Entsorgung alter Elektrogeräte
In Elektroaltgeräten schlummern wertvolle Metalle und andere wiederverwendbare Stoffe. Das richtige Recycling dieser Altgeräte schont daher Ressourcen und Umwelt. Elektroaltgeräte können aber auch Schadstoffe enthalten, die bei nicht fachgerechter Entsorgung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.
Bereits im Jahr 2015 wurden im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) von der Firma UDZ Consult die „Leitlinien für die Ausschreibung des Recyclings von Elektroaltgeräten" erstellt. Eine Aktualisierung dieser Leitlinien wurde 2019 aufgrund der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und die danach stufenweise in Kraft getretenen Änderungen nötig. Unter anderem hatten sich durch die Gesetzesnovelle ein erweiterter Anwendungsbereich sowie neue Vorgaben für die Erfassung und Bereitstellung von Elektroaltgeräten durch die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) ergeben.
Neue Produkte fallen unter das Elektrogesetz
Dies hat Auswirkungen auf die Entsorgung der Altgeräte. Eine der wichtigsten Änderungen ist der seit 15.08.2018 geltende offene (mit Ausnahmen der in §2 Abs. 2 ElektroG genannten Elektro- und Elektronikgeräte) Anwendungsbereich (sog. Open Scope). Damit fallen auch z. B. Kleidung und Möbel mit elektrischer Funktion unter das Elektrogesetz. Außerdem müssen die örE die verschiedenen Gerätekategorien seit Dezember 2018 in neuen Sammelgruppen zusammenstellen. Auch sogenannte „passive“ Geräte - elektronische Produkte, die Ströme lediglich durchleiten (z.B. Verlängerungskabel, Antennen) - sind seit Mai 2019 der vom Restmüll getrennten Erfassung auf Wertstoffhöfen oder beim Elektrogerätehändler zuzuführen.
In den überarbeiteten Leitlinien werden neben den bereits in der ersten Version aufgeführten Bereichen Recyclingverfahren, Mitarbeiter- und Umweltschutz, Ressourcenschonung sowie die Möglichkeiten der Einbindung von Sozialbetrieben in den Recyclingprozess natürlich auch diese neuen Themen berücksichtigt.
Leitlinien auf LfU-Homepage
Die „neuen“ Leitliniendokumente können weiterhin kostenlos auf der Homepage des LfU heruntergeladen werden. Die Musterausschreibung ist als Word-Dokument hinterlegt und kann von interessierten Entsorgungsträgern an ihre speziellen Gegebenheiten angepasst werden.
Durch die Bereitstellung grundlegend überarbeiteter Leitlinien sowie eines rechtlich geprüften und an die aktuelle Gesetzeslage angepassten Musterausschreibungstextes soll weiterhin ein Mindeststandard für das Recyceln von Elektroaltgeräten in Rheinland-Pfalz vorgegeben werden. Damit wird auch künftig eine gesetzeskonforme und dem Stand der Technik entsprechende Behandlung der genannten Gerätegruppen gewährleistet.
Ihre Ansprechpartnerin
Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft
Martina Mattern
Telefon: 06131/6033-1313
E-Mail: Martina.Mattern(at)lfu.rlp.de
Weitere Downloads
Leitlinien für die Ausschreibung des Recyclings von optierten Elektro- und Elektronikaltgeräten (Stand: Mai 2020; 0,4 MB)
Ausschreibungstext über Transport, Behandlung und Recycling von Elektroaltgeräten nach den Vorgaben des ElektroG vom 20.10.2015
(Stand: 06.05.2020)