| Gewerbeaufsicht

Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerk

Hinweise zum Verkauf und zur Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie 1 und 2
Symbolbild Silversterböller

Traditionell starten viele Menschen mit Böllern und Raketen in das neue Jahr. Pyrotechnische Gegenstände dürfen erst ab Freitag, den 29. Dezember 2025 verkauft und nur am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 abgebrannt werden.

Weitere Hinweise zum Verkauf und zur Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie 1 und 2 entnehmen Sie bitte unserem beigefügten Flyer

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