FFH in Rheinland-Pfalz: Verbesserungen durch neue Konzepte und Daten

Kartenausschnitt FFH-Gebiete
FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz

Das Fauna-Flora-Habitat-Gebietssystem (FFH) gemäß der „FFH-Richtlinie“ der Europäischen Union vernetzt Natur quer durch die EU-Länder, auch in Rheinland-Pfalz. Das System besonderer Schutzflächen namens „Natura 2000“ und den entsprechenden Schutzregelungen für besondere Vogel- und FFH-Arten, ist es eine tragende Säule zur Erhaltung und Entwicklung unserer Biodiversität. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist in vielschichtiger Arbeit für die fachliche Landeskoordination verantwortlich (siehe auch letztjährige Jahresberichte). Die folgenden drei Arbeitsschritte aus dem Jahr 2019, erweitern das landesinterne Konzept und die Datengrundlagen:

Konzept eines erweiterten FFH-Monitoring-Konzeptes für Rheinland-Pfalz

Ein wesentlicher Teil im FFH-System besteht aus einem Monitoring (Dauerbeobachtung) der relevanten Lebensraumtypen und Pflanzen- und Tierarten, das seit 2007 bundeseinheitlich abgestimmt ist. Dabei sind bisher nur für wenige Schutzgüter landeseigene Aussagen möglich gewesen. Grund dafür ist eine vom Bund vorgegebene Stichprobengröße, die für die Landesebene zu gering und nur bundesweite Aussagen zulässt. Diese Lücke soll in Rheinland-Pfalz geschlossen werden. Hierzu wurde 2019 ein Vertiefungskonzept geschlossen, das 2020 bis 2024 in die Praxis umgesetzt wird.

In einem systematischen Ansatz wurden diejenigen Lebensraumtypen und Arten unter Nutzung eines vorhandenen Prioritätenkonzeptes des LfU analysiert, für die eine Datenverdichtung besonders wichtig ist.

  • Hat das Schutzgut in Rheinland-Pfalz einen europaweiten Verbreitungsschwerpunkt?
  • Ist es hier besonders gefährdet?
  • Ist die Größe und Ausprägung der Vorkommen bedeutend?

Gemäß solcher Leitfragen werden in Rheinland-Pfalz bei 29 von den 48 vorkommenden FFH-Lebensraumtypen mehr – als die vom Bund vorgegebenen – Stichproben durchgeführt. Von 86 FFH-Arten werden dabei 32 mit mehr Stichproben untersucht. Im Totalzensus, also in Untersuchung aller Vorkommen eines Schutzgutes im Land, verbleiben weitere 26 Arten, die insgesamt weniger als 63 Vorkommen in Deutschland haben. Wird im Laufe der Erhebungen ersichtlich, dass von den übrigen Schutzgütern in Deutschland nur noch weniger als 63 Vorkommen bestehen, so wechseln diese auch in einen Totalzensus.

Durch diese durchdachte Verdichtung der Stichproben werden erstmals repräsentative Aussagen im Land zur Verbreitung und Trend der Population, des Habitats und der Beeinträchtigungen möglich. Daran können dann auch validierbare Schutzmaßnahmen ansetzen.

Alle anderen hier nicht prioritären FFH-Schutzgüter unterliegen weiterhin der Bundesstichprobe. Sie werden im bisherigen Umfang weiter untersucht, aber für sie sind weiterhin keine landeseigenen Aussagen möglich. Ihre Untersuchung trägt jedoch weiter dazu bei, deutschlandweit Trends zu ermitteln. Insgesamt entstand somit ein geschichtetes Untersuchungsprogramm, das fachliche Prioritäten setzt, Grundlagendaten entscheidend verbessern wird, aber gleichzeitig effizient und sparsam in Ressourcenaufwand vorgeht.

Unterstützung in der Sache eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens

Eines der Ergebnisse der vergangenen Monitoring-Berichte war, dass artenreiches Grünland dramatisch zurückgeht. Vor diesem Hintergrund hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland eingeleitet, zu dem das LfU fachlich im Auftrag des Umweltministeriums Stellung nahm.

Hauptursache ist die Intensivierung der Landwirtschaft. Um dem Verschlechterungstrend - soweit dies in Landeszuständigkeit liegt - entgegen zu treten wurden Landesprogramme (Naturschutzmanagement, Vertragsnaturschutz) verstärkt in Natura-2000-Flächen hineingelenkt. Ein aktualisierter Datenabgleich ergab zudem, dass in Rheinland-Pfalz selbst in den letzten sechs Jahren kaum ein weiterer Lebensraumrückgang eingetreten ist. Die dramatischsten Einbrüche lagen in den Jahren davor. Wie die EU weiter verfahren wird, ist offen.

Aktualisierung der Standarddatenbögen

In Zusammenhang mit FFH-Monitoring, dem EU-Vertragsverletzungsverfahren und laufenden Kenntnisgewinnen stand auch die Aktualisierung der Standarddatenbögen: Alle zwei bis drei Jahre wird der Bestand an Schutzgütern in den Natura-2000-Gebieten aktualisiert. Änderungen ergaben sich sowohl durch die Einarbeitung neuer Kartierungen wie auch Veränderungen der Natur selbst. Durch diese „Inventur“ konnte ein in sich einheitlicher Datenbestand der FFH-Lebensräume geschaffen werden. Erstmals wurden die Flächengrößen hochwertiger und geringer wertiger Bestände der FFH-Lebensraumtypen innerhalb der Gebiete (A, B, C-Bewertung) getrennt dargestellt, was eine weitere Transparenzhilfe für künftige Bewertungen ist.

Das Jahr 2019 stand somit bei FFH insgesamt im Zeichen der wichtigen Konsolidierung und systematischen Erweiterung der FFH-Daten, die Grundlagen aller Naturschutzhandlungen in diesem zentralen Baustein der Biodiversität ist. Die wissenschaftlich aktuelle Datenhaltung mit den methodischen Konzepten entspricht zugleich einem gesetzlichen Kernauftrag des LfU. Darauf wird 2020 und in Folgejahren aufgebaut.

Beeindruckende Fauna

Typisch für die Wildkatze ist ihr breiter Kopf.
In RLP findet sich der ein Großteil der gesamtdeutschen Wildkatzenpopulation. Die Wildkatze (Felis silvestris) ist durch die FFH Richtlinie geschützt.

... und Flora

Blühende Blumen auf einer Wiese
Der artenreiche Lebensraumtyp magere Flachlandmähwiese (6510) ist durch die FFH-Richtlinie geschützt, nimmt jedoch in seinem Bestand weiter ab.

Natürliche Rückzugsräume

Braunkehlchen auf einem Halm
Das Braunkehlchen (Luscinia svecica), eine Zielart der Europäischen Vogelschutzgebiete, kommt in RLP hauptsächlich in der Rheinebene vor.

Ihre Ansprechpartnerin

Referat Biologische Vielfalt und Artenschutz

Dr. Marlene Röllig
Telefon: 06131/6033-1406
Marlene.Roellig(at)lfu.rlp.de