Artenschutzprojekt „Segelfalter"
Vorkommen
Hauptverbreitungsgebiete des wärmeliebenden Segelfalters (Iphiclides podalirius) in Rheinland-Pfalz sind die Durchbruchstäler von Rhein, Mosel (je 30 % der Vorkommen), Ahr und Nahe (jeweils 15 – 20%). Verschwindend gering, jedoch von hoher biogeographischer Bedeutung, sind dagegen die wenigen kleinen Vorkommen an Lahn, Glan und Alsenz sowie an den Vulkankegeln des Maifeldes.
Neben den primär waldfreien Felsstandorten sind die seit vielen Jahrhunderten anthropogen entstandenen Weinberge und Halbtrockenrasen für den Segelfalter wichtige Sekundär-Lebensräume.
Die rezenten Flugplätze liegen alle innerhalb der 18° Juli-Isotherme sowie zugleich in den Trockengebieten von Rheinland-Pfalz mit einem Jahresniederschlag von < 600 mm. Auf den Eiablage-Plätzen herrscht submediterranes Kleinklima. Die jeweilige Häufigkeit ist gering, im Schnitt nur 1 – 10 Falter pro Reproduktionshabitat.
Zu den wichtigen Habitatrequisiten gehören offene, unbeschattete Felspartien (Aufheizen, Sonnen), offene Bergkuppen (Paarung, sog. „hilltopping“), freistehende Gebüsche der Weichselkirsche oder Schlehe (Larvalhabitat), offene, blütenreiche Magerrasen, Felsfluren, Wegraine oder Weinbergsbrachen (Nektarangebot), Schutthalden und Weinbergsmauern (Wärmespeicher).
Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Gefährdung
In der Roten Liste Deutschlands wird die Art als stark gefährdet eingestuft und in Rheinland-Pfalz ist sie vom Aussterben bedroht.
[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]
Stärkste Gefährdungen des Segelfalters sind Sukzession, Verbuschung oder Wiederbewaldung der Habitate, Flurbereinigung, Insektizideinsatz, Düngung, Intensivierung des Weinbaus, Verinselung der Verbreitungsareale und Klimaschwankungen. Auch Pflanzungen von biotopuntypischen Gehölzen sowie Neophyten und andere dominante Arten (z. B. Robinie) wirken sich negativ auf die Segelfalterbiotope aus.
Schutz
Der Segelfalter gehört zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Wichtige Maßnahmen zur Bestandserhaltung des Segelfalters und der typischen Biozönosen der Xerothermgebiete in Rheinland-Pfalz wurden bereits getroffen: Biotopbetreuungs- und -pflegemaßnahmen, vor allem Reduzieren von Verbuschung sowie Beweidung, haben die Flächenverluste ausgleichen können. Ebenfalls fundamental für eine positive Entwicklung ist die Einstellung der Insektizidspritzungen vom Hubschrauber aus. Denn die unvermeidbaren Verwehungen beeinträchtigen auch die benachbarten naturnahen und natürlichen Lebensräume.
Künftig wird zum Schutz des Segelfalters und der gesamten Biozönose eine konsequente Fortsetzung der begonnenen Maßnahmen notwendig sein: Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln, Pflege- und Entbuschungsmaßnahmen sowie Mahd oder Beweidung der Halbtrockenrasen und Glatthaferwiesen. Außerdem müssen bei zukünftigen Flurbereinigungen die Strukturvielfalt und ein Großteil der Weinbergsmauern erhalten bleiben. Ausgedehnte Planierungen und Felsbeseitigungen sind unbedingt zu vermeiden.
Da die natürlichen Lebensräume vermutlich auch in Zukunft nur in geringem Maß von menschlichen Eingriffen beeinträchtigt sein werden, ist der Segelfalter wegen seiner geographischen Restriktion besonders zu beachten, jedoch nicht als „vom Aussterben bedroht“ zu betrachten.
Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Segelfalter“ können Sie den Berichten von 1988 und von 1998 sowie dem Poster entnehmen.
Downloads
- Verbreitungskarte(1 MB)
Verbreitungskarte vom Segelfalter - Stand der Roten Listen(4 MB)
Gesamtverzeichnis der erfassten Arten - Bericht 1988(5 MB)
Bericht zum Segelfalter von 1988 - Bericht 1998(3 MB)
Bericht zum Segelfalter 1998 - Poster(594 KB)
Poster zum Segelfalter