Artenschutzprojekt „Fledermäuse“

Vorkommen

Große Hufeisennase, Jungtier (Rhinolophus ferrumequinum)

Fledermäuse treten vorwiegend in insektenreichen Gebieten wie Wälder, Gewässer, Brachen und Wiesenlandschaften auf. In diesen Gebieten können sie ihren großen Bedarf an nährstoffreicher Insektennahrung, der ein Viertel bis die Hälfte ihres Körpergewichtes pro Nacht beträgt, decken.

In Rheinland-Pfalz finden sich 22 verschiedene Fledermausarten. Das größte rheinland-pfälzische Fledermausvorkommen findet sich in der Eifel, im Mayener Grubenfeld.

Mit rund 100.000 Tieren pro Jahr ist dieses Vorkommen sogar eines der größten Mitteleuropas.

Von den in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten liegen mit Ausnahme der Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) Verbreitungskarten vor. Von dieser Art gelang bislang nur ein sicherer genetischer Nachweis in der Pfalz (es bedarf einer genetischen Analyse zur Bestimmung aufgrund der großen Ähnlichkeit mit der Bartfledermaus), wobei der genaue Fundort nicht bekannt ist und bis heute offen bleibt. Es wird jedoch vermutet, dass das Vorkommen der Nymphenfledermaus aufgrund des hohen Waldanteils in Rheinland-Pfalz weitaus höher ist. Besonders selten ist auch das Vorkommen der kleinen Hufeisennase, die im Winter 2015/2016 in der Südpfalz nachgewiesen werden konnte.

Eine Übersichtstabelle der in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten in Abhängigkeit der Jahreszeiten finden Sie hier. Sie ist Bestandteil eines Berichtes zur Verbreitung der rheinland-pfälzischen Fledermäuse im Rahmen des FFH-Monitorings 2016 des NABU Rheinland-Pfalz

Gefährdung

Die Gefährdungsursachen der Fledermäuse sind sehr vielschichtig; eine der wichtigsten jedoch ist der Einsatz von Insektiziden. Hierdurch wird der Fledermaus nicht nur die Nahrungsgrundlage entzogen, sondern die Gifte reichern sich auch im Fettgewebe der Fledermaus bis hin zu bedrohlichen Konzentrationen an. Besonders war dies in den sechziger Jahren unter Einsatz von DDT der Fall. Neuere Untersuchungen belegen das Gefährdungspotenzial u. a. von Metamorphose-Hemmern im Obstbau.

Sehr häufig stellen auch Biotop- und Quartierverluste ein Problem dar. Letztere entstehen hauptsächlich durch den Einsatz von Holzschutzmitteln, Abdichtung von geeigneten Hohlräumen wie Dachböden oder Kirchtürmen und Rodung von Altholzbeständen. Besonders den Waldfledermausarten (z. B Großer Abendsegler, Bechsteinfledermaus) werden dadurch die Unterschlupfmöglichkeiten genommen. Aber auch Arten wie das Große Mausohr, das ausschließlich Gebäude als Wochenstubenquartier verwendet, sind von diesem Problem betroffen. Da der Verlust von wenigen Wochenstuben oftmals zu drastischen Verlusten in der Gesamtpopulation führt, ist es umso wichtiger, dass die Hausbesitzer die Fledermäuse dulden und nicht mit Umbauarbeiten bzw. Sanierungen am Gebäude beginnen. Alleine die Beleuchtung am Gebäude kann sich nachweislich bereits negativ auf die Fledermäuse auswirken.

Zahlreiche Fledermäuse fallen dem Straßenverkehr zum Opfer, da sie schnell fahrende Autos nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen können. Deswegen sind Fledermäuse häufig besonders durch Landstraßen, die durch ihre Jagdgebiete führen, gefährdet.

Eine weitere Gefährdungsursache entsteht durch Störungen während des Winterschlafs, da dies bei den Fledermäusen zu gesteigerter Fettverbrennung führt und dadurch die Fettreserven für den Winter nicht mehr ausreichen können.

Ein größeres Gefährdungspotential stellen für zahlreiche Fledermausarten auch Windenergieanlagen (durch Schlagopfer) dar. In Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und der SGD Süd wurde für die Region Rheinhessen-Nahe ein Fachgutachten mit dem Titel „Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die Windenergienutzung“ erstellt, welches Sie hier herunterladen können.

Eine Übersichtstabelle über die Gefährdung der rheinland-pfälzischen Fledermausarten nach den Roten Listen RLP und der BRD sowie ihre Einstufung nach der europäischen FFH-Richtlinie finden Sie hier.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Schutz

Um dem Quartierverlust der Fledermäuse entgegenzuwirken, stellen die Schaffung und Erhaltung besonders von Winterquartieren eine wichtige Schutzmaßnahme dar. Eine weitere Möglichkeit, den Quartierverlust einzudämmen, bietet sich in der ehrenamtlichen Betreuung der Wochenstuben an Gebäuden, um so entscheidend einzuschreiten, wenn der Hausbesitzer sich zu einer Entfernung ebenjener entschließt.

Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten gelten als streng geschützte Arten und sind durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt. Zu den gefährdeten Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs II, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, gehören in Rheinland-Pfalz die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, die Wimperfledermaus, die Teichfledermaus, die Große Hufeisennase und die Mopsfledermaus. Über die Links gelangen Sie zu den Artsteckbriefen.

Das Artenschutzprojekt „Fledermäuse“ umfasste ursprünglich 20 verschiedene Fledermausarten, die sich zum weitaus größten Teil auf den Roten Listen (R. L.) wiederfinden (siehe Übersichtstabelle Gefährdung)

Weitere Informationen zu Fledermäusen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter Arbeitskreis Fledermausschutz Rheinland-Pfalz und auf dem Poster zum Artenschutzprojekt.

Verbreitungskarten