Artenschutzprojekt „Gekielte Smaragdlibelle"

Vorkommen

Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii)

In Deutschland wurde die Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii) Anfang der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts nachgewiesen und danach nicht mehr. Auf der Roten Liste wurde sie folgerichtig als ausgestorben geführt. Ende der neunziger Jahre wurde sie an der Our, einem deutsch-luxemburgischen Grenzfluss, wiederentdeckt. Dort ist die Art bereits seit mehreren Jahren bodenständig. Aufgrund ihrer Einzigartigkeit in Deutschland kommt dem Land Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art zu.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands wurde die Gekielte Smaragdlibelle als ausgestorben oder verschollen eingestuft und in Rheinland-Pfalz wurde sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Roten Liste Libellen noch nicht berücksichtigt.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Eine Gefährdung der Art besteht durch eine zu hohe Gewässerbelastung insbesondere durch Eintrag von Düngemitteln und Sedimenten aus der Landwirtschaft. Doch auch die Zerstörung oder die Beeinträchtigung von Feuchtgebieten und ihrer Vegetation durch technische Maßnahmen wie Grundwasserabsenkung sowie durch Erholungsuchende stellen potenzielle Gefahrenquellen dar. Ist in den Gewässern, an denen die Tiere ihre Eier ablegen, ein überdurchschnittlicher Fischbestand vorhanden, so steigt das Risiko der geschlüpften Larven, gefressen zu werden. Negative Auswirkungen hat auch eine Erhöhung der Fließgeschwindigkeit des Wassers. Sie verhindert die erfolgreiche Eiablage (Verdriftungsgefahr) beziehungsweise greift durch Veränderung der Sedimentstruktur in die Larvenlebensräume ein.

Schutz

Die Gekielte Smaragdlibelle gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie ist in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate (FFH)" in Anhang II und Anhang IV bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet. Sie zählt zu den Zielarten der FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde.

Zum Schutz der Art wurde zunächst deren Ökologie umfassend untersucht (z. B. Habitatansprüche der Imagines und Larven, Populationsbiologie), um Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Mit dem „Artenschutzprojekt „Gekielte Smaragdlibelle“ sind erste vertiefende Erkenntnisse hierzu gewonnen worden.

Dazu wurden Biotopkartierungen anhand von stark vergrößerten Luftbildern und topographischen Karten erstellt. Um einen Überblick über die Bestandszahlen und das umgebende Habitat zu bekommen, hat man die Zielart sowie die Vegetation erfasst und die Tiere markiert.

Das übergeordnete Ziel ist die Sicherung der bisher einzigen deutschen Population an der Our. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene Teilziele ausgegeben und bearbeitet. Dazu gehörten die Sicherung der Strukturvielfalt der Flussufer, das Verhindern von Schadstoffeinträgen durch landwirtschaftliche Nutzungen und Einleitungen aus Haushalten, das Vermeiden von Fischbesatz sowie die Bekämpfung des Erlensterbens (ist eine Erkrankung von Erlen durch Befall mit der Pilzart Phytophthora alni).

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Gekielte Smaragdlibelle“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.

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