Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, während Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 an Kindern ab dem 12. Lebensjahr abgegeben werden können. Ein Verkauf in Selbstbedienung ist nur dann zulässig, wenn die Feuerwerkskörper in geprüften Verpackungen, also Klarsichtpackungen, angeboten werden und eine Kontrolle durch das Verkaufspersonal sichergestellt ist. Die eigene Herstellung von Knallkörpern ist grundsätzlich verboten. Nur die im Handel erhältlichen, als Kategorien 1 und 2 gekennzeichneten Feuerwerkskörper, bieten bei entsprechender Handhabung die Gewähr für einen gefahrlosen Umgang. Um Unfälle oder unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, sollten trotz guter Stimmung einige Tipps beherzigt werden:
- die aufgedruckte Gebrauchsanweisung stets aufmerksam lesen und Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenwohnheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin verboten,
- Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen. Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen; angezündete Knaller sofort wegwerfen,
- ausgegangene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet werden, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden,
- Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern. Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden.
Es sollte selbstverständlich sein, mit Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereit gestellten Eimer mit Wasser denken.