez

≤ 2-jährliches Hochwasser (450 cm)
Mittlerer Wasserstand (147 cm)
Mittlerer Niedrigwasserstand (91 cm)

 

 

 

Ein Pegel ist eine Messstelle, an der der Wasserstand eines Gewässers gemessen und per Datenfernübertragung an eine zentrale Datenbank gesendet wird.

Meldehöhen sind festgelegte Wasserstände an bestimmten Pegeln. Wird die Meldehöhe 1 überschritten, dann wird die Hochwasservorhersagezentrale aktiv und übermittelt Hochwasserberichte für die jeweiligen Gewässer. Ab Überschreitung der Meldehöhe 1 tritt der Fluss an mehreren Stellen über das Ufer, so dass vielerorts Schutzmaßnahmen wie z. B. das Sperren von ufernahen Parkplätzen und von Fahrradwegen eingeleitet werden. Sehr tief liegende ufernahe Bereiche wie z. B. Campingplätze können jedoch bereits früher überflutet werden.

Ab Überschreitung der Meldehöhen 2 und 3 ist die Hochwasservorhersagezentrale länger personell besetzt. Die Meldehöhe 1 liegt unterhalb – an mehreren Meldepegeln sogar deutlich unterhalb – des Wasserstandes eines 2-jährlichen Hochwassers. An der Mosel liegt sogar die Meldehöhe 3 noch unterhalb eines 2-jährlichen Hochwassers.

Die Meldehöhen sind zu finden unter: http://www.hochwasser-rlp.de/

In der Hochwasservorhersagezentrale werden die pegelbezogenen und regionsbezogenen Hochwasservorhersagen erstellt.

Aktiv wird die Hochwasservorhersagezentrale sobald an den im Hochwassermeldeplan genannten Meldepegel die Meldehöhen bzw. Meldeabflüsse erreicht oder überschritten werden. Dann eröffnet die Hochwasservorhersagezentrale den Hochwassermeldedienst durch Übermittlung von Hochwasserberichten an die Meldestellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese geben die übermittelten Hochwasserberichte unverzüglich an die Gemeindemeldestellen ihres Zuständigkeitsbereichs weiter.

Der Hochwassermeldedienst warnt ausschließlich vor Hochwasser, das von oberirdischen Gewässern ausgeht, und nicht vor lokal-begrenzten Überflutungen infolge von Starkregenereignissen.

Der Hochwassermeldedienst soll bei Aufkommen eines Hochwassers an Gewässern und in Einzugsgebieten die frühzeitige Information der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen und der gefährdeten Gewässeranlieger über Hochwassergefahren gewährleisten und damit die möglichst frühe Einleitung von Schutzmaßnahmen ermöglichen. Er umfasst insbesondere die Aufgaben:

  1. Beobachtung und Auswertung meteorologischer und hydrologischer Daten und Vorhersagen
  2. Erstellung von Wasserstand- und Abflussvorhersagen
  3. Lagebewertung und Erstellung von Hochwasserberichten
  4. Verbreitung und Bereitstellung von aktuellen Messwerten, Abfluss- und Wasserstandsvorhersagen und Hochwasserberichten

Der pegelbezogene Hochwassermeldedienst wird für Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 500 km² durchgeführt. Dies sind die Gewässer Rhein (Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein), Mosel, Saar, Lahn, Nahe, Glan, Sieg, Sauer und Our. Die Hochwassermeldungen umfassen Hochwasserberichte sowie aktuelle Wasserstandsmesswerte und -vorhersagen für die Meldepegel.

Für die Einzugsgebiete der sonstigen Gewässer führt die Hochwasservorhersagezentrale einen regionsbezogenen Hochwassermeldedienst durch. Grundlage für den regionsbezogenen Hochwassermeldedienst sind flächendeckende Wasserhaushalts-Modellberechnungen. Veröffentlich wird (unter www.hochwasser-rlp.de) eine Warnkarte auf der mittels Warnklassen die aktuelle Hochwassergefährdung für 35 Flussgebiete dargestellt wird.

Hochwasser-Warnklassen von grün = geringe Hochwassergefährdung bis lila = sehr hohe Hochwassergefährdung
Tabellarische Darstellung der Hochwasser-Warnklassen

Kleine Gewässer können infolge intensiver Niederschläge und/oder Schneeschmelze innerhalb kurzer Zeit stark anschwellen. Für Pegel mit kleinem Einzugsgebiet ist eine zentimetergenaue, zeitscharfe Vorhersage des Wasserstandes schwierig, da einerseits die Zeitspanne zwischen Regenereignis und Wasserstandanstieg sehr kurz ist und andererseits Starkniederschläge räumlich, zeitlich und mengenmäßig nicht ausreichend genau vorhergesagt werden können. Daher werden für die kleinen Einzugsgebiete regionsbezogene Hochwasserwarnungen veröffentlicht.

Grundlage der Hochwasserfrühwarnungen sind flächendeckende Wasserhaushalts-Modellberechnungen. Bei der Berechnung werden unterschiedliche mögliche Wetterentwicklungen berücksichtigt. Überschreiten die vorhergesagten Abflüsse an mehreren Gewässerabschnitten eines Flussgebiets bestimmte Warnstufen, so wird dieses Flussgebiet auf einer Warnkarte farblich hervorgehoben.

Auf der veröffentlichten Hochwasserfrühwarnkarte wird die aktuelle Hochwassergefährdung für 35 Flussgebiete mittels den oben dargestellten Warnklassen dargestellt.

Den Warnklassen sind bestimmte Auftretenswahrscheinlichkeiten des erwarteten Hochwasserscheitels sowie mögliche Auswirkungen zugeordnet. Durch Anklicken eines Flussgebiets auf der Frühwarnkarte werden weitere Informationen zur Hochwassersituation und zum Flussgebiet dargestellt.
Ist laut den Vorhersageberechnungen an kleinen Flüssen mit größeren Hochwassern zu rechnen, so werden Warnungen gezielt versendet: Ab der orangenen Warnstufe (Hochwasser, das im statistischen Mittel einmal in zehn Jahren auftritt) erhalten die in diesem Flussgebiet liegenden Landkreise und Städte eine Warn-Email mit einem Hinweis auf das betroffene Flussgebiet. Zeitgleich werden Nutzer der App KATWARN, die sich in diesem Flussgebiet aufhalten ab der orangenen Warnstufe vor der Hochwassergefährdung gewarnt.

Zuständig für den Hochwasserschutz vor Ort ist die jeweilige ortsansässige Verbandsgemeinde oder Stadt. Weitere Informationen können bei den zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd eingeholt werden. Diese sind für die Fachberatung im Hochwasserfall zuständig.

SGD Nord (Ansprechpartner: Zentralstelle Wasserwirtschaft Bodenschutz Abfallwirtschaft Koblenz)

  • Joachim Gerke; Tel.: 0261 120 2521
  • Thomas Müller; Tel: 0261 120-2593

SGD Süd (Ansprechpartner)

  • Zentralstelle Wasserwirtschaft Bodenschutz Abfallwirtschaft Neustadt
    Herr Dr. Bauer; Tel.: 06321 99 2495 (Hochwasserlagezentrum der SGD Süd)
  • Regionalstelle Wasserwirtschaft Bodenschutz Abfallwirtschaft Mainz
    Frau Vera Hergenröther; Tel.: 06131 2397 110
  • Regionalstelle Wasserwirtschaft Bodenschutz Abfallwirtschaft Neustadt
    Herr Jürgen Decker; Tel.: 06321 99 4100
  • Regionalstelle Wasserwirtschaft Bodenschutz Abfallwirtschaft Kaiserslautern
    Frau Marita Diederichs; Tel.: 06321 62409 420

Presseanfragen zur Schifffahrt beantwortet die Pressestelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn: 0228-42968-2190 oder 0173-5170639; Ansprechpartnerin: Frau Claudia Thoma (claudia.thoma(at)wsv.bund.de).

Informationen zur Schifffahrt und zu Bundeswasserstraßen sind zu finden unter www.pegelonline.wsv.deund www.elwis.de.

Die Hochwassermeldehöhen beziehen auf die Gefahr eines Hochwassers und damit verbundene Schutzmaßnahmen am Ufer. Die Hochwasserschifffahrts-Marken beziehen sich auf Einschränkungen der Schifffahrt. Die Meldehöhe 1 liegt an allen Meldepegeln niedriger als der Wasserstand, ab dem die Schifffahrt eingeschränkt wird.

Die Zuständigkeit für Hochwassergefahren liegt bei den Bundesländern. Die Zuständigkeit für die Belange der Schifffahrt beim Bund.

Hochwassermeldedienst

Über den folgenden Link können Sie sich über die aktuelle Hochwassersituation und die weitere Entwicklung der Wasserstände informieren: www.hochwasser-rlp.de

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